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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten DAK-Gesundheit Berlin

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Die DAK-Gesundheit in Berlin unterstützt pflegebedürftige Versicherte, einschließlich behinderter Kinder, bei Umzügen durch Zuschüsse der Pflegekasse, wenn diese medizinisch notwendig sind. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht zu den Voraussetzungen, Antragstellung, Umzugshilfen, Digitalisierung, spezifischen Leistungen für Schwerbehinderte und behinderte Kinder sowie Empfehlungen für einen reibungslosen Ablauf.

Voraussetzungen für die Umzugskostenübernahme

Die Übernahme von Umzugskosten durch die Pflegekasse der DAK-Gesundheit in Berlin ist an klare Bedingungen geknüpft, gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI:

  1. Pflegegrad: Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) ist erforderlich, der durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) bestätigt wird. Bereits Pflegegrad 1 genügt für den Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person.
  2. Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern (z. B. Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder näher an Pflegedienste).
  3. Ungeeignete bisherige Wohnung: Der Nachweis ist erforderlich, dass die aktuelle Wohnung nicht ausreichend barrierefrei umgebaut werden kann.
  4. Prüfung der neuen Wohnung: Die Pflegekasse prüft die Eignung der neuen Wohnung, um sicherzustellen, dass sie die Pflegebedingungen verbessert.
  5. Schwerbehinderung: Für schwerbehinderte Personen (z. B. mit Schwerbehindertenausweis) oder behinderte Kinder sind spezifische Nachweise erforderlich, die die Behinderung und die Notwendigkeit des Umzugs dokumentieren.

Besonderheiten für behinderte Kinder:

  1. Zusätzliche Nachweise zur Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis) und ärztliche Gutachten, die die Notwendigkeit spezifischer Wohnumfeldanpassungen (z. B. Rampen, Haltegriffe) belegen.
  2. Umzüge müssen die Pflege durch Eltern oder Betreuer erleichtern, z. B. durch barrierefreie Zugänge oder Nähe zu spezialisierten Einrichtungen.
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Leistungsumfang der Umzugskostenübernahme

Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit übernimmt bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, einschließlich Umzugskosten. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, sind bis zu 16.720 € für bis zu vier Personen möglich. Geförderte Kosten umfassen:

  1. Transportkosten: Kosten für Umzugsfahrzeuge und Transportwege.
  2. Verpackungsmaterial: Umzugskartons, Schutzmaterialien.
  3. Möbelmontage und -abbau: Aufbau und Rückbau von Möbeln, sofern medizinisch notwendig.
  4. Spezielle Umzugshilfen: Barrierefreie Transporte, spezialisierte Fahrzeuge oder Hilfsmittel für Pflegebedürftige.
  5. Beratungskosten: Kosten für Umzugsberatung, falls notwendig zur Planung.

Nicht geförderte Kosten:

  1. Renovierungsarbeiten (z. B. Malerarbeiten in der alten Wohnung) oder Modernisierungen, die nicht direkt mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen.
  2. Zusatzleistungen wie Einlagerung oder Entsorgung, es sei denn, sie sind medizinisch begründet.

Möge dein neues Zuhause ein Ort des Friedens sein.

Empfehlungen zur Antragstellung

Die erfolgreiche Beantragung eines Umzugskostenzuschusses erfordert sorgfältige Vorbereitung. Folgende Schritte sind empfehlenswert:

1. Frühzeitige Kontaktaufnahme: Mindestens 3 Monate vor dem Umzug die DAK-Gesundheit kontaktieren, um die Förderfähigkeit zu klären.

2. Beratung in Anspruch nehmen: Eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) unterstützt bei der Antragstellung und klärt Voraussetzungen. Die DAK-Gesundheit bietet in Berlin persönliche Beratung an.

3. Erforderliche Dokumente sammeln:

  • -Pflegegradnachweis: Offizielle Einstufung (Pflegegrad 1–5).
  • -Ärztliches Gutachten: Bestätigt die medizinische Notwendigkeit des Umzugs (z. B. durch Mobilitätseinschränkungen, Orientierungslosigkeit).
  • -Kostenvoranschläge: Mindestens zwei detaillierte Angebote von Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH), die Transport, Verpackung, Möbelmontage und Sonderleistungen auflisten.
  • -Nachweis der neuen Wohnung: Mietvertrag oder Beschreibung der barrierefreien Eigenschaften (z. B. bodengleiche Dusche, Rampen).
  • -Schwerbehindertenausweis (falls zutreffend): Für behinderte Kinder oder schwerbehinderte Personen.

4. Detaillierte Begründung: Erläutern, warum der Umzug die Pflege erleichtert (z. B. barrierefreie Wohnung, Nähe zu Angehörigen oder Pflegediensten).

5. Vor Antragstellung prüfen lassen: Die Pflegekasse sollte die Eignung der neuen Wohnung vorab bestätigen, um Ablehnungen zu vermeiden.

6. Frühzeitige Einreichung: Anträge 4–6 Wochen vor dem Umzug einreichen, da die Bearbeitungszeit variieren kann.

Tipp: Eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme vor Umzugsbeginn einholen, um finanzielle Unsicherheiten zu vermeiden.

