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Ein Umzug ist oft mit Stress, Papierkram und hohen Kosten verbunden – besonders, wenn das Budget knapp ist oder Leistungen wie Grundsicherung, Bürgergeld oder Rente bezogen werden. Gleichzeitig gibt es in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, etwa durch Sozialamt, Jobcenter, Pflegekasse oder andere Kostenträger, wenn ein Umzug notwendig und gut begründet ist. 

Die Butler Umzüge GmbH verbindet genau diese beiden Welten: professionelle, sichere und günstige Umzüge in Deutschland und Europa einerseits und spezialisierte Unterstützung bei der Beantragung und Nutzung von Umzugsbeihilfen andererseits. So profitieren Kundinnen und Kunden von einem reibungslosen Ablauf, transparenten Festpreisen und gezielter Hilfe im Umgang mit Behörden – ideal für Seniorenumzüge, Sozialamtsumzüge, Umzüge bei Grundsicherung oder mit Pflegegrad.

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Unter Umzugsbeihilfe versteht man finanzielle Unterstützung für Umzugskosten, die von verschiedenen Stellen gewährt werden kann, wenn ein Umzug aus sozialen, gesundheitlichen oder beruflichen Gründen notwendig ist. Sie kann als Zuschuss, Darlehen oder Pauschale gewährt werden und ergänzt oder ersetzt die eigenen finanziellen Mittel. 

Typische Kostenträger sind Sozialamt, Jobcenter, Pflegekassen, teilweise Krankenkassen, Renten- und Unfallversicherungen sowie Arbeitgeber oder öffentliche Dienstherren bei dienstlich veranlassten Versetzungen. Entscheidend ist immer, dass die Notwendigkeit des Umzugs nachgewiesen und der Antrag vor dem Umzug gestellt und genehmigt wird.

Kostenträger / StelleTypische Zielgruppe / SituationMögliche Leistungen (Beispiele)
Jobcenter (Bürgergeld, SGB II)Leistungsbeziehende mit notwendigem Umzug (z.B. zu hohe Miete, Jobaufnahme)Umzugskosten, Transport, Helfer, Kaution als Darlehen, Renovierungskosten
Sozialamt / GrundsicherungÄltere Menschen, Erwerbsgeminderte mit Grundsicherung und notwendigem UmzugUmzugsfirma, Kartons, doppelte Miete, Kaution, Renovierung, Wohnungsbeschaffung
Pflegekasse (§ 40 SGB XI)Pflegebedürftige mit Pflegegrad (barrierefreier/geeigneter Wohnraum)Zuschuss bis ca. 4.000–4.180 € für Umzug, Umbau, Wohnumfeldverbesserung
KrankenkasseMedizinisch notwendige Wohnungswechsel oder spezielle Programme (z.B. HEK Berlin)Zuschüsse nach Einzelfall, ggf. bis ca. 4.180 € je nach Programm
Renten-/UnfallversicherungBerufliche Rehabilitation, Wege-Unfallfolgen, WiedereingliederungUmzugskosten im Reha-Kontext nach Einzelfallprüfung
Arbeitgeber / DienstherrDienstlich veranlasste Versetzungen, Beamte, Angestellte im öffentlichen DienstUmzugskostenvergütung, Umzugsgeld nach beamtenrechtlichen Vorschriften

Anspruch auf Umzugsbeihilfe haben in der Praxis insbesondere Personen, die Sozialhilfe, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen und deren Umzug zwingend erforderlich ist. Wichtige Gründe sind eine unangemessene Unterkunft (zu teuer, zu groß, zu klein), gesundheitliche Einschränkungen oder eine schriftliche Aufforderung des Amtes zur Wohnungsanpassung. 

Bei genehmigtem Umzug können Kosten für eine Umzugsfirma, Miettransporter, Verpackungsmaterial, Wohnungsbeschaffungskosten, doppelte Miete und Kaution übernommen werden, wenn sie angemessen und mit Kostenvoranschlägen belegt sind. Butler Umzüge GmbH unterstützt hier mit detaillierten Angeboten, die speziell auf die Anforderungen von Jobcenter und Sozialamt zugeschnitten sind.

