Die DAK-Gesundheit in Berlin unterstützt pflegebedürftige Versicherte, einschließlich behinderter Kinder, bei Umzügen durch Zuschüsse der Pflegekasse, wenn diese medizinisch notwendig sind. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht zu den Voraussetzungen, Antragstellung, Umzugshilfen, Digitalisierung, spezifischen Leistungen für Schwerbehinderte und behinderte Kinder sowie Empfehlungen für einen reibungslosen Ablauf.
Die Übernahme von Umzugskosten durch die Pflegekasse der DAK-Gesundheit in Berlin ist an klare Bedingungen geknüpft, gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI:
Besonderheiten für behinderte Kinder:
 
															Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit übernimmt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, einschließlich Umzugskosten. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind bis zu 16.720 € für bis zu vier Personen möglich. Geförderte Kosten umfassen:
Nicht geförderte Kosten:
Die erfolgreiche Beantragung eines Umzugskostenzuschusses erfordert sorgfältige Vorbereitung. Folgende Schritte sind empfehlenswert:
1. Frühzeitige Kontaktaufnahme: Mindestens 3 Monate vor dem Umzug die DAK-Gesundheit kontaktieren, um die Förderfähigkeit zu klären.
2. Beratung in Anspruch nehmen: Eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) unterstützt bei der Antragstellung und klärt Voraussetzungen. Die DAK-Gesundheit bietet in Berlin persönliche Beratung an.
3. Erforderliche Dokumente sammeln:
4. Detaillierte Begründung: Erläutern, warum der Umzug die Pflege erleichtert (z. B. barrierefreie Wohnung, Nähe zu Angehörigen oder Pflegediensten).
5. Vor Antragstellung prüfen lassen: Die Pflegekasse sollte die Eignung der neuen Wohnung vorab bestätigen, um Ablehnungen zu vermeiden.
6. Frühzeitige Einreichung: Anträge 4–6 Wochen vor dem Umzug einreichen, da die Bearbeitungszeit variieren kann.
Tipp: Eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme vor Umzugsbeginn einholen, um finanzielle Unsicherheiten zu vermeiden.
Die DAK-Gesundheit hat die Antragstellung in Berlin durch digitale Prozesse erleichtert:
Empfehlung: Alle Dokumente digital scannen und in hoher Qualität hochladen, um Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen zu vermeiden.
Umzüge von schwerbehinderten Personen oder behinderten Kindern erfordern besondere Sorgfalt:
 
															Butler Umzüge GmbH ist in Berlin auf Pflegeumzüge spezialisiert und bietet folgende Vorteile:
 
															 
															Verteilung der Pflegegrade bei geförderten Umzügen:
Pflegegrade 2 und 3 dominieren, da diese häufig mit erheblichen, aber noch nicht extremen Einschränkungen verbunden sind, die Umzüge notwendig machen.
 
															Die DAK-Gesundheit Berlin unterstützt pflegebedürftige Versicherte, einschließlich behinderter Kinder, mit Zuschüssen von bis zu 4.180 € pro Person für Umzüge, die die Wohnsituation verbessern. Voraussetzungen sind ein anerkannter Pflegegrad, ärztliche Gutachten und die medizinische Notwendigkeit des Umzugs. Die Digitalisierung erleichtert die Antragstellung, und spezialisierte Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH bieten kosteneffiziente, auf Pflegebedürftige zugeschnittene Services. Frühzeitige Planung, vollständige Dokumentation und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsfirmen sind entscheidend für einen stressfreien Umzug und die erfolgreiche Kostenübernahme.
Falls Sie weitere Details zu spezifischen Leistungen, Antragsformularen oder Unterstützung für behinderte Kinder benötigen, können Sie die DAK-Gesundheit Berlin direkt kontaktieren oder eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

