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Umzugskostenübernahme beim Bürgergeld

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Bürgergeldbezug

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Viele Menschen im Bürgergeldbezug stehen irgendwann vor der Situation, ihre Wohnung wechseln zu müssen – sei es wegen Trennung, Familienzuwachs, gesundheitlicher Probleme oder aufgrund einer Aufforderung des Jobcenters zur Kostensenkung. Ein Umzug bedeutet dann nicht nur organisatorischen Stress, sondern vor allem eine finanzielle Herausforderung, die ohne Unterstützung kaum zu stemmen ist.

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Genau hier setzt das Zusammenspiel von Butler Umzüge GmbH und Jobcenter an: Wird der Umzug als notwendig anerkannt und im Voraus schriftlich genehmigt, können Transport, bestimmte Nebenkosten und unter Umständen sogar eine Umzugsfirma finanziert werden. Butler Umzüge bietet dafür Full-Service-Umzüge an und unterstützt Bürgergeldbeziehende bei der Vorbereitung der Anträge, der Einholung von Kostenvoranschlägen und der praktischen Durchführung des Umzugs. 

Zentral ist dabei: Ohne vorherige Zusicherung des Jobcenters – also eine schriftliche Zustimmung, bevor der Mietvertrag unterschrieben oder ein Umzugsunternehmen beauftragt wird – besteht in der Regel kein Anspruch auf Erstattung der Umzugskosten.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH tritt als professioneller Umzugspartner auf, der sich speziell auch auf Umzüge im Kontext von Bürgergeld und Jobcenter-Kostenübernahme eingestellt hat. Das Unternehmen kennt die typischen Abläufe, Fristen und Anforderungen der Leistungsträger und kann Kundinnen und Kunden dadurch gezielt unterstützen.

Leistungsprofil von Butler Umzüge

Butler Umzüge bietet unterschiedliche Leistungspakete an, die je nach Bedarf kombiniert werden können.

Typische Leistungen sind unter anderem:

  1. Organisation und Durchführung von Full-Service-Umzügen inklusive Ein- und Auspacken, Möbelmontage und -demontage.
  2. Bereitstellung von Umzugsmaterialien wie Kartons, Klebeband und Schutzfolien.
  3. Erstellung detaillierter Kostenvoranschläge zur Vorlage beim Jobcenter, einschließlich Transport, Material und ggf. Zusatzleistungen.
  4. Beratung zur Antragstellung beim Jobcenter und zu den Anforderungen an Notwendigkeit und Angemessenheit des Umzugs.

Dadurch wird aus einem rein praktischen Umzugsdienst ein umfassendes Servicepaket, das speziell auf die Situation von Bürgergeldbeziehenden zugeschnitten ist.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge verweist explizit auf seine Erfahrung mit Umzügen, bei denen das Jobcenter die Kosten übernimmt, und stellt entsprechende Informationsseiten und Formulare zur Verfügung. Das Unternehmen kennt die typischen Anforderungen an Kostenvoranschläge, Nachweise und Fristen und kann diese so aufbereiten, dass sie den Vorgaben des Jobcenters entsprechen.

Gerade für Personen, die unsicher sind, welche Unterlagen sie einreichen müssen oder wie sie die Notwendigkeit des Umzugs begründen sollen, kann diese Begleitung entscheidend sein. Butler Umzüge versteht sich hierbei nicht als Behörde, sondern als Dienstleister, der hilft, die notwendigen Schritte für eine erfolgreiche Kostenübernahme vorzubereiten.

Das Jobcenter übernimmt Umzugskosten nur, wenn der Umzug als notwendig anerkannt wird.

Typische anerkannte Gründe sind:

  1. Aufforderung des Jobcenters zur Senkung der Unterkunftskosten, weil die bisherige Wohnung zu teuer oder zu groß ist.
  2. Berufliche Gründe, etwa Aufnahme einer Arbeit in einer anderen Stadt oder tägliche Pendelzeiten, die unzumutbar wären.
  3. Persönliche Gründe wie Trennung, Scheidung, Heirat oder Familienzuwachs, wenn die bisherige Wohnung zu klein oder unpassend wird.
  4. Gesundheitsgründe, etwa starker Schimmelbefall, mangelnde Barrierefreiheit oder andere unzumutbare Wohnverhältnisse.

Ohne einen solchen wichtigen Grund gilt der Umzug aus Sicht des Jobcenters häufig als „freiwillig“ und kann zu einer Ablehnung der Kostenübernahme führen.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Neben der Notwendigkeit prüft das Jobcenter die Angemessenheit der neuen Unterkunft.