Rentnerinnen und Rentner mit geringem Einkommen oder mit Grundsicherung im Alter können ebenfalls Umzugsbeihilfe vom Sozialamt erhalten, wenn der Umzug notwendig ist, etwa wegen zu hoher Miete, gesundheitlicher Gründe oder eines Wechsels in eine barrierefreie Wohnung. Pflegebedürftige Senioren mit Pflegegrad können darüber hinaus Zuschüsse der Pflegekasse für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. 

Damit Seniorenumzüge besonders sicher und stressarm ablaufen, bietet Butler Umzüge GmbH spezielle Seniorenumzug-Konzepte mit Ein- und Auspackservice, Möbelmontage, Entsorgung und enger Abstimmung mit Angehörigen und Kostenträgern. 

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Bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad können Umzug und Wohnungsanpassung als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach § 40 Abs. 4 SGB XI gefördert werden. Dazu zählen unter anderem der Umzug in eine barrierearme Wohnung, der Wechsel in eine betreute Wohnform oder die Verlegung in die Nähe der pflegenden Angehörigen, um die Pflege zu erleichtern. 

Schwerbehinderte Personen können neben der Pflegekasse unter Umständen auch Zuschüsse von Sozialamt, Integrationsamt oder anderen Trägern erhalten, zum Beispiel für professionelle Umzugshelfer, Fahrtkosten oder Verdienstausfall von Angehörigen. Butler Umzüge GmbH verfügt über Erfahrung mit Umzügen für Schwerbehinderte und kennt die typischen Anforderungen an Kostenvoranschläge und Leistungsnachweise.

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Die konkrete Höhe und Art der Leistungen hängt von der individuellen Situation und dem zuständigen Kostenträger ab. Typische übernahmefähige Kosten sind: 

  1. Transportkosten für Umzugsunternehmen oder Mietwagen (inkl. Fahrer, Kilometer, Treibstoff). 
  2. Verpackungsmaterial wie Umzugskartons, Klebeband, Schutzfolien. 
  3. Kosten für gewerbliche Umzugshelfer, wenn körperliche Einschränkungen oder hohes Alter Selbsthilfe unzumutbar machen. 
  4. Mietkaution und Genossenschaftsanteile, meist als Darlehen. 
  5. Doppelte Miete während der Übergangszeit, wenn sich alte und neue Mietverträge überschneiden. 
  6. Renovierungs- und Schönheitsreparaturkosten, soweit sie mietvertraglich geschuldet und angemessen sind. 
  7. Wohnungsbeschaffungskosten, Fahrtkosten zu Besichtigungen und ggf. Maklerkosten in begründeten Ausnahmefällen. 

Butler Umzüge GmbH erstellt hierfür standardisierte, prüffähige Angebote mit klarer Aufschlüsselung sämtlicher Positionen (Transport, Material, Helfer, Montage), was die Bewilligung durch das Amt deutlich erleichtern kann.

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Vor jedem Vertragsabschluss mit einer Umzugsfirma oder vor der Unterschrift unter dem neuen Mietvertrag sollte immer zuerst das zuständige Amt (Jobcenter, Sozialamt, Pflegekasse, ggf. Krankenkasse) informiert werden. Ohne vorherige Zustimmung besteht das Risiko, dass die Kosten später nicht übernommen werden und selbst zu tragen sind. 

Butler Umzüge GmbH empfiehlt, bereits vor der Wohnungssuche mit dem Sachbearbeiter zu klären, welche Miethöhe, Wohnungsgröße und Umzugskosten als angemessen gelten, um spätere Ablehnungen zu vermeiden.

