Standortwechsel einer Bundesbehörde: Umzug vorausschauend planen
Ein Umzug einer Bundesbehörde ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Planung, präzise Koordination und finanzielle Ressourcen erfordert.
Auch ist eine enge Zusammenarbeit aller Beteiligten entscheidend für einen erfolgreichen Umzug, um Unterbrechungen in der Behördenarbeit weitestgehend zu minimieren und gleichzeitig die Bedürfnisse der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit zu berücksichtigen.
Die Planung eines Bundesbehördenumzugs beginnt in der Regel Monate oder sogar einige Jahre im Voraus. Zu den wichtigen Schritten gehören:
- Bestimmung des Umzugsumfangs: Es muss festgelegt werden, welche Abteilungen oder Einheiten umziehen und welche bleiben.
- Auswahl des neuen Standorts: Der neue Standort sollte die Bedürfnisse der Behörde erfüllen und zugleich die Erreichbarkeit für Mitarbeiter und die Öffentlichkeit gewährleisten.
- Erstellung eines Umzugszeitplans: Ein detaillierter Zeitplan wird erstellt, der die verschiedenen Phasen des Umzugs festlegt, angefangen von der Vorbereitung bis zur Einrichtung am neuen Standort.
- Kommunikation: Die Kommunikation mit Mitarbeitern, Projektbeteiligten und der Öffentlichkeit ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen und mögliche Bedenken zu adressieren.
Weiterhin geht die Suche nach Umzugshelfern frühzeitig vonstatten. Und auch die Kalkulation der Preise für den Umzug erfolgt zeitnah. Dafür werden verschiedene Angebote eingeholt, um Umzugsfirmen nach Kosten und Service zu beurteilen.
Benötigen Sie einen diskreten und erfahrenen Partner für Ihren Behördenumzug, kontaktieren Sie unser Team von Butler Umzüge gern telefonisch unter 030 84 51 88 55 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@butler-umzuege.de.
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Finanzielle Unterstützung für den Umzug
Müssen Sie dienstlich umziehen, können Sie Umzugsgeld beantragen.
Der Anspruch auf Umzugskostenvergütung ist etwa für Soldaten, denen ein Bundeswehr-Umzug bevorsteht, im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) geregelt.
Das Umzugsgeld wird Ihnen gewährt, wenn
- Ihnen die Umzugskostenvergütung (UKV) durch das Personalreferat schriftlich zugesagt wurde.
- Sie Ihren Umzug innerhalb von fünf Jahren nach der Wirksamkeit der UKV-Zusage abgeschlossen haben.
- Sie einen schriftlichen Antrag auf Umzugskostenabrechnung bei der Beschäftigungsbehörde oder der zuständigen Abrechnungsstelle innerhalb der Ausschlussfrist von einem Jahr nach erfolgtem Umzug eingereicht haben.
Beim Bundesverwaltungsamt erhalten Sie für die UKV-Rückerstattung das Formular, sodass Sie die Kosten für den Umzug in Deutschland geltend machen können.