Dabei geht es vor allem um:

  1. Die Mietkosten inklusive kalter Nebenkosten im Vergleich zu den örtlichen Höchstwerten.
  2. Die Wohnungsgröße im Verhältnis zur Haushaltsgröße, z. B. etwa 50 m² für eine Person, 60 m² für zwei Personen, 75 m² für drei Personen und 85 m² für vier Personen als Richtwerte.
  3. Regionale Besonderheiten und kommunale Richtlinien, da die Angemessenheitsgrenzen je nach Stadt oder Landkreis variieren.

Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, erteilt das Jobcenter in der Regel eine Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftskosten.

Zentraler Dreh- und Angelpunkt ist die schriftliche Zusicherung des Jobcenters zur Übernahme der Umzugskosten und zur Angemessenheit der neuen Wohnung.

Wesentliche Punkte:

  1. Die Zusicherung muss vor Abschluss des neuen Mietvertrags eingeholt werden.
  2. Auch bei einem Umzug in einen anderen Ort bzw. in ein anderes Bundesland müssen altes und neues Jobcenter beteiligt werden.
  3. Ohne Zusicherung kann das Jobcenter sowohl die Umzugskosten als auch eine höhere Miete in der neuen Wohnung ablehnen oder auf das bisherige Niveau begrenzen.

Butler Umzüge weist darauf hin, wie wichtig diese vorherige Genehmigung ist, und unterstützt auf Wunsch bei der Vorbereitung der Unterlagen.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Die Übernahme der Kosten für ein Umzugsunternehmen ist grundsätzlich möglich, aber an strengere Voraussetzungen geknüpft.

Voraussetzungen können sein:

  1. Gesundheitliche Einschränkungen, die einen Umzug in Eigenregie unzumutbar machen, etwa Behinderung, chronische Erkrankungen oder hohes Alter.
  2. Fehlen ausreichender privater Helfer trotz nachweisbarer Bemühungen.
  3. Besonderheiten des Haushalts, zum Beispiel große oder sehr schwere Möbel, die Laien nicht sicher transportieren können.

In solchen Fällen verlangt das Jobcenter meist mehrere Kostenvoranschläge – häufig drei – von verschiedenen Umzugsunternehmen, um das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen. Butler Umzüge erstellt entsprechende, jobcentertaugliche Kostenvoranschläge und kennt die typischen Preisrahmen.

Wer ohne Zusicherung umzieht, trägt ein erhebliches finanzielles Risiko.

Mögliche Folgen:

  1. Die Umzugskosten werden nicht erstattet, auch wenn die Person weiterhin Anspruch auf Bürgergeld hat.
  2. Die Miete der neuen Wohnung wird unter Umständen nur im Rahmen der bisherigen, niedrigeren Mietkosten übernommen; die Differenz muss selbst bezahlt werden.
  3. Kosten für ein Umzugsunternehmen werden regelmäßig abgelehnt, wenn sie ohne vorherige Zustimmung beauftragt wurden.

Butler Umzüge weist deshalb explizit darauf hin, dass eine vorherige Abstimmung mit dem Jobcenter zwingend erforderlich ist.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Als grobe Richtwerte für angemessene Wohnflächen gelten in vielen Kommunen:

HaushaltsgrößeRichtwert Wohnfläche
1 Personca. 50 m²
2 Personenca. 60 m²
3 Personenca. 75 m²
4 Personenca. 85 m²

Diese Werte sind nur Orientierungen und können je nach Stadt oder Landkreis variieren; entscheidend sind die jeweils gültigen örtlichen Richtlinien. Die Überschreitung dieser Grenzen ohne besonderen Grund kann zur Ablehnung der Zusicherung führen.

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Parallel oder im Anschluss wird ein schriftlicher Antrag auf Übernahme der Umzugskosten gestellt.

Der Antrag sollte enthalten:

  1. Eine klare Erklärung, dass ein Umzug geplant ist, mit kurzer Begründung der Notwendigkeit.
  2. Eine Aufstellung der voraussichtlichen Umzugskosten (Transporter, Helfer, Material, ggf. Umzugsunternehmen).
  3. Beigefügte Kostenvoranschläge von Mietwagenfirmen oder Umzugsunternehmen, meist mehrere Angebote.
  4. Das noch nicht unterschriebene Mietangebot der neuen Wohnung.

Viele Jobcenter bieten dafür eigene Formulare an; wo diese fehlen, reicht ein ausführliches formloses Schreiben mit den genannten Punkten.