In der Regel stellen Leistungsbeziehende einen schriftlichen Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt, bei Pflegebedürftigen zusätzlich oder alternativ bei der Pflegekasse. Viele Kommunen stellen Musterformulare und Vordrucke zur Verfügung, die ausgefüllt und zusammen mit Nachweisen eingereicht werden. 

Butler Umzüge GmbH kann bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Begründung und beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützen, etwa indem alle benötigten Kostenvoranschläge in einem übersichtlichen Paket bereitgestellt werden.

Die Notwendigkeit des Umzugs ist der Kernpunkt der Entscheidung über die Umzugsbeihilfe. Typische Nachweise sind: 

  1. Aufforderung des Jobcenters oder Sozialamtes zur Senkung der Mietkosten. 
  2. Ärztliche Atteste bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Bedarf an barrierefreiem Wohnraum. 
  3. Kündigungsschreiben des Vermieters oder drohende Obdachlosigkeit. 
  4. Nachweis einer neuen Arbeitsstelle in einer anderen Stadt oder Region. 

Hier kann ein klar formulierter, strukturierter Brief mit Unterstützung eines Umzugsunternehmens helfen, die Situation transparent darzustellen. 

Fast alle Kostenträger verlangen zwei bis drei seriöse Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen, um die Angemessenheit der Umzugskosten zu prüfen. Butler Umzüge GmbH bietet hierfür kostenfreie Besichtigungstermine vor Ort oder digitale Vorab-Besichtigungen an, um ein realistisches, prüffähiges Angebot zu erstellen. 

Die Angebote enthalten in der Regel:

  1. genaue Adressen und Etagen,
  2. Umfang des Umzugsguts,
  3. Art der Leistungen (reiner Transport oder Full-Service mit Packen, Montage, Entsorgung),
  4. Datum oder Zeitraum des geplanten Umzugs,
  5. Gesamtpreis sowie ggf. Einzelpositionen (Stunden, Kubikmeter, Material). 

Erst nachdem eine schriftliche Zusage (Bewilligungsbescheid oder Kostenübernahmeerklärung) vorliegt, sollten feste Verträge mit Umzugsunternehmen abgeschlossen und Termine final gebucht werden. Ein Umzug in Eigenregie vor der Genehmigung kann dazu führen, dass keinerlei Kosten übernommen werden. Butler Umzüge GmbH plant in Abstimmung mit den Kunden einen realistischen Zeitplan, der die Bearbeitungszeiten der Behörden berücksichtigt und genügend Spielraum für die Abstimmung mit Vermietern und allen Beteiligten lässt.

Pflegekasse: Zuschuss bei Pflegebedürftigkeit

Bei pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren ist die Pflegekasse ein besonders wichtiger Ansprechpartner. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann ein Zuschuss von bis zu 4.000–4.180 Euro je Maßnahme gewährt werden, wenn der Umzug die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht, etwa durch den Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe der Pflegeperson. 

Dieser Zuschuss kann unter anderem für Umzugskosten, Transport, Verpackungsmaterial und notwendige Umbauarbeiten genutzt werden; Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und eine frühzeitige Antragstellung bei der Pflegekasse. Butler Umzüge GmbH kennt die typischen Anforderungen der Pflegekassen und kann Angebote liefern, die speziell auf diese Zuschüsse ausgerichtet sind.

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Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung im Alter oder mit sehr geringem Einkommen können zusätzlich beim Sozialamt Umzugsbeihilfe beantragen, wenn der Umzug notwendig ist, etwa wegen zu hoher Miete, unzumutbarer Wohnverhältnisse oder aus gesundheitlichen Gründen. Übernommen werden können Transport, Helferkosten, Kaution, Renovierung und teilweise neue Möbel oder einfache Erstausstattung, wenn dies zur Sicherung der Wohnsituation erforderlich ist. 

