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Butler UmzĂĽge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BARMER Chemnitz

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Zuschuss fĂĽr Umzugskosten bei der BARMER Krankenkasse in Chemnitz

Die BARMER Krankenkasse in Chemnitz unterstützt Menschen mit Beeinträchtigungen oder pflegebedürftige Personen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Umzugskosten und bauliche Maßnahmen, wenn der Umzug medizinisch oder pflegebedingt notwendig ist. Durch eine frühzeitige Antragstellung, eine sorgfältige Dokumentation und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen können Sie den Prozess effizient gestalten. Nutzen Sie die Beratungsangebote der BARMER, um Ihren Antrag erfolgreich zu stellen und Ihre Lebensqualität durch einen barrierefreien Wohnraum zu verbessern.

Die Pflegekasse der BARMER unterstützt Menschen mit Behinderung, insbesondere in Chemnitz, durch die Übernahme von Umzugskosten, um pflegegerechtes Wohnen zu ermöglichen. 

Butler UmzĂĽge GmbH: LeistungsĂĽbersicht und Besonderheiten

  1. Die Butler UmzĂĽge GmbH bietet spezialisierte Umzugsdienstleistungen in Berlin ohne Anfahrtskosten an, wodurch Kosteneinsparungen fĂĽr Kunden entstehen.
  2. Butler UmzĂĽge GmbH berechnet keine Anfahrtskosten, was vor allem Bewohnern Berlins finanzielle Vorteile bringt.
  3. Das Leistungsspektrum umfasst sowohl Privatumzüge als auch Pflegeumzüge mit besonderem Fokus auf Barrierefreiheit und Einfühlungsvermögen gegenüber pflegebedingten Anforderungen.
  4. Erfahrung im Umgang mit PflegebedĂĽrftigen und sensiblen Umzugssituationen ist nachweislich vorhanden.
  5. Außerdem wird individueller Service geboten, z.B. Einpack- und Auspackhilfe sowie Möbelmontage.
  6. Das Unternehmen kooperiert auch mit Pflegekassen zur Erleichterung der Kostenerstattung. 

Wer kann einen Zuschuss beantragen?

Anspruchsberechtigte Personen

Die BARMER Krankenkasse unterstützt Personen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Menschen, die einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen planen. Nach § 40 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) können Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) einen Zuschuss für Umzugskosten beantragen, wenn der Umzug notwendig ist, um:

  1. Eine selbstständigere Lebensführung zu ermöglichen.
  2. Die häusliche Pflege zu erleichtern.
  3. Die Lebensqualität durch barrierefreien Wohnraum zu verbessern.

Wichtige Voraussetzungen:

  1. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss bei der BARMER versichert sein.
  2. Es muss ein offizieller Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen.
  3. Der Umzug muss aus medizinischen oder pflegebedingten Gründen erforderlich sein, z. B. ein Wechsel in eine barrierefreie Wohnung oder eine Wohnung, die besser an die Beeinträchtigungen angepasst ist.

Hinweis: Personen ohne Pflegegrad, aber mit anerkannten Beeinträchtigungen (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen wie „G“ oder „B“), können unter Umständen ebenfalls einen Antrag stellen, wenn sie nachweisen können, dass der Umzug ihre Lebenssituation verbessert.

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Was wird gefördert?

Die BARMER Krankenkasse bezuschusst Umzüge, die als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen anerkannt werden. Dazu gehören:

  1. UmzĂĽge in barrierefreie oder behindertengerechte Wohnungen.
  2. Umzüge, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern, z. B. durch Nähe zu pflegenden Angehörigen.
  3. Bauliche Maßnahmen in der neuen Wohnung, die an die Beeinträchtigungen angepasst sind (z. B. Einbau einer ebenerdigen Dusche oder Türverbreiterungen).

Ausgeschlossen sind:

  1. Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen (z. B. Pflegeheime), da diese nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten.
  2. Kosten für mobile Einrichtungsgegenstände (z. B. spezielle Möbel oder Haushaltsgeräte wie Staubsauger-Roboter).

Höhe des Zuschusses

Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI beträgt der Zuschuss für Umzugskosten bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person (Stand 2025). Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt umziehen, kann der Zuschuss entsprechend vervielfacht werden (z. B. bis zu 16.720 Euro für vier Personen). Für bauliche Anpassungen in der neuen Wohnung können ebenfalls bis zu 4.180 Euro pro Person beantragt werden, sofern diese Maßnahmen notwendig sind, um die Wohnung an die Beeinträchtigungen anzupassen.

Beispiel:

Eine Person mit Pflegegrad 3 zieht in eine barrierefreie Wohnung und benötigt eine ebenerdige Dusche. Sie kann bis zu 4.180 Euro für den Umzug und zusätzlich bis zu 4.180 Euro für die baulichen Maßnahmen beantragen.

Voraussetzungen fĂĽr die KostenĂĽbernahme

Medizinische Notwendigkeit

Der Umzug muss medizinisch oder pflegebedingt notwendig sein. Dies bedeutet, dass die aktuelle Wohnung nicht mehr den Bedürfnissen der Person mit Beeinträchtigungen entspricht, z. B. aufgrund von:

  1. Fehlender Barrierefreiheit (z. B. Treppen ohne Aufzug).
  2. Unzureichender Anpassungsmöglichkeiten in der aktuellen Wohnung.
  3. Notwendigkeit, näher an pflegende Angehörige oder Pflegedienste zu ziehen.

Ein ärztliches Attest oder ein Gutachten (z. B. vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, MDK) kann helfen, die Notwendigkeit zu belegen.

