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Umzugshelfer für Zuschuss der Krankenkasse
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugshelfer für Krankenkassen

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

Ein Umzug ist organisatorisch anspruchsvoll – für Menschen mit Pflegegrad, Behinderung oder chronischer Erkrankung wird er schnell zur Überforderung. Kisten, Möbel, Formalitäten und die Abstimmung mit Ärzten, Pflegekasse und Vermieter verlangen Kraft und Erfahrung. Gleichzeitig kann der Umzug aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig sein: etwa, weil Treppen zur Sturzfalle werden, das Bad zu eng ist oder eine barrierefreie Wohnung gebraucht wird.

Genau in diesem Spannungsfeld hilft die Butler Umzüge GmbH als Umzugshelfer für Zuschüsse der Krankenkasse: Sie organisiert nicht nur den Transport, sondern begleitet auch den Weg zum Zuschuss – vom Kostenvoranschlag über die Antragstellung bei der Pflegekasse bis hin zur direkten Abrechnung, wenn eine Kostenzusage vorliegt. 

Ziel ist ein Umzug, der gesundheitlich vertretbar, finanziell abgesichert und möglichst stressarm abläuft.

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Ein Zuschuss der Pflegekasse kommt in Betracht, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gilt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn:

  1. die bisherige Wohnung wegen Barrieren oder Lage für die Pflegesituation ungeeignet ist
  2. die neue Wohnung die Pflege deutlich erleichtert (z. B. Erdgeschoss statt 4. Stock ohne Aufzug)
  3. durch den Umzug Selbstständigkeit und Sicherheit deutlich steigen (z. B. barrierefreies Bad, breitere Türen)

In diesen Fällen geht es nicht um „Komfort“, sondern um die Möglichkeit, Pflege zu sichern oder gesundheitsbedingte Risiken zu vermeiden.

Voraussetzung für Zuschüsse der Pflegekasse ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad. Je höher der Pflegegrad und je klarer der Zusammenhang zwischen Wohnsituation und Pflegeproblem, desto besser die Chancen auf Bewilligung. Grob:

  1. Pflegegrad 1: Zuschuss möglich, aber Begründung muss sehr konkret sein
  2. Pflegegrad 2–3: gute Chancen bei klarer medizinischer Notwendigkeit
  3. Pflegegrad 4–5: häufig dringender Handlungsbedarf, z. B. Umzug in Pflegeeinrichtung oder hochgradig barrierefreie Wohnung

Formal ist für solche Zuschüsse fast immer die Pflegekasse zuständig (das ist der Pflege‑Zweig deiner Krankenkasse). Die „Krankenkasse“ im engeren Sinn spielt eher bei Reha‑Aufenthalten, medizinischen Hilfsmitteln und Begleitleistungen eine Rolle. In der Kommunikation wird oft pauschal von „Krankenkasse“ gesprochen, aber der Antrag für Umzugszuschüsse läuft in der Praxis über die Pflegekasse.

Butler Umzüge GmbH ist nicht nur eine klassische Umzugsfirma, sondern Spezialist für Umzüge mit Kostenübernahme oder Zuschuss durch Kassen. Kernelemente dieser Spezialisierung:

  1. Erfahrung mit typischen Fallkonstellationen (Seniorenumzug, Umzug bei Behinderung, Reha‑Rückkehr)
  2. Kenntnis der Abläufe und Unterlagen bei vielen Kassen (AOK, BKK, IKK, TK, DAK, BARMER, Knappschaft usw.)
  3. Fähigkeit, Kostenvoranschläge so aufzubereiten, dass sie von Kassen gut prüfbar sind
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Der praktische Umzugsservice umfasst je nach Bedarf:

  1. Gestellung von Umzugshelfern für Tragen, Verpacken, Transport
  2. Demontage und Montage von Möbeln, Küchen, Pflegebetten
  3. Einpackservice für Menschen, die körperlich oder psychisch dazu nicht in der Lage sind
  4. Entrümpelung, Entsorgung, ggf. Endreinigung der alten Wohnung
  5. organisatorische Koordination (Schlüsselübergaben, Termine mit Wohnungsverwaltung etc.)
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Als „Umzugshelfer für Zuschuss der Krankenkasse“ übernimmt Butler Umzüge zusätzlich:

