Sorglos umziehen! Umzugskosten vom Arbeitsamt tragen lassen
Planen Sie einen Umzug, aber die Frage der Finanzierung bereitet Ihnen Kopfzerbrechen?
Wir verstehen, wie belastend Umzugskosten sein können, besonders wenn Sie mit Arbeitslosengeld 1 einen Umzug in ein anderes Bundesland planen.
Da Sie nicht ungesehen einen Mietvertrag unterschreiben wollen, müssen Sie sich die Wohnung vor Ort anschauen. Außerdem benötigen Sie unter anderem genügend Umzugsmaterial, Umzugshelfer und einen Transporter.
Wohnungsbeschaffungskosten und die Aufwendungen für den Umzug summieren sich schnell.
Doch Sie können unbesorgt sein. Das Arbeitsamt übernimmt die Umzugskosten, sofern Ihr Domizilwechsel als notwendig eingestuft wird. Dafür nennen Sie einen triftigen Grund und stellen einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme.
Treten Sie beispielsweise einen neuen Job außerhalb Ihrer Heimat an, stimmt das Arbeitsamt dem Umzug in ein anderes Bundesland zu.
Genauso verhält es sich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in Ihrem bisherigen Zuhause bleiben können und eine barrierefreie Wohnung benötigen.
Auch wenn Ihr Vermieter Ihnen unverschuldet kündigt, erhalten Sie Unterstützung von der Agentur für Arbeit beim Umzug mit Arbeitslosengeld 1.
Wichtig ist, dass Sie transparent sind und Ihren Sachbearbeiter von Ihrem Umzugsvorhaben unterrichten, bevor Sie Ihren Domizilwechsel offiziell in die Wege leiten.
Setzen Sie ihn nämlich erst hinterher in Kenntnis, wird Ihnen das Arbeitsamt die Umzugskosten nicht erstatten.
Ist Ihr Umzug vom Arbeitsamt mit der Kostenübernahme abgesegnet, steht der Planung nichts im Wege.
Als professionelles Umzugsunternehmen stehen wir von Butler Umzüge Ihnen gern von der Organisation bis zur Durchführung zur Seite.
Rufen Sie uns einfach an unter 030 84 51 88 55. Wir freuen uns, Sie bei Ihrem Neustart zu begleiten.




