Das Zusammenwirken von gesetzlicher Pflegeförderung über die KKH Pflegekasse und der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Allianz eröffnet Arbeitnehmern und Pflegebedürftigen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen barrierefreien Wohnwechsel. Während die Pflegekasse gezielt Umzugskosten bis 4.180 Euro für die Verbesserung des Wohnumfeldes übernimmt, kann die bKV für zusätzliche medizinisch notwendige oder komfortsteigernde Leistungen ergänzen.
Eine enge Verzahnung mit spezialisierten Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH erhöht die Erfolgsaussichten solcher Anträge, vermeidet formale Fehler und gewährleistet einen reibungslosen Übergang ins neue Zuhause.
Von der BKK Allianz zur KKH
Entstehung und Struktur der bKV der Allianz
Die betriebliche Krankenversicherung der Allianz ist ein privatwirtschaftliches Zusatzangebot für Unternehmen:
Gesetzliche Grundlage
Die Umzugsförderung für pflegebedürftige Personen ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Zweck: Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zur Unterstützung der Selbstständigkeit und Pflege.
Leistungen der KKH Pflegekasse
Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Umzugsunternehmen, spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge.
Leistungsmerkmale:
In der Zusammenarbeit mit Versicherungsleistungen wie der bKV der Allianz profitieren Kunden von:
Die bKV der Allianz selbst ist nicht für gesetzliche Pflegeleistungen zuständig, kann aber ergänzen:
Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), deren Umzug der Verbesserung ihres individuellen Wohnumfeldes dient.
Nein. Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse ausschließlich bei einem anerkannten Pflegegrad. Schwerbehinderte ohne Pflegegrad können über alternative Stellen Unterstützung beantragen – etwa beim Integrationsamt, bei Sozialämtern oder regionalen Förderprogrammen der Länder.
Die Pflegekasse kann – gemäß § 40 Absatz 4 SGB XI – einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Person gewähren. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Zuschuss entsprechend multiplizieren.
Nach positiver Prüfung und Einreichung der Originalrechnungen erfolgt die Überweisung des Zuschusses direkt auf das Konto der pflegebedürftigen Person.