  1. Ausarbeitung eines detaillierten Kostenvoranschlags zur Vorlage bei der Pflegekasse
  2. auf Wunsch: Rücksprache mit Ärzt:innen oder Sozialdienst, damit Begründung und Angebot zueinander passen
  3. Klärung, wie der Umzug so geplant werden kann, dass er im Rahmen des möglichen Zuschusses bleibt
  4. nach Zusage: Direktabrechnung, sodass möglichst wenig Vorleistung erforderlich ist
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Die wichtigste Voraussetzung für die Kostenbeteiligung der Kasse: Der Umzug – und damit der Einsatz professioneller Umzugshelfer – muss medizinisch begründet sein. Typische Situationen:

  1. Treppensteigen ist wegen Herz‑, Lungen‑, Gelenk‑ oder Neurologie‑Erkrankungen nicht mehr möglich.
  2. Rollator oder Rollstuhl passen nicht durch Türen, Flure oder ins Bad.
  3. Pflege zu Hause ist in der bisherigen Wohnung nur unter großen Schwierigkeiten oder gar nicht möglich.

Diese Notwendigkeit wird über ein ärztliches Attest oder ein Pflegegutachten dokumentiert.

Für den Antrag hilfreich ist ein Attest, das nicht nur Diagnosen aufzählt, sondern den Zusammenhang erklärt:

  1. Welche Einschränkungen bestehen (z. B. „Treppensteigen nicht mehr möglich“)?
  2. Welche Risiken bestehen in der aktuellen Wohnung (Sturzgefahr, Pflege nicht ausreichend möglich)?
  3. Warum ist der geplante Umzug in die neue Wohnung gesundheits‑ oder pflegebedingt sinnvoller?

Je klarer dieser Zusammenhang ist, desto einfacher die Prüfung durch die Pflegekasse.

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In der Praxis achten Pflegekassen u. a. auf:

  1. anerkannten Pflegegrad
  2. nachvollziehbare Darstellung der Probleme in der bisherigen Wohnung
  3. konkrete Beschreibung der neuen Wohnsituation (barrierefrei oder deutlich barriereärmer)
  4. Kostenvoranschlag eines gewerblichen Umzugsunternehmens, nicht nur private Helfer
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Typischer Ablauf:

Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen und nach „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ bzw. „Umzugszuschuss“ fragen.

Entweder das Formular der Kasse nutzen oder einen formlosen Antrag stellen, in dem du den Umzug und die Gründe beschreibst.

  1. Pflegegradbescheid
  2. ärztliches Attest
  3. Kostenvoranschlag von Butler Umzüge oder einem anderen gewerblichen Anbieter

Die Pflegekasse kann ggf. den Medizinischen Dienst einbinden und entscheidet dann über Höhe und Art des Zuschusses.

Erst wenn eine Zusage vorliegt, sollte der Umzug verbindlich beauftragt werden, um keine Förderung zu verlieren.

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In besonderen Konstellationen (z. B. Reha‑Programme, spezielle Hilfsmittel im Rahmen des Umzugs) kann auch die Krankenkasse selbst Leistungen ergänzen. Hier empfiehlt sich:

  1. frühzeitiger Kontakt zur Krankenkasse
  2. Darstellung, welche Aspekte über die Pflegekasse abgedeckt werden sollen und welche möglicherweise darüber hinausgehen

Je nach Kasse und Einzelfall können bezuschusst werden:

  1. Lohnkosten professioneller Umzugshelfer
  2. Transportkosten (LKW, Anfahrt, Kilometer)
  3. Ab- und Aufbau von Möbeln, insbesondere von Pflegebetten, Schränken, Küchen
  4. Verpackungsleistungen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind
  5. teilweise Entrümpelung und Entsorgung, wenn sie mit der Maßnahme sinnvoll verknüpft ist

Die Pflegekasse kann Zuschüsse bis zu einem gesetzlich definierten Höchstbetrag pro Maßnahme gewähren (typisch bis rund 4.180 Euro). Entscheidend:

