Umzug mit Grundsicherung und Sozialamt
Ein Umzug unter Bezug von Grundsicherung ist rechtlich komplex, aber gut planbar, wenn die Spielregeln des Sozialamts beachtet werden. Butler Umzüge GmbH hat sich darauf spezialisiert, für Betroffene transparente Kostenvoranschläge zu erstellen und bei der Vorbereitung der Anträge an das Sozialamt zu unterstützen.
- Ein notwendiger Umzug kann etwa durch zu hohe Miete, Kündigung, Gesundheitsgründe oder unzumutbare Wohnverhältnisse begründet sein.
- Rechtsgrundlage für Unterkunft, Heizung und Umzugskosten ist § 35 SGB XII, der die Übernahme angemessener Kosten durch den Sozialhilfeträger regelt.
Ein professionell geplanter Umzug mit Butler Umzüge reduziert Stress, vermeidet Ablehnungen wegen Formfehlern und sorgt dafür, dass Leistungen wie Umzugskosten, Kaution und Erstausstattung rechtssicher beantragt werden.
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Wann zahlt das Sozialamt Umzugskosten?

Das Sozialamt übernimmt Umzugskosten nur, wenn der Umzug als „notwendig“ anerkannt ist und vorher eine Zustimmung erteilt wurde. Ein bloßer Wunsch umzuziehen reicht nicht aus.
Typische Gründe für einen notwendigen Umzug:
- Unbewohnbarkeit oder erhebliche Mängel der Wohnung (Schimmel, bauliche Mängel)
- Kündigung durch den Vermieter (z. B. Eigenbedarf)
- Zu hohe Miete, die die kommunalen Angemessenheitsgrenzen dauerhaft überschreitet
- Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung, die eine andere Wohnung erfordern (Barrierefreiheit, Aufzug, Erdgeschoss)
Butler Umzüge hilft, diese Gründe in der Umzugsplanung nachvollziehbar aufzubereiten, damit sie im Antrag an das Sozialamt gut begründet werden können.