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PrĂĽfung der neuen Wohnung

Die BARMER Krankenkasse prĂĽft die Eignung der neuen Wohnung, bevor der Zuschuss bewilligt wird. Die Wohnung muss:

  1. Barrierefrei oder behindertengerecht sein (z. B. ebenerdig, mit breiten TĂĽren oder ohne Schwellen).
  2. Die häusliche Pflege ermöglichen oder die Selbstständigkeit fördern.
  3. Geeignet sein, um bauliche Anpassungen vorzunehmen, falls erforderlich.

Tipp: Lassen Sie die neue Wohnung vorab von einem Experten (z. B. einem Architekten oder einer Pflegeberatung) begutachten, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entspricht.2.3. Antrag vor dem Umzug Der Antrag auf Zuschuss muss vor dem Umzug gestellt werden. Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden, werden in der Regel nicht nachträglich bezuschusst. Es ist daher wichtig, frühzeitig Kontakt mit der BARMER aufzunehmen und den Antrag rechtzeitig einzureichen.

Antragsprozess bei der BARMER in Chemnitz

Kontaktaufnahme

Die BARMER Geschäftsstelle in Chemnitz ist Ihre erste Anlaufstelle für die Antragstellung. Sie können die Krankenkasse wie folgt erreichen:

  1. Telefon: 0800 3331010 (kostenfrei, deutschlandweit).
  2. Online: Über das Kundenportal „Meine BARMER“ oder die BARMER-App.
  3. Persönliche Beratung: Vereinbaren Sie einen Termin über das Kontaktformular auf www.barmer.de oder besuchen Sie die Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten (z. B. Mo–Fr 9:00–17:00 Uhr, genaue Zeiten auf www.barmer.de prüfen).

Tipp: Für Menschen mit Beeinträchtigungen, die die Geschäftsstelle nicht aufsuchen können, bietet die BARMER Hausbesuche an. Kontaktieren Sie die Krankenkasse, um dies zu vereinbaren.

Antragstellung

Der Antrag auf Zuschuss für Umzugskosten kann formlos oder über ein offizielles Formular der BARMER gestellt werden. Viele Pflegekassen bieten Online-Formulare an, die über das Kundenportal „Meine BARMER“ ausgefüllt werden können. Alternativ können Sie den Antrag schriftlich einreichen.

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Notwendige Unterlagen:

  1. Antragsschreiben: Beschreiben Sie, warum der Umzug notwendig ist und wie er Ihre Lebenssituation oder Pflege erleichtert. Beispiele:
    • – „Die aktuelle Wohnung im 3. Stock ohne Aufzug ist fĂĽr mich aufgrund meiner Mobilitätseinschränkungen ungeeignet.“
    • – „Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung ermöglicht eine selbstständigere LebensfĂĽhrung.“
  2. Kostenvoranschlag: Ein Angebot eines Umzugsunternehmens (z. B. Transportkosten, Arbeitslöhne, Materialkosten).
  3. Nachweis der PflegebedĂĽrftigkeit: Kopie des Pflegegrad-Bescheids oder Schwerbehindertenausweis.
  4. Ärztliches Attest: Falls erforderlich, um die medizinische Notwendigkeit zu belegen.
  5. Informationen zur neuen Wohnung: Grundriss, Beschreibung der Barrierefreiheit oder geplante bauliche MaĂźnahmen.

Hinweis: Wenn bauliche Anpassungen in der neuen Wohnung erforderlich sind, fügen Sie einen Kostenvoranschlag für diese Maßnahmen bei (z. B. vom Sanitärfachhandel oder Bauunternehmen).

Ablauf der PrĂĽfung

  1. Einreichung: Reichen Sie den Antrag per Post, online oder persönlich bei der BARMER Geschäftsstelle Chemnitz ein.
  2. Prüfung durch die Pflegekasse: Die BARMER prüft den Antrag und die Eignung der neuen Wohnung. Dies können einige Wochen dauern.
  3. Bewilligung: Bei Genehmigung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Höhe des Zuschusses.
  4. Umzug: FĂĽhren Sie den Umzug durch und reichen Sie die Rechnungen ein, um den Zuschuss zu erhalten.

Tipp: Arbeiten Sie mit einem Umzugsunternehmen zusammen, das direkt mit der BARMER abrechnen kann, um Vorleistung zu vermeiden.

Praktische Tipps fĂĽr den Umzug

Dokumentation und Nachweise

Halten Sie alle relevanten Dokumente bereit, um den Antrag zu unterstĂĽtzen:

  1. Fotos der aktuellen Wohnung, die Barrieren zeigen (z. B. enge TĂĽren, Treppen).
  2. Bescheinigungen von Pflegekräften oder Ärzten, die die Notwendigkeit des Umzugs bestätigen.
  3. Mietvertrag oder Beschreibung der neuen Wohnung.

Umgang mit Ablehnungen

Falls die BARMER den Antrag ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wenden Sie sich an die Geschäftsstelle Chemnitz oder holen Sie rechtlichen Rat ein, um den Widerspruch fachgerecht zu formulieren. Häufig führt ein gut begründeter Widerspruch zur Bewilligung im zweiten Anlauf.

FAQ

Kann ich den Zuschuss auch fĂĽr einen Umzug in ein Pflegeheim beantragen?

Nein, Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen werden nicht bezuschusst, da diese nicht als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gelten.

Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro kann pro Maßnahme und Person beantragt werden. Bei einem weiteren Umzug aus medizinischen Gründen (z. B. nach einer Verschlechterung des Gesundheitszustands) ist ein erneuter Antrag möglich.

Ein gesetzlicher Vormund oder Betreuer, der bei der Pflegekasse anerkannt ist, kann den Antrag stellen.

Nein, mobile Gegenstände wie Möbel, Staubsauger-Roboter oder spezielle Toilettensitze fallen nicht unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

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