  1. Die Kasse übernimmt nicht jede Komfortleistung, sondern nur das medizinisch und pflegerisch erforderliche Maß.
  2. Darüberhinausgehende Wünsche (z. B. besonders hochwertige Spedition, Zusatzservices) können als Eigenanteil verbleiben.
  1. reine Schönheitsumzüge ohne pflegerische Notwendigkeit
  2. Kosten, die in keinem erkennbaren Zusammenhang zur Pflege oder Barrierefreiheit stehen
  3. Umzüge ins Ausland (hier meist nur sehr eingeschränkte Unterstützung, ggf. Abmeldung bei der Krankenkasse erforderlich)
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Butler Umzüge kann als „Umzugshelfer für Zuschuss der Krankenkasse“ u. a. anbieten:

  • Planungsgespräch zu Umfang, Zeitrahmen und Zuschussmöglichkeiten
  • Gestellung von geschulten Umzugshelfern, die mit sensiblen Situationen (Senioren, Demenz, Behinderungen) vertraut sind
  • vollständige Durchführung: Packservice, Transport, Möbelmontage, Einräumen nach Vorgabe
  • Entrümpelung und Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel und Gegenstände
  • Reinigung der alten Wohnung (besenrein oder nach Vermieteranforderung)

Nach Kostenzusage:

  1. Möglichkeit, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen, sodass Kund:innen kaum in Vorleistung gehen müssen
  2. Transparente Aufschlüsselung, welche Anteile vom Zuschuss gedeckt sind und welche ggf. privat zu tragen wären
  3. Falls gewünscht, Anpassung des Leistungsumfangs, damit der Eigenanteil möglichst gering bleibt
  1. über Wohnungsbaugesellschaften mit Schwerpunkt „seniorengerecht/barrierefrei“
  2. über Portale mit Filterkriterien „barrierefrei, rollstuhlgerecht, Seniorenwohnung“
  3. über Pflegestützpunkte, Wohnberatungsstellen und Sozialverbände, die oft regionale Angebote kennen
  1. Medikamente und wichtige Unterlagen in eine separate, leicht erreichbare Tasche packen
  2. Pflegedienst über den Umzugstermin und die neue Adresse informieren
  3. möglichst Zeiten wählen, in denen pflegerische Versorgung gut umgestellt werden kann
  4. keine Überlastung: lieber ein Tag mehr einplanen, als alles in wenigen Stunden erzwingen zu wollen

FAQ

Ein Umzugshelfer (bzw. Umzugsunternehmen) mit dieser Spezialisierung unterstützt nicht nur beim Tragen und Transport, sondern auch dabei, Zuschüsse der Pflege- oder Krankenkasse zu erhalten und korrekt abzurechnen.

In der Regel ist die Pflegekasse (als Teil der Krankenkasse) zuständig, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme gilt.

Üblicherweise einen Pflegegrad, ein ärztliches Attest zur medizinischen Notwendigkeit, eine geeignete neue Wohnung und einen Kostenvoranschlag eines gewerblichen Umzugsunternehmens.

Typischerweise: Lohnkosten der Umzugshelfer, Transport, Ab‑/Aufbau von Möbeln und – wenn pflegebedingt begründet – auch Packleistungen oder Entrümpelungsteile.

Du stellst einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei deiner Pflegekasse, fügst Attest, Pflegegradbescheid und Kostenvoranschlag bei und wartest die schriftliche Entscheidung ab.

Ja, Butler kann passende Kostenvoranschläge erstellen, bei der Formulierung des Bedarfs unterstützen und den Ablauf mit deiner Kasse abstimmen.

Viele Kassen wünschen mindestens zwei Angebote, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Ein spezialisiertes Unternehmen kann dir dazu Hinweise geben.

Erst nach schriftlicher Zusage der Pflegekasse, damit du die Förderung nicht gefährdest.

Dann bleibt ein Eigenanteil, den du selbst tragen musst. Über den Leistungsumfang lässt sich oft steuern, wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt.

Ja, der Service ist in aller Regel bundesweit nutzbar, sowohl innerhalb einer Stadt als auch bei größeren Entfernungen.