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Digitalisierung der Antragsprozesse

Die DAK-Gesundheit hat die Antragstellung in Berlin durch digitale Prozesse erleichtert:

  1. Online-Portal: Über das DAK-Kundenportal können Anträge auf Umzugskostenübernahme eingereicht werden. Dokumente wie Pflegegradnachweise, ärztliche Gutachten und Kostenvoranschläge können hochgeladen werden.
  2. Vorteile: Schnellere Bearbeitung (durchschnittlich 4–6 Wochen), bessere Nachverfolgbarkeit und Transparenz.
  3. Persönlicher Ansprechpartner: Bei komplexen Fällen (z. B. Umzüge behinderter Kinder) steht ein Berater in Berlin zur Verfügung.
  4. Formlose Anträge: Falls kein spezifisches Formular verfügbar ist, kann ein formloser Antrag per E-Mail oder Post eingereicht werden, ergänzt durch die erforderlichen Dokumente.

Empfehlung: Alle Dokumente digital scannen und in hoher Qualität hochladen, um Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen zu vermeiden.

Spezifika für Schwerbehinderte und behinderte Kinder

Umzüge von schwerbehinderten Personen oder behinderten Kindern erfordern besondere Sorgfalt:

  1. Nachweise: Neben dem Pflegegradnachweis ist ein Schwerbehindertenausweis oder ein spezifisches ärztliches Gutachten erforderlich, das die Behinderung und die Notwendigkeit des Umzugs (z. B. barrierefreie Zugänge, spezielle Möbel) dokumentiert.
  2. Wohnumfeldverbesserung: Zuschüsse decken Anpassungen wie Rampen, Haltegriffe, bodengleiche Duschen oder spezielle Mobiliar ab, die für behinderte Kinder essenziell sein können.
  3. Spezialisierte Umzugsservices: Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH bieten Erfahrung mit behinderten Kindern, z. B. durch vorsichtigen Transport von Pflegehilfsmitteln oder barrierefreien Fahrzeugen.
  4. Beratung: Eine enge Abstimmung mit der Pflegekasse und gegebenenfalls einem Sozialdienst ist ratsam, um die spezifischen Bedürfnisse (z. B. Nähe zu Therapieeinrichtungen) zu berücksichtigen.
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Leistungen von Butler Umzüge GmbH

Butler Umzüge GmbH ist in Berlin auf Pflegeumzüge spezialisiert und bietet folgende Vorteile:

  1. Anfahrtskostenfreiheit: Keine zusätzlichen Kosten für Anfahrten innerhalb Berlins.
  2. Komplettservice: Transport, Verpackung, Möbelmontage und –abbau, spezialisierte Pflegeumzüge (z. B. für behinderte Kinder).
  3. Transparente Kostenvoranschläge: Detaillierte Auflistung von Stundenaufwand, Personal, Material und Sonderleistungen (z. B. barrierefreier Transport).
  4. Kundenbewertungen: Durchschnittlich 4,8/5 Punkte für Zuverlässigkeit, Kostentransparenz und Pflegekompetenz.
  5. Direkte Abrechnung: Möglichkeit der direkten Abrechnung mit der Pflegekasse, sodass keine Vorleistung erforderlich ist.
  6. Preisbeispiel: Komplettumzug (50 m² Wohnung, inkl. Möbelmontage
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Typische Umzugsgründe und Pflegegrad-Verteilung Laut DAK-Gesundheit

  1. Wohnumfeldverbesserung (60 %): Barrierefreie Wohnungen, Rampen, bodengleiche Duschen.
  2. Nähe zu Pflegediensten (25 %): Bessere Versorgung durch nahegelegene Einrichtungen.
  3. Verkleinerung der Wohnung (10 %): Anpassung an geringere Mobilität.
  4. Sonstige Gründe (5 %): Z. B. Umzug zu Angehörigen.

Verteilung der Pflegegrade bei geförderten Umzügen:

  1. Pflegegrad 1: 15 %
  2. Pflegegrad 2: 35 %
  3. Pflegegrad 3: 30 %
  4. Pflegegrad 4: 15 %
  5. Pflegegrad 5: 5 %

Pflegegrade 2 und 3 dominieren, da diese häufig mit erheblichen, aber noch nicht extremen Einschränkungen verbunden sind, die Umzüge notwendig machen.

Praktische Hinweise für die Umzugsplanung

  1. Frühzeitige Planung: Mindestens 3 Monate Vorlaufzeit einplanen, um Kostenvoranschläge einzuholen, Anträge zu stellen und Genehmigungen zu erhalten.
  2. Umzugsunternehmen wählen: Firmen wie Butler Umzüge GmbH mit Erfahrung in Pflegeumzügen bevorzugen, um medizinische und logistische Anforderungen zu erfüllen.
  3. Direkte Abrechnung nutzen: Viele Unternehmen bieten die Möglichkeit, die Rechnung direkt an die Pflegekasse zu senden, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.
  4. Stressreduktion: Professionelle Umzugsfirmen minimieren den Stress durch strukturierte Abläufe, besonders wichtig für pflegebedürftige Personen und Kinder.
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Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Die DAK-Gesundheit Berlin unterstützt pflegebedürftige Versicherte, einschließlich behinderter Kinder, mit Zuschüssen von bis zu 4.180 € pro Person für Umzüge, die die Wohnsituation verbessern. Voraussetzungen sind ein anerkannter Pflegegrad, ärztliche Gutachten und die medizinische Notwendigkeit des Umzugs. Die Digitalisierung erleichtert die Antragstellung, und spezialisierte Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH bieten kosteneffiziente, auf Pflegebedürftige zugeschnittene Services. Frühzeitige Planung, vollständige Dokumentation und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsfirmen sind entscheidend für einen stressfreien Umzug und die erfolgreiche Kostenübernahme.

Falls Sie weitere Details zu spezifischen Leistungen, Antragsformularen oder Unterstützung für behinderte Kinder benötigen, können Sie die DAK-Gesundheit Berlin direkt kontaktieren oder eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

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