Bevor verbindliche Schritte wie die Unterzeichnung des Mietvertrags oder die Beauftragung eines Umzugsunternehmens erfolgen, sollte die schriftliche Zusicherung des Jobcenters vorliegen.

Je nach Fall sind das:

  1. Zusicherung zur Übernahme der Umzugskosten (altes Jobcenter).
  2. Zusicherung zur Angemessenheit der neuen Miete und Kostenübernahme (neues Jobcenter).
  3. Zusage für Kaution als Darlehen und ggf. Erstausstattung.

Erst danach ist es sinnvoll, verbindliche Verträge abzuschließen.

Butler Umzüge kann in mehreren Phasen unterstützend tätig werden:

  1. Beratung zur Vorbereitung des Antrags, zu benötigten Unterlagen und zu Fristen.
  2. Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags, der direkt beim Jobcenter eingereicht werden kann.
  3. Praktische Durchführung des Umzugs nach Bewilligung, ggf. inklusive Packservice, Möbelmontage und Entsorgung.

Dadurch lassen sich organisatorische Fehler vermeiden und der Umzug wird deutlich planbarer.

FAQ

Die Umzugskosten übernimmt grundsätzlich das Jobcenter, wenn der Umzug notwendig, die neue Wohnung angemessen und die Kostenübernahme vorab schriftlich zugesichert ist. Ohne diese Zusicherung müssen Betroffene die Kosten in der Regel selbst tragen.

Übernommen werden häufig Transportkosten für einen Mietwagen inklusive Benzin, Kosten für Umzugskartons und Verpackungsmaterial sowie eine Verpflegungspauschale für private Helfer. In bestimmten Fällen können auch Nebenkosten wie Ummeldung, Nachsendeauftrag oder Telefon-/Internet-Umzug berücksichtigt werden.

Ein professionelles Umzugsunternehmen wird in der Regel nur dann finanziert, wenn der Umzug aus gesundheitlichen, altersbedingten oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht in Eigenregie durchgeführt werden kann. In solchen Fällen verlangt das Jobcenter meist mehrere Kostenvoranschläge, um das günstigste Angebot auszuwählen.

Butler Umzüge ist ein Umzugsunternehmen, das sich unter anderem auf Umzüge mit Kostenübernahme durch das Jobcenter spezialisiert hat und entsprechende Informationen und Unterstützung anbietet. Das Unternehmen erstellt jobcentertaugliche Kostenvoranschläge und hilft bei der Organisation eines Full-Service-Umzugs, wenn eine Bewilligung vorliegt.

Grundsätzlich erwartet das Jobcenter, dass der Umzug so günstig wie möglich organisiert wird, meist in Eigenregie mit privaten Helfern. Nur wenn dafür nachvollziehbare Hinderungsgründe bestehen, kann eine Umzugsfirma übernommen werden.

Neben den Umzugskosten können Mietkautionen als Darlehen, Wohnungsbeschaffungskosten und in bestimmten Fällen eine Erstausstattung für die Wohnung übernommen werden. Diese Leistungen erfordern meist separate Anträge bei dem jeweils zuständigen Jobcenter.

Wer ohne vorherige Zusicherung umzieht, behält zwar grundsätzlich den Anspruch auf Bürgergeld, muss aber in der Regel sowohl die Umzugskosten als auch eine eventuelle Mietdifferenz selbst tragen. Zudem können Leistungen für ein Umzugsunternehmen nachträglich verweigert werden, selbst wenn objektiv ein Bedarf bestünde.

Ein formloser Antrag sollte den geplanten Umzug mit Begründung darlegen, die voraussichtlichen Kosten auflisten, Kostenvoranschläge beifügen und das neue Mietangebot enthalten. Wichtig ist eine sachliche Darstellung und eine Bitte um schriftliche Entscheidung innerhalb einer angemessenen Frist.

Beim Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich endet regelmäßig die Zuständigkeit des alten Jobcenters, und das neue Jobcenter übernimmt. Praktisch bedeutet dies, dass die Leistungen am neuen Wohnort weitergeführt werden, wofür entsprechende Unterlagen vorzulegen sind; es handelt sich weniger um eine komplette Neubeantragung als um eine Zuständigkeitsänderung mit erneuter Prüfung.

Butler Umzüge kann beraten, welche Informationen das Jobcenter benötigt, passende Kostenvoranschläge bereitstellen und nach Bewilligung den gesamten Umzug organisieren. Das reduziert Fehler bei der Antragstellung und sorgt für einen professionell durchgeführten, stressarmen Umzug.