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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten DAK-Gesundheit Dresden

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UmzugskostenĂĽbernahme durch die Pflegekasse DAK-Gesundheit fĂĽr Menschen mit Behinderungen in Dresden

Umzugskostenübernahme durch die Pflegekasse der DAK-Gesundheit in Dresden ist ein wichtiges Instrument, um Menschen mit Behinderungen eine bessere Lebens- und Pflegesituation zu ermöglichen. Die gesetzlichen Grundlagen in SGB XI und SGB V bieten klare Vorgaben, erfordern jedoch eine sorgfältige Antragstellung mit umfassenden Nachweisen.

Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH und die Einbindung von Pflegeberatern erhöhen die Erfolgschancen erheblich. Trotz möglicher Herausforderungen, wie Ablehnungen aufgrund unvollständiger Unterlagen, bietet die Kostenübernahme eine wertvolle Unterstützung für Betroffene, die einen medizinisch notwendigen Umzug planen. Eine frühzeitige Planung und genaue Dokumentation sind der Schlüssel zum Erfolg.

Gesetzliche Grundlagen der UmzugskostenĂĽbernahme

Die Übernahme von Umzugskosten durch die Pflegekasse der DAK-Gesundheit basiert primär auf dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI, insbesondere § 40 Abs. 2 SGB XI, der wohnumfeldverbessernde Maßnahmen regelt. Diese Maßnahmen umfassen Umzüge, die notwendig sind, um die häusliche Pflege zu sichern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern oder eine erhebliche Verbesserung der Pflegesituation zu ermöglichen. Zusätzlich können Regelungen aus dem SGB V (§§ 33, 40) relevant sein, insbesondere wenn der Umzug im Zusammenhang mit Heil- oder Hilfsmitteln steht, die für die medizinische Versorgung erforderlich sind 1.1. Regelungen nach SGB XINach § 40 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen gewähren, die die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Ein Umzug fällt unter diese Regelung, wenn er medizinisch notwendig ist, beispielsweise durch den Wechsel in eine barrierefreie Wohnung oder die Verlegung in die Nähe einer Pflegeeinrichtung. Der maximale Zuschussbetrag beträgt in der Regel 4.000 Euro pro Maßnahme, wobei in Ausnahmefällen (z. B. bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt) ein höherer Betrag möglich ist, bis zu einem Maximum von 16.000 Euro 1.2. Regelungen nach SGB VDas SGB V regelt Leistungen der Krankenversicherung, die in bestimmten Fällen auch Umzugskosten umfassen können, etwa wenn der Umzug mit der Versorgung durch Heil- oder Hilfsmittel zusammenhängt. Beispielsweise kann der Transport eines medizinisch notwendigen Pflegebettes oder Beatmungsgerätes durch die Krankenkasse übernommen werden, wenn dies separat beantragt und belegt wird.

Anforderungen der DAK-Gesundheit

Die DAK-Gesundheit prĂĽft jeden Antrag auf UmzugskostenĂĽbernahme nachfolgenden Kriterien:

  1. Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss durch ärztliche Atteste oder Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) belegt sein.
  2. Wirtschaftliche Vertretbarkeit: Die Kosten müssen angemessen und durch mindestens zwei Kostenvoranschläge nachgewiesen sein.
  3. Pflegeverbesserung: Der Umzug muss nachweislich die Pflegesituation verbessern oder gesundheitliche Risiken mindern.

In Dresden gelten diese Regelungen ebenso, wobei regionale Besonderheiten, wie die Verfügbarkeit spezialisierter Umzugsunternehmen oder die Nähe zu medizinischen Einrichtungen, eine Rolle spielen können.

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Ein neues Zuhause, ein frischer Start – möge jeder Raum mit Liebe gefüllt sein.

Anspruchsvoraussetzungen fĂĽr Menschen mit Behinderungen

Um Anspruch auf UmzugskostenĂĽbernahme bei der DAK-Gesundheit zu haben, mĂĽssen folgende Voraussetzungen erfĂĽllt sein:

  1. Pflegegrad oder Schwerbehinderung: Antragsteller müssen einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) gemäß § 15 SGB XI oder einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (§ 2 SGB IX) vorweisen. Der Nachweis erfolgt durch ein Pflegegutachten oder den Schwerbehindertenausweis.
  2. Medizinische Begründung: Der Umzug muss durch ein ärztliches Attest oder ein Pflegegutachten belegt sein. Typische Gründe sind:
    • – Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung.
    • – Nähe zu medizinischen Einrichtungen oder pflegenden Angehörigen.
    • – Vermeidung gesundheitsschädlicher Umgebungen (z. B. Schimmel, schlechte Luftqualität).
    • – Verbesserung der Pflegesituation durch eine besser angepasste Wohnung.
  3. Wirtschaftliche Vertretbarkeit: Die Kosten des Umzugs müssen in einem angemessenen Verhältnis zur medizinischen Notwendigkeit stehen. Die DAK-Gesundheit fordert mindestens zwei detaillierte Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
  4. Verbesserung der Pflegesituation: Der Umzug muss nachweislich die Pflege erleichtern, die Selbstständigkeit fördern oder gesundheitliche Risiken mindern. Beispielsweise kann ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung die Mobilität einer Person mit Querschnittslähmung verbessern.
  5. Vorherige Antragstellung: Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, da nachtragende Anträge in der Regel abgelehnt werden. DAK_antrag-finanzieller-zuschuss-wohnumfeld

Diese Voraussetzungen gelten bundesweit, werden jedoch in Dresden durch die regionale Geschäftsstelle der DAK-Gesundheit umgesetzt, die spezifische Anforderungen an die Dokumentation und Nachweise stellen kann.

