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Umzugskosten Concordia Deutschland
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten Concordia Deutschland

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  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Ein Umzug auf Grund einer Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung kann dank der Pflegekasse der Concordia bis zu 4.180 Euro je Person bezuschusst werden. Concordia selbst als Versicherer hat keine eigenständigen Umzugsförderungen, aber über die gesetzliche Pflegeversicherung besteht ein klarer Anspruch. Schlüssel zum Erfolg sind eine frühzeitige Antragstellung, gute Dokumentation und die Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH.

Für Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit ist ein Umzug oft keine freiwillige Entscheidung, sondern eine zwingende Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Gerade hier stellt sich die Frage: Welche finanziellen Unterstützungen gibt es, und was leistet die Concordia in Deutschland?

Damit wird ein selbstbestimmteres, barrierefreies Leben möglich – ein entscheidender Schritt zu mehr Lebensqualität.

Oft herrscht Verwirrung, da der Name „Concordia“ unterschiedlich verwendet wird. Zum einen gibt es die Concordia Versicherungen in Deutschland, die private Versicherungsleistungen in Bereichen wie Rechtsschutz oder Haftpflicht anbieten.

 Zum anderen kennt man die Concordia Krankenkasse in der Schweiz, die ebenfalls mit dem Thema Umzug befasst ist, allerdings nach schweizerischem Recht. Wichtig ist: Für die Übernahme von Umzugskosten in Deutschland ist in erster Linie die Pflegekasse zuständig, nicht die Versicherungsgesellschaft selbst. Allerdings sind Betroffene, die bei der deutschen Concordia pflegeversichert sind, ebenfalls Teil dieses Systems, da jede Krankenkasse eine Pflegekasse führt.

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Ein Umzug für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Menschen ist nicht nur organisatorisch eine große Herausforderung, sondern auch rechtlich und finanziell. Viele Betroffene sind sich unsicher, welche Kosten übernommen werden können, und welchen Einfluss ihr Pflegegrad oder ihre Versicherungszugehörigkeit dabeihat.

Umzüge, die auf eine Verbesserung des Wohnumfeldes zielen, sind rechtlich in den Bereich der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) eingeordnet. Hier können Zuschüsse bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pro Person (seit der Pflegestärkungsgesetze, heute bis zu 4.774 Euro) gewährt werden.

Beispiele für förderungsfähige Gründe:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z. B. rollstuhlgerechtes Bad, Aufzugzugang)
  2. Umzug in die Nähe pflegender Angehöriger
  3. Umzug, um eine häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern
  4. Umzug aus einer unpassenden in eine pflegegerechte Umgebung
  1. Jeder gesetzlich Versicherte in Deutschland, also auch Concordia-Versicherte, hat eine Pflegekasse, die mit der Krankenkasse verbunden ist.
  2. Ein Zuschuss für den Umzug kann nur dort beantragt werden, wenn ein anerkannter Pflegegrad (PG 1 bis 5) vorliegt.
  3. Besonders relevant sind Pflegegrade 2–5, da ab diesen Stufen ein deutlich erhöhter Hilfebedarf anerkannt wird.

Gesetzliche Basis

Die Grundlage für den Zuschuss bildet § 40 SGB XI (Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes). Dort ist festgelegt, dass Versicherte finanzielle Unterstützung für Maßnahmen erhalten können, die ihre Selbstständigkeit oder die häusliche Pflege verbessern.

Höhe der Zuschüsse

  1. Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme pro Person.
  2. Wenn mehrere Pflegebedürftige zusammenleben (z. B. Ehepaar mit Pflegegrad), kann sich der Betrag auf bis zu 16.720 Euro summieren.

Abgrenzung „Concordia Deutschland“ und „Concordia Schweiz“

  1. Die deutsche Concordia Versicherung ist im Kern ein Versicherer, der über die dazugehörige Pflegekasse Leistungen abrechnet.
  2. Die schweizerische Concordia Krankenkasse behandelt den Umzug eher als Meldeprozess (Änderung der Adresse, Beitragsanpassung), nicht als Zuschussfrage. Daher dürfen die Informationen hier nicht vermischt werden.
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Schwerbehinderte ohne Pflegegrad haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Zuschüsse aus der Pflegekasse. Dennoch gibt es weitere optionale Förderquellen:

  1. Integrationsämter: Helfen bei arbeitsplatzsichernden Maßnahmen, inklusive Umzug, wenn ein Arbeitsplatz sonst nicht erreichbar ist.
  2. Sozialamt / Eingliederungshilfe: Zuschüsse, wenn ein Umzug notwendig wird, um Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
  3. Rentenversicherung: Wenn der Umzug Teil einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme ist.
  4. Berufsgenossenschaft: Wenn der Umzug in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erforderlich ist.
  1. Pflegekasse (bei gleichzeitigem Pflegegrad)
  2. Eingliederungshilfe nach SGB IX
  3. Förderung durch die Kommune für barrierefreie Umbauten
  4. Teilweise Wohngeld- oder Sozialhilferegelungen (z. B. bei Umzug in eine geförderte Einrichtung)
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Die Pflegekasse übernimmt keine klassischen Umzugskosten wie LKW-Miete und Spediteur standardmäßig. 

Stattdessen werden diese Kosten anerkannt, wenn sie in einem direkten Zusammenhang mit der Wohnumfeldverbesserung stehen. 

Das lässt sich so zusammenfassen:

Förderfähige Posten:

  1. Kosten für den Umzugsservice durch spezialisierte Unternehmen (z. B. Butler Umzüge, die barrierefreie Transporte anbieten).
  2. MontagenEinbauten oder notwendige Möbelanpassungen.
  3. Renovierungskosten, wenn sie aus Barrierefreiheitsgründen anfallen.
  4. Kosten für Hilfsmittel im Rahmen des neuen Wohnumfeldes.

