Ein Umzug auf Grund einer Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung kann dank der Pflegekasse der Concordia bis zu 4.180 Euro je Person bezuschusst werden. Concordia selbst als Versicherer hat keine eigenständigen Umzugsförderungen, aber über die gesetzliche Pflegeversicherung besteht ein klarer Anspruch. Schlüssel zum Erfolg sind eine frühzeitige Antragstellung, gute Dokumentation und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.
FĂĽr Menschen mit Schwerbehinderung oder PflegebedĂĽrftigkeit ist ein Umzug oft keine freiwillige Entscheidung, sondern eine zwingende Voraussetzung fĂĽr ein selbstbestimmtes Leben. Gerade hier stellt sich die Frage: Welche finanziellen UnterstĂĽtzungen gibt es, und was leistet die Concordia in Deutschland?
Damit wird ein selbstbestimmteres, barrierefreies Leben möglich – ein entscheidender Schritt zu mehr Lebensqualität.
Oft herrscht Verwirrung, da der Name „Concordia“ unterschiedlich verwendet wird. Zum einen gibt es die Concordia Versicherungen in Deutschland, die private Versicherungsleistungen in Bereichen wie Rechtsschutz oder Haftpflicht anbieten.
 Zum anderen kennt man die Concordia Krankenkasse in der Schweiz, die ebenfalls mit dem Thema Umzug befasst ist, allerdings nach schweizerischem Recht. Wichtig ist: Für die Übernahme von Umzugskosten in Deutschland ist in erster Linie die Pflegekasse zuständig, nicht die Versicherungsgesellschaft selbst. Allerdings sind Betroffene, die bei der deutschen Concordia pflegeversichert sind, ebenfalls Teil dieses Systems, da jede Krankenkasse eine Pflegekasse führt.
Ein Umzug für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Menschen ist nicht nur organisatorisch eine große Herausforderung, sondern auch rechtlich und finanziell. Viele Betroffene sind sich unsicher, welche Kosten übernommen werden können, und welchen Einfluss ihr Pflegegrad oder ihre Versicherungszugehörigkeit dabeihat.
Umzüge, die auf eine Verbesserung des Wohnumfeldes zielen, sind rechtlich in den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingeordnet. Hier können Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pro Person (seit der Pflegestärkungsgesetze, heute bis zu 4.774 Euro) gewährt werden.
Beispiele für förderungsfähige Gründe:
Gesetzliche Basis
Die Grundlage für den Zuschuss bildet § 40 SGB XI (Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes). Dort ist festgelegt, dass Versicherte finanzielle Unterstützung für Maßnahmen erhalten können, die ihre Selbstständigkeit oder die häusliche Pflege verbessern.
Höhe der Zuschüsse
Abgrenzung „Concordia Deutschland“ und „Concordia Schweiz“
Schwerbehinderte ohne Pflegegrad haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuschüsse aus der Pflegekasse. Dennoch gibt es weitere optionale Förderquellen:
Die Pflegekasse ĂĽbernimmt keine klassischen Umzugskosten wie LKW-Miete und Spediteur standardmäßig.Â
Stattdessen werden diese Kosten anerkannt, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit der Wohnumfeldverbesserung stehen.Â
Das lässt sich so zusammenfassen:
Förderfähige Posten:
Nicht förderfähige Posten:
Anspruch haben:
Wichtig: Ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung kann eine KostenĂĽbernahme verweigert werden.
Tipps
Eine 78-jährige Versicherte der Concordia mit Pflegegrad 3 zieht aus ihrer Altbauwohnung (3. Stock ohne Aufzug) in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Butler Umzüge reichte den Kostenvoranschlag ein, die Pflegekasse bewilligte 3.800 Euro. Ergebnis: Pflegesituation deutlich verbessert.
Ein Mann in den 50ern, Pflegegrad 2, muss aus gesundheitlichen Gründen in die Nähe seiner Tochter ziehen. Umzugskosten: 4.500 Euro. Die Pflegekasse übernahm 4.000 Euro, den Rest musste er selbst tragen.
Die Berliner Firma Butler UmzĂĽge ist auf barrierefreie, seniorengerechte und pflegebedĂĽrftige UmzĂĽge spezialisiert. Ihre Kooperation mit Pflegekassen erleichtert den Ablauf, da die Angebote auf die PflegezuschĂĽsse abgestimmt sind. Vorteile:
ZuschĂĽsse der Pflegekasse bei Pflegegrad, evtl. UnterstĂĽtzung durch Sozialamt und Eingliederungshilfe.
Pflegekassenzuschuss, Eingliederungshilfe, kommunale Förderungen, Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung bei speziellen Fällen.
Nur jene Kosten, die direkt mit der pflegegerechten Wohnumfeldverbesserung zusammenhängen.
Pflegegrade 1–5 mit jeweiliger Notwendigkeit einer pflegerischen Umzugsmaßnahme.