UmzĂĽge Typische GrĂĽnde

Ein medizinisch begrĂĽndeter Umzug liegt vor, wenn der Wohnortwechsel aus gesundheitlichen oder pflegerischen GrĂĽnden zwingend erforderlich ist. Die DAK-Gesundheit akzeptiert folgende typische GrĂĽnde fĂĽr Menschen mit Behinderungen:

  1. Barrierefreiheit: Umzug in eine barrierefreie Wohnung, um Mobilitätseinschränkungen zu kompensieren. Beispiel: Eine Person mit Multipler Sklerose benötigt eine Wohnung ohne Treppen und mit breiten Türen, um die Mobilität zu sichern.
  2. Nähe zu Pflegeeinrichtungen oder Angehörigen: Umzug in die Nähe von Krankenhäusern, Rehabilitationszentren oder pflegenden Angehörigen, um die Versorgung zu verbessern. Beispiel: Eine Person mit Demenz zieht näher an ein spezialisiertes Pflegeheim, um regelmäßige Betreuung zu gewährleisten.
  3. Vermeidung gesundheitsschädlicher Umgebungen: Umzug aufgrund von Umweltfaktoren, die die Gesundheit beeinträchtigen, wie Schimmel oder schlechte Luftqualität. Beispiel: Eine Person mit chronischen Atemwegserkrankungen benötigt eine Wohnung mit besserer Belüftung.
  4. Verbesserung der Pflegesituation: Umzug in eine betreute Wohnform oder in eine Wohnung, die besser an die PflegebedĂĽrfnisse angepasst ist. Beispiel: Eine Person mit fortgeschrittener Parkinson-Erkrankung zieht in eine Wohnung mit PflegeunterstĂĽtzung.

Diese Gründe müssen durch ärztliche Atteste oder Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) nachgewiesen werden. In Dresden spielt die Nähe zu spezialisierten Einrichtungen, wie Rehabilitationszentren oder Pflegeheimen, eine besondere Rolle, da die Stadt über ein dichtes Netz an medizinischen und sozialen Angeboten verfügt.

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Umzugsunternehmen Butler UmzĂĽge GmbH

Die Auswahl eines geeigneten Umzugsunternehmens ist entscheidend für die erfolgreiche Umzugskostenübernahme. Die Butler Umzüge GmbH in Dresden ist ein Beispiel für ein Unternehmen, das auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen spezialisiert ist. Zu den Vorteilen dieses Unternehmens gehören:

  1. Keine Anfahrtskosten: Dies reduziert die Gesamtkosten um etwa 5-10 %, was die WirtschaftlichkeitsprĂĽfung durch die DAK-Gesundheit erleichtert.
  2. Erfahrung mit pflegebedĂĽrftigen Kunden: Das Unternehmen bietet Dienstleistungen wie den Transport von Pflegebetten, RollstĂĽhlen oder anderen medizinischen Hilfsmitteln an.
  3. Detaillierte Kostenvoranschläge: Die Angebote entsprechen den Anforderungen der Pflegekasse, indem sie alle Kostenpositionen (Transport, Arbeitsstunden, Material, Sonderleistungen) klar auflisten.
  4. Zusatzleistungen: Dazu gehören Ein- und Auspackservice, Möbelmontage und Demontage sowie die Entsorgung von Verpackungsmaterial.

Die DAK-Gesundheit empfiehlt, Angebote von mindestens zwei Umzugsunternehmen einzuholen, um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH, die auf barrierefreie Umzüge spezialisiert sind, können die Antragstellung erheblich erleichtern, da sie die spezifischen Anforderungen der Pflegekasse kennen.

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Praxisbeispiele aus Dresden

  1. Fall 1: Barrierefreier Umzug
    Eine 45-jährige Person mit Querschnittslähmung (Pflegegrad 3) musste aufgrund von Treppen in ihrer bisherigen Wohnung umziehen. Die neue Wohnung war barrierefrei mit einem Aufzug und breiten Türen ausgestattet. Die DAK-Gesundheit bewilligte einen Zuschuss von 3.800 Euro nach Vorlage eines ärztlichen Attests und zwei Kostenvoranschlägen von Umzugsunternehmen.
  2. Fall 2: Nähe zu Pflegeeinrichtung
    Eine 70-jährige Person mit Demenz (Pflegegrad 4) zog in die Nähe eines spezialisierten Pflegeheims, um regelmäßige Betreuung zu gewährleisten. Die DAK-Gesundheit übernahm die Kosten für den Transport von Möbeln und medizinischen Hilfsmitteln in Höhe von 3.500 Euro.
  3. Fall 3: Gesundheitsschädliche Umgebung
    Eine Person mit Asthma (Pflegegrad 2) musste aufgrund von Schimmel in der bisherigen Wohnung umziehen. Nach Vorlage eines Gutachtens über die gesundheitsschädlichen Bedingungen und zwei Kostenvoranschlägen wurde ein Zuschuss von 4.000 Euro bewilligt.

 

Wo sich dein Herz wohlfĂĽhlt, ist dein Zuhause.

Die DAK-Gesundheit arbeitet an der Optimierung des Antragsprozesses, insbesondere durch digitale Antragswege und verbesserte Beratungsangebote. In Dresden wird die Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH ausgebaut, um die Kosten für Antragsteller zu senken und die Qualität der Umzüge zu erhöhen. Zukünftige gesetzliche Änderungen, etwa im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes, könnten die Zuschusshöhe oder die Antragsvoraussetzungen anpassen, um die Inklusion und Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen weiter zu fördern.

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