Der Ăśbergang in Betreutes Wohnen markiert einen entscheidenden Lebensabschnitt fĂĽr ältere und pflegebedĂĽrftige Menschen. Diese Wohnform kombiniert Selbstständigkeit mit individuell abrufbaren Pflege- und Betreuungsangeboten.Â
Entscheidend ist die Wahl der passenden Wohnanlage, die Kenntnis vertraglicher sowie finanzieller Aspekte und die Vorbereitung mit strukturierten Checklisten. Barrierefreiheit und anpassbare Dienstleistungen stehen im Vordergrund, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu sichern.
Nutze fĂĽr den strukturierten Vergleich Tabellen, etwa:
| PrĂĽfkriterium | Haus 1 | Haus 2 |
|---|---|---|
| Lage und Äußeres | Ja (1) | Teils (0.5) |
| Barrierefreie Bauweise | Ja (1) | Nein (0) |
| Einkaufsmöglichkeiten | Ja (1) | Ja (1) |
| Kulturelle Angebote | Teils (0.5) | Nein (0) |
Solche Punktetabellen bieten eine differenzierte Entscheidungsbasis.
Individuell zu buchbar: Einkaufs- und Bringdienste, Essen auf Rädern, Wäscheservice, Fahr- und Begleitdienste, Wellnessangebote, ambulante Pflege.Â
Bundesweite Programme
Länder- und Kommunalprogramme
Für die Umzugsförderung bei Pflegebedürftigkeit müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Anerkannter Pflegegrad: Es muss ein mindestens Pflegegrad 1 nachgewiesen werden. Die PflegebedĂĽrftigkeit muss offiziell anerkannt sein.
Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sein, z.B. weil die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist oder nicht den Anforderungen einer pflegebedürftigen Person entspricht. Es sollte ärztlich oder fachlich bestätigt werden, dass die Anpassung der bisherigen Wohnung nicht möglich oder nicht sinnvoll ist.
Verbesserung der Lebenssituation: Der Umzug führt zu einer deutlichen Verbesserung der Pflege- und Wohnsituation. Die neue Wohnung sollte barrierefrei sein und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen oder erleichtern. Die häusliche Pflege soll dadurch wiederhergestellt oder wesentlich erleichtert werden.
Förderfähige Umzugskosten: Die anfallenden Kosten müssen nachvollziehbar und angemessen sein (Transport, Umzugsunternehmen, Montage/Demontage von Möbeln etc.). Es empfiehlt sich das Einholen eines Kostenvoranschlags.
Antragstellung vor dem Umzug: Der Antrag auf Zuschuss muss rechtzeitig vor dem Umzug bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Es sind alle relevanten Unterlagen (Pflegegradbescheid, Kostenvoranschlag, Nachweis der Notwendigkeit) einzureichen.
Geeignete neue Wohnung: Die Pflegekasse prüft, ob die neue Wohnung tatsächlich geeignet und barrierefrei ist.
Wichtig ist stets, dass alle geplanten Kosten vorab mit der Pflegekasse, dem Amt oder der jeweils zuständigen Stelle abgesprochen und genehmigt werden. Nicht übernommen werden in der Regel Kosten für private Umzugshelfer, Wunschmöbel, Dekorationsartikel und Fahrtkosten privater Fahrzeuge, wenn diese nicht ausdrücklich beantragt wurden. Renovierungskosten der alten Wohnung werden oftmals nicht übernommen – dies ist abhängig vom Träger und Einzelfall.

