Kündigung des Mietverhältnisses Senioren

Kündigung des Mietverhältnisses Senioren bezieht sich darauf, wie ältere Menschen oder deren Vermieter einen Mietvertrag beenden können.
- Ordentliche Kündigung (fristgerecht): Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen/vertraglichen Kündigungsfristen, meist 3 Monate (§ 573c BGB).
- Fristlose Kündigung (außerordentliche Kündigung): Sofortige Beendigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund, z. B. schwerwiegende Vertragsverletzungen.
Der Begriff Kündigungsschreiben wird oft für das formale Dokument verwendet, mit dem die Kündigung erklärt wird.

Kündigung durch Senioren (Mieter)

- Senioren sind wie alle Mieter an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten gebunden.
- Es besteht kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Umzug ins Heim oder aus Altersgründen.
- Wird ein schneller Auszug gewünscht, kann ein Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter vereinbart werden, der eine vorzeitige Wohnungsaufgabe ermöglicht.











