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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten bKV der Allianz

seal butler umzug
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Förderung für barrierefreien Wohnwechsel durch die bKV der Allianz Versicherung

Das Zusammenwirken von gesetzlicher Pflegeförderung über die KKH Pflegekasse und der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Allianz eröffnet Arbeitnehmern und Pflegebedürftigen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen barrierefreien Wohnwechsel. Während die Pflegekasse gezielt Umzugskosten bis 4.180 Euro für die Verbesserung des Wohnumfeldes übernimmt, kann die bKV für zusätzliche medizinisch notwendige oder komfortsteigernde Leistungen ergänzen.

Eine enge Verzahnung mit spezialisierten Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH erhöht die Erfolgsaussichten solcher Anträge, vermeidet formale Fehler und gewährleistet einen reibungslosen Übergang ins neue Zuhause.

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Historische Entwicklung und organisatorischer Rahmen

Von der BKK Allianz zur KKH

  1. Bis 2009: Die BKK Allianz fungierte als Betriebskrankenkasse des Allianz-Konzerns mit eigenem Leistungsportfolio.
  2. April 2009: Fusion mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zur KKH-Allianz. Rund 100.000 Versicherte wurden übernommen.
  3. Ende 2012: Aufgabe des Namenszusatzes „Allianz“. Seither tritt die KKH ausschließlich unter ihrem eigenen Namen auf.
  4. Kooperation: Trotz der Fusion blieb die Zusammenarbeit der Allianz mit der privaten Krankenversicherungsebene (Allianz Private Krankenversicherung, APKV) bestehen.

Entstehung und Struktur der bKV der Allianz

Die betriebliche Krankenversicherung der Allianz ist ein privatwirtschaftliches Zusatzangebot für Unternehmen:

  1. Abschluss durch den Arbeitgeber für Mitarbeiter.
  2. Keine Altersbegrenzung oder Gesundheitsprüfung bei Eintritt.
  3. Flexible Bausteine je nach Unternehmensgröße und Bedarf, z.B. Zahnzusatz, Vorsorgeuntersuchungen, weltweiter Auslandsschutz.
  4. Ergänzt Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, tritt aber nicht als deren Ersatz auf.
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Förderungen für Wohnumfeldverbesserung und Umzugskosten

Gesetzliche Grundlage

Die Umzugsförderung für pflegebedürftige Personen ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Zweck: Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zur Unterstützung der Selbstständigkeit und Pflege.

Leistungen der KKH Pflegekasse

  1. Zuschuss für Umzugskosten: Bis zu 4.180 Euro pro Person.
  2. Zweck: Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder betreute Wohneinheit.
  3. Voraussetzungen: Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5, nachgewiesene Pflegebedürftigkeit, Antragstellung vor Umzug.
  4. Prüfung: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK).
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Praxisbeispiel – Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Umzugsunternehmen, spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge.
Leistungsmerkmale:

  1. Planung und Durchführung von Umzügen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.
  2. Umgang mit sensiblen Möbelstücken und medizinischem Gerät.
  3. Unterstützung bei der Dokumentation für Pflegekassenanträge, z.B. durch Fotodokumentationen der neuen Wohnumgebung.
  4. Kostenvoranschläge in prüffähigem Format für die Pflegekassen.

In der Zusammenarbeit mit Versicherungsleistungen wie der bKV der Allianz profitieren Kunden von:

  1. Transparenter Angebotserstellung zur Vorlage bei Pflegekassen.
  2. Erfahrung im Umgang mit Zuschussprüfungen des MDK.
  3. Möglichkeit, Leistungen wie Möbelmontage, Renovierung oder Verpackungsservice als Teil des Gesamtkostenplans darzustellen.
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Ablauf des Antragsprozesses für Umzugszuschüsse (KKH Pflegekasse)

  1. Beratung in der KKH-Servicestelle oder via Telefon.
  2. Formloser Antrag mit folgenden Unterlagen:
    • – Aktueller Nachweis des Pflegegrades.
    • – Mindestens ein Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens.
    • – Beschreibung der neuen Wohnung und ihrer Barrierefreiheit.
    • – Nachweise zur Wohnumfeldverbesserung (Fotos, Baupläne, Vermieterbestätigungen).
  3. Prüfung durch MDK:
    • – Bewertung von Notwendigkeit, Angemessenheit und Angleichung an Pflegebedürfnisse.
  4. Bewilligung mit maximal 4.180 Euro Zuschuss pro Person.
  5. Auszahlung nach Vorlage der Originalrechnungen.

Schnittstellen zur bKV der Allianz

Die bKV der Allianz selbst ist nicht für gesetzliche Pflegeleistungen zuständig, kann aber ergänzen:

  1. Finanzielle Unterstützung durch spezielle bKV-Bausteine für Reha, Vorsorge oder Zusatzleistungen.
  2. Arbeitgeber kann Zusatzleistungen vereinbaren, die etwa therapeutische Hilfsmittel oder ergänzende Pflegebegleitung mit abdecken.
  3. Kombination denkbar: Gesetzlicher Zuschuss der Pflegekasse für den Umzug + bKV-Leistung für zusätzliche Umbauarbeiten oder medizinische Ausstattung.

FAQ

Wer hat Anspruch auf Umzugsgeld?

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), deren Umzug der Verbesserung ihres individuellen Wohnumfeldes dient.

Nein. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse ausschließlich bei einem anerkannten Pflegegrad. Schwerbehinderte ohne Pflegegrad können über alternative Stellen Unterstützung beantragen – etwa beim Integrationsamt, bei Sozialämtern oder regionalen Förderprogrammen der Länder.

Die Pflegekasse kann – gemäß §40 Absatz4 SGBXI – einen Zuschuss von bis zu 4.000Euro pro Person gewähren. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Zuschuss entsprechend multiplizieren.

  1. Beratung in einer KKH-Servicestelle oder telefonisch bei der Pflegeberatung.
  2. Einreichung eines formlosen Antrags mit Begründung des Umzugs.
  3. Beifügung aller Nachweise (siehe nächste Frage).
  1. Aktueller Bescheid über den Pflegegrad.
  2. Mindestens ein Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens (z.B. ButlerUmzügeGmbH).
  3. Beschreibung der neuen Wohnung mit Angaben zur Barrierefreiheit.
  4. Nachweise der Wohnumfeldverbesserung wie Fotos, Baupläne oder Vermieterbestätigungen.
  5. Ärztliche oder pflegegutachterliche Stellungnahmen bei Bedarf.
  1. Die Notwendigkeit des Umzugs im Pflegekontext.
  2. Die Angemessenheit der Kosten im Verhältnis zur Maßnahme.
  3. Die Eignung der neuen Wohnsituation für die Pflege und Selbstständigkeit der antragstellenden Person.

Nach positiver Prüfung und Einreichung der Originalrechnungen erfolgt die Überweisung des Zuschusses direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person.

  1. Anerkannter Pflegegrad1 bis5.
  2. Nachgewiesene Pflegebedürftigkeit.
  3. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und genehmigt sein.
  4. Der Umzug muss der Barrierefreiheit oder Wohnumfeldverbesserung dienen.

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