Ausführlicher Ratgeber mit Fokus auf Seniorenumzug
Ein Umzugszuschuss der BKK kann pflegebedürftigen Senioren eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten.
Diese Unterstützung wird gewährt, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist und zur Erleichterung der häuslichen Pflege oder zur Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung beiträgt.
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Grundlagen des Umzugszuschusses bei der BKK
Der Umzugszuschuss ist eine finanzielle Förderung, die von der BKK als Teil der Pflegekasse gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI gewährt wird. Er unterstützt Pflegebedürftige, die aufgrund eingeschränkter Mobilität oder gesundheitlicher Einschränkungen in eine barrierefreie oder seniorengerechte Wohnung umziehen müssen. Die Förderung hilft, die Kosten eines professionell durchgeführten Umzugs zu reduzieren.
Wer kann einen Umzugszuschuss beantragen?

- Personen mit mindestens Pflegegrad 1, die pflegebedürftig sind und einen anerkannten Pflegegrad besitzen
- Personen, bei denen eine medizinische Notwendigkeit für den Umzug vorliegt, beispielsweise wegen Unfallfolgen, Demenz oder Mobilitätseinschränkungen
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder eine Wohnform, die den Anforderungen an die Pflege gerecht wird











