Umzugskosten über das Jobcenter

Ein Umzug mit Unterstützung des Jobcenters folgt eigenen Spielregeln: Notwendigkeit, vorherige schriftliche Genehmigung und wirtschaftliche Angemessenheit sind die zentralen Kriterien. Wer diese Anforderungen kennt, kann gezielt günstige Umzugsangebote einholen, Kostenvoranschläge vergleichen und Fördermöglichkeiten – etwa für Senioren – optimal nutzen
Für ältere Menschen kommen zusätzlich Leistungen der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht, sodass ein Seniorenumzug teilweise oder weitgehend finanziert werden kann. Eine detaillierte Umzugsgutliste ist dabei der Schlüssel für transparente Angebote, realistische Preiskalkulationen und die spätere Kostenübernahme durch Jobcenter oder Pflegekasse.
Jobcenter unterstützen Umzüge, wenn diese nachweislich notwendig sind, etwa zur Aufnahme einer Arbeit, bei unzumutbaren Wohnverhältnissen oder aus gesundheitlichen Gründen. Rechtsgrundlage im Bürgergeldbezug ist vor allem § 22 SGB II, der die Übernahme von Unterkunfts- und Umzugskosten regelt.
Wesentlich ist die vorherige Zusicherung des Jobcenters: Der Antrag auf Umzugskostenübernahme muss vor dem Abschluss eines neuen Mietvertrags gestellt und bewilligt werden. Ohne diese Zusicherung bleiben Umzugskosten oft Privatsache, selbst wenn der Umzug nachvollziehbar erscheint.
Jetzt Angebot sichernVoraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit das Jobcenter Umzugskosten übernimmt, müssen zwei Punkte erfüllt sein: Der Umzug muss notwendig sein, und die Kosten müssen angemessen und wirtschaftlich sein. Notwendigkeit liegt typischerweise vor bei drohender Wohnungslosigkeit, unzumutbaren Wohnverhältnissen (z.B. Schimmel), gesundheitlichen Gründen, Trennung oder Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort.

Die Angemessenheit bezieht sich sowohl auf die neue Miete als auch auf die Höhe der Umzugskosten. Die neue Wohnung muss in Größe und Mietkosten den örtlichen Richtwerten entsprechen, und bei den Umzugskosten erwartet das Jobcenter meist mehrere günstige Angebote.