Nicht förderfähige Posten:

  1. Luxus- oder Komfortleistungen ohne Bezug auf Pflege.
  2. Reine Möblierung ohne pflegerischen Bezug.
  3. Überschreitende Kosten ohne vorherige Genehmigung.

Anspruch haben:

  1. Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1
  2. Wenn der Umzug zur Verbesserung der Selbstständigkeit oder Pflegefähigkeit beiträgt
  3. Wenn ein Kostenvoranschlag eingereicht wurde und die Pflegekasse zustimmt

Wichtig: Ohne vorherige Antragstellung und Genehmigung kann eine Kostenübernahme verweigert werden.

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  1. Antrag schriftlich einreichen (formlos oder mit Mustervorlage).
  2. Pflegegrad-Nachweis beilegen.
  3. Ärztliche Begründung oder pflegerische Stellungnahme anfügen.
  4. Kostenvoranschlag einer Umzugsfirma (empfohlen mind. 2–3 Angebote).
  5. Prüfung durch die Pflegekasse.
  6. Schriftliche Bewilligung abwarten, erst dann Umzug durchführen.

Tipps

  1. Frühzeitig beantragen.
  2. Dokumentation gut aufbereiten.
  3. Bei Ablehnung Widerspruch einlegen (Rechtsanspruch besteht bei erfüllten Voraussetzungen).
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Eine 78-jährige Versicherte der Concordia mit Pflegegrad 3 zieht aus ihrer Altbauwohnung (3. Stock ohne Aufzug) in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Butler Umzüge reichte den Kostenvoranschlag ein, die Pflegekasse bewilligte 3.800 Euro. Ergebnis: Pflegesituation deutlich verbessert.

Ein Mann in den 50ern, Pflegegrad 2, muss aus gesundheitlichen Gründen in die Nähe seiner Tochter ziehen. Umzugskosten: 4.500 Euro. Die Pflegekasse übernahm 4.000 Euro, den Rest musste er selbst tragen.

Die Berliner Firma Butler Umzüge ist auf barrierefreie, seniorengerechte und pflegebedürftige Umzüge spezialisiert. Ihre Kooperation mit Pflegekassen erleichtert den Ablauf, da die Angebote auf die Pflegezuschüsse abgestimmt sind. Vorteile:

  •  Erfahrung mit pflegespezifischen Begründungen
  •  Umfassender Service: EinpackenTransportWiederaufbau
  •  Digitale Wohnungsaufnahme zur präzisen Kostenvoranschlag-Erstellung
  •  Keine Anfahrtskosten in Berlin
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  1. Neue Adresse unverzüglich melden.
  2. Versicherungsbedingungen prüfen (Beiträge, Tarife).
  3. Beratungsangebote nutzen.
  4. Abgrenzung beachten: Deutsche Concordia vs. Schweizer Concordia.

FAQ

Concordia übernimmt Umzugskosten, Transport- und Lagerkosten, wenn ein versicherter Schadenfall wie Sturm, Wasserschaden oder Brand vorliegt und die Wohnung unbewohnbar ist. Die genauen Bedingungen hängen vom jeweiligen Versicherungstarif und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ab.

Bei einem versicherten Schadenfall können folgende Kosten übernommen werden:

  1. Umzugskosten
  2. Transportkosten
  3. Lagerkosten
  4. Hotelkosten (falls die Wohnung unbewohnbar ist und eine vorübergehende Unterkunft benötigt wird)
  1. Es muss ein versicherter Schadenfall vorliegen.
  2. Der Umzug muss objektiv notwendig sein, z. B. weil die Wohnung unbewohnbar ist.
  3. Die genauen Bedingungen sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Tarifs geregelt.

Ein Beispiel wäre ein Wasserschaden, der eine Wohnung unbewohnbar macht. In diesem Fall übernimmt Concordia die Kosten für den Umzug in eine Ersatzunterkunft sowie die Lagerung beschädigter Möbel.

  1. Einen Pflegegrad bei der zuständigen Pflegekasse beantragen (falls noch nicht vorhanden).
  2. Einen Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen.
  3. Einen Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens einreichen.

Das hängt von den Bedingungen deiner Versicherung oder Pflegekasse ab. Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrener Dienstleister, der Kostenvoranschläge und detaillierte Rechnungen erstellt, die von Versicherungen und Pflegekassen akzeptiert werden.

Butler Umzüge GmbH bietet:

  1. Kostenvoranschläge für Versicherungs- oder Pflegekassenfälle.
  2. Vollservice-Umzüge inklusive Demontage, Transport, Einlagerung und Rückumzug.
  3. Unterstützung bei der Kommunikation mit Versicherungen und Pflegekassen.
  1. Kontaktaufnahme und Beratung durch Butler Umzüge GmbH.
  2. Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Versicherung oder Pflegekasse.
  3. Durchführung des Umzugs nach Freigabe der Kostenübernahme durch die Versicherung oder Pflegekasse.
  1. Fotos des Schadens (bei Versicherungsfällen).
  2. Ein Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung (bei Pflegeumzügen).
  3. Einen detaillierten Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens.

Nein, Concordia übernimmt nur die Kosten für notwendige Umzüge, Transporte und Lagerungen nach einem Schadenfall – keine Renovierungskosten.

  1. Finanzielle Entlastung in Notfällen wie Schäden durch Sturm oder Brand.
  2. Übernahme von Kosten für notwendige Umzüge und Lagerungen.
  3. Unterstützung bei der Wiederherstellung des normalen Lebensalltags nach einem Schadenfall.