Umzug erleichtern: Umzugskosten vom Jobcenter übernehmen lassen
Ein Umzug ist nicht nur körperlich eine Herausforderung, sondern kann auch eine finanzielle Hürde sein, wenn Sie Bürgergeld beziehen.
Da hilft es enorm, wenn das Jobcenter die Umzugskosten übernimmt.
Sie können also trotz Bürgergeld Umzugskosten beim Amt geltend machen. Aber nur, wenn vor dem Umzug das Jobcenter die Kostenübernahme bestätigt hat.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig alle erforderlichen Anträge beim Jobcenter für den Umzug einreichen.
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie Butler Umzüge noch heute und wir klären gemeinsam alle Details.

Umzugskosten Jobcenter: Was wird bezahlt?
Ein Umzug kann neben der finanziellen auch eine seelische Belastung darstellen. Insbesondere wenn Sie sich schwertun, Unterstützung anzunehmen und lieber alles aus eigener Kraft schaffen wollen.
Aber wussten Sie, dass das Jobcenter möglicherweise einen Teil oder sogar alle Ihre Umzugskosten übernimmt?
Ja, Sie haben richtig gehört!
Umzugskosten für den Transport, die Mietkaution und gegebenenfalls sogar für Umzugshelfer können vom Jobcenter übernommen werden.
Bitten Sie am besten Ihren Sachbearbeiter um ein Gespräch, um alle Einzelheiten zu erfahren.
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