Seniorenumzüge sind häufig besonders sensibel, weil Erinnerungsstücke, gewachsene Strukturen und gesundheitliche Einschränkungen eine große Rolle spielen. Butler Umzüge GmbH bietet dafür spezielle Leistungen wie schonendes Verpacken, Einrichten der neuen Wohnung nach Wunsch, Abstimmung mit Angehörigen und auf Wunsch Entrümpelung, damit der Wohnungswechsel möglichst stressfrei und emotional entlastend gelingt. 

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Schwerbehinderte Menschen und Personen mit stark eingeschränkter Mobilität haben besondere Anforderungen an Wohnraum und Umzugsorganisation. Häufig stehen Treppen, enge Türen oder fehlende Aufzüge einem selbstbestimmten Leben im Weg, sodass ein Umzug in eine barrierearme oder barrierefreie Wohnung unumgänglich wird. Neben der Pflegekasse kommen je nach Situation weitere Kostenträger infrage, etwa Integrationsämter, Sozialamt, Krankenkassen oder Unfallversicherungen, die die Kosten für professionelle Umzugshelfer, Transporte, Halteverbotszonen und spezielles Material übernehmen können, wenn ein medizinischer oder sozialer Bedarf vorliegt. Butler Umzüge GmbH verfügt über Erfahrung in der Durchführung solcher Umzüge und plant Routen, Tragewege und Personalbedarf so, dass Risiken minimiert und körperliche Belastungen für Betroffene vollständig vermieden werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Senioren, Menschen mit Behinderungen und Firmenkunden in Deutschland und Europa. Dazu gehören: 

  • Kostenfreie Besichtigungstermine und individuelle Beratung vor Ort oder digital. 
  • Erstellung detaillierter, behördentauglicher Kostenvoranschläge für Jobcenter, Sozialamt, Pflegekassen und andere Kostenträger. 
  • Professionelle Verpackung des Hausrats, inkl. Material, Demontage und Montage von Möbeln. 
  • Durchführung von Seniorenumzügen, Sozialamtsumzügen, Fernumzügen und Firmenumzügen. 
  • Einlagerung von Möbeln bei zeitlichen Überbrückungen oder Platzproblemen. 
  • Entrümpelung und Entsorgung, z.B. bei Umzug ins Pflegeheim oder Wohnungsauflösung. 

Durch klare Strukturen, eingespielte Teams und moderne Transportmittel können Umzüge effizient, sicher und gleichzeitig kostengünstig realisiert werden, was gerade bei durch Ämter finanzierten Umzügen wichtig ist.

Butler Umzüge GmbH hat besondere Erfahrung mit Umzügen, die durch Sozialamt oder Jobcenter ganz oder teilweise finanziert werden. Dazu gehört das Wissen um Angemessenheitsgrenzen, typische Preisrahmen und die Anforderungen an Kostenvoranschläge, die für eine Bewilligung erforderlich sind. 

Dies erleichtert nicht nur die Zusammenarbeit mit den Behörden, sondern nimmt den Kundinnen und Kunden einen großen Teil der organisatorischen Last ab, etwa beim Einreichen der Angebote, der Terminabstimmung nach Genehmigung und der Ausstellung korrekt formulierter Rechnungen für die endgültige Kostenabrechnung. 

Wer dringend umziehen muss, aber kein Geld für einen Umzug hat, sollte einige Grundregeln beachten. 

  1. Frühzeitig Hilfe suchen: Zuerst beim zuständigen Amt (Jobcenter, Sozialamt, Pflegekasse) vorsprechen und Bedarf schildern. 
  2. Notwendigkeit klar begründen: Mit Unterlagen wie Kündigung, Aufforderung zur Mietsenkung, ärztlichen Attesten oder Arbeitsverträgen. 
  3. Kostenvoranschläge einholen: Mindestens zwei bis drei Angebote von Umzugsfirmen vorlegen, die sich im angemessenen Preisrahmen bewegen. 
  4. Umzug erst nach Bewilligung starten: Ohne schriftliche Zusage droht die vollständige Ablehnung der Kostenübernahme. 

