HKK Krankenkasse Umzug: Hilfeleistungen für Pflegebedürftige
Sie sind bei der HKK Krankenkasse versichert und fragen sich, ob Ihre Pflegekasse bei einem Umzug die Kosten übernimmt? Unter gewissen Voraussetzungen erhalten Sie finanzielle Unterstützung.
- Ihre Krankenkasse bietet Unterstützung bei Umzügen an.
- Wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, übernimmt die Pflegekasse Ihre Umzugskosten teilweise oder ganz.
- Butler Umzüge steht Ihnen vom Seniorenumzug bis zum Schwerbehindertenumzug zur Seite.

Umzugsservice der Krankenkasse
Verständlicherweise möchten die meisten Menschen auch im Alter und bei gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin zuhause leben. Bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit und im hohen Alter ist das jedoch nicht immer möglich. Vor allem dann nicht, wenn sich Ihre Wohnung nicht an Ihre körperlichen Bedürfnisse anpassen lässt.
Als Alternative bietet sich ein Umzug in eine altersgerechte, barrierefreie Wohnung an. Trägt Ihr Umzug signifikant zu einer Erleichterung der Pflege bei und erhält er Ihre Selbstständigkeit im Alltag, sind Sie unter Umständen für einen Zuschuss Ihrer Pflegekasse berechtigt. Voraussetzungen dafür sind, dass Sie einerseits pflegeversichert sind und andererseits mindestens über Pflegegrad 1 verfügen.
Grundsätzlich bezuschusst die HKK Krankenkasse einen Umzug in eine Wohnung, die den Anforderungen der pflegebedürftigen Person entspricht. Der Zuschuss umfasst einen Betrag von bis zu 4.000 Euro. Ziehen Sie nicht alleine um, sondern in einer Wohngruppe, erhöht sich die Summe bis auf 16.000 Euro.
Pflegekasse übernimmt Kosten für den Umzug
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, sind Sie zuschussberechtigt. Folglich können Sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Kostenübernahme oder Bezuschussung stellen. Dafür brauchen Sie das entsprechende Formular, um eine „Bezuschussung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ zu beantragen.
Alle Anträge und Formulare der HKK finden Sie online. Laden Sie sich das richtige Formular einfach herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es auf dem Postweg an Ihre Krankenkasse.
Alternativ zu einem Umzug können Sie auch einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Ihrer alten Wohnung erhalten. Zu diesen Maßnahmen gehören das Entfernen von Schwellen, ein barrierefreier Umbau Ihrer Wohnung sowie eine Anpassung der sanitären Bereiche. Gewährt wird Ihnen der Zuschuss in der Regel dann, wenn die Umbaumaßnahmen die Pflege deutlich erleichtern oder Ihnen das selbstständige Führen Ihres Haushalts ermöglichen.





