Zuschuss für Umzugskosten bei der BARMER Krankenkasse in Potsdam
Die BARMER Krankenkasse bietet pflegebedürftigen Personen in Potsdam die Möglichkeit, Zuschüsse für Umzugskosten von bis zu 4.180 Euro pro Person zu beantragen, wenn der Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist. Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtert nicht nur die Organisation des Umzugs, sondern auch die Antragstellung, da das Unternehmen präzise Kostenvoranschläge und professionelle Unterstützung bietet. Soziale Beratungsstellen wie Caritas, Diakonie und kommunale Sozialdienste in Potsdam unterstützen Betroffene zusätzlich bei der Antragstellung und der Kommunikation mit der Pflegekasse.
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Umzugskostenübernahme durch die Pflegekasse

Damit die Pflegekasse der BARMER die Umzugskosten übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 besitzen, wie durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) oder Medicproof (bei privaten Pflegeversicherungen) festgestellt.
- Notwendigkeit des Umzugs: Der Umzug muss medizinisch oder pflegerisch notwendig sein, um die Selbstständigkeit der Person zu erhalten oder wiederherzustellen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Lebensqualität zu verbessern. Beispiele sind Umzüge in barrierefreie Wohnungen oder in die Nähe von pflegenden Angehörigen.
- Vorherige Antragstellung: Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse eingereicht und genehmigt werden. Eine rückwirkende Erstattung ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor.
- Kostenvoranschlag: Ein detaillierter Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens, wie von Butler Umzüge GmbH, sollte dem Antrag beigefügt werden, um die voraussichtlichen Kosten transparent darzustellen.