Butler Umzüge GmbH kann in dieser Situation als Schnittstelle zwischen Kundschaft und Amt fungieren, indem realistische, geprüfte Angebote erstellt und zeitnah an die Sachbearbeitenden übermittelt werden. So steigt die Chance, dass der Umzug bewilligt und möglichst umfassend finanziert wird. 

FAQ

Umzugskostenbeihilfe erhalten in der Regel Menschen, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung beziehen und deren Umzug aus wichtigen Gründen erforderlich ist, etwa wegen zu hoher Miete, gesundheitlicher Einschränkungen oder Arbeitsaufnahme. Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad sowie Rentner mit geringem Einkommen können Unterstützung von Pflegekassen oder Sozialamt erhalten.

Pauschalen für Umzugskosten finden sich häufig im Kontext von Arbeitgebern oder im steuerlichen Bereich, etwa als Werbungskostenpauschalen, während Sozialleistungsträger eher konkrete angemessene Kosten ersetzen, die nachgewiesen werden. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können bei dienstlich veranlassten Umzügen ein eigenes Umzugskostengesetz oder entsprechende Richtlinien nutzen, die pauschale und erstattungsfähige Kosten festlegen.

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Pauschalbetrag für Umzugskostenbeihilfe; die Höhe richtet sich nach den tatsächlichen, angemessenen Kosten und den örtlichen Richtlinien der jeweiligen Kommune oder des Jobcenters. Bei Pflegekassen ist ein Zuschuss von bis zu etwa 4.000–4.180 Euro je Maßnahme möglich, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme nach § 40 SGB XI anerkannt wird.

Je nach Kostenträger können Transportkosten, Kosten für Umzugsfirmen, Mietwagen, Verpackungsmaterial, Umzugshelfer, Renovierung, Wohnungsbeschaffungskosten, Kaution und doppelte Miete übernommen werden, wenn der Umzug notwendig und genehmigt ist. Butler Umzüge GmbH erstellt hierfür transparente Angebote, in denen alle relevanten Positionen einzeln ausgewiesen werden, sodass das Amt die Angemessenheit leicht prüfen kann. 

Ja, Rentnerinnen und Rentner können Umzugskosten beim Sozialamt beantragen, wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen oder ihr Einkommen sehr niedrig ist und der Umzug notwendig ist. Zusätzlich können pflegebedürftige Rentner mit Pflegegrad Zuschüsse von der Pflegekasse erhalten, wenn der Umzug die Pflege erleichtert oder eine barrierefreie Wohnsituation schafft.

In diesem Fall sollte zunächst geprüft werden, ob ein Anspruch auf Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung besteht und ob der Umzug aus wichtigen Gründen erforderlich ist. Danach ist schnellstmöglich ein Antrag auf Übernahme der Umzugskosten bei den zuständigen Stellen zu stellen; zeitgleich können kostengünstige und erprobte Anbieter wie Butler Umzüge GmbH Kostenvoranschläge erstellen, die den Vorgaben der Ämter entsprechen. 

Das Sozialamt beteiligt sich an Entrümpelungs- und Entsorgungskosten meist dann, wenn ein Umzug in eine kleinere oder betreute Wohnform notwendig ist und die Person die Kosten nicht selbst tragen kann. Bei Umzug ins Pflegeheim spielt zudem die Pflegekasse eine Rolle, die im Rahmen von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bestimmte Entsorgungs- oder Umzugskosten übernehmen kann, bevor das Sozialamt nachrangig eintritt. 

Butler Umzüge GmbH kombiniert hohe Servicequalität mit Erfahrung im Umgang mit Jobcenter, Sozialamt, Pflegekassen und anderen Kostenträgern, was besonders bei Umzugsbeihilfen wichtig ist. Kundinnen und Kunden profitieren von kostenfreien Besichtigungen, individuellen Festpreisangeboten, behördengerechter Dokumentation und einem eingespielten Team, das Umzüge in Deutschland und Europa effizient, sicher und kostensparend realisiert.