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Grundsicherung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten bei Grundsicherung

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Ein Umzug unter Bezug von Grundsicherung ist rechtlich komplex, aber gut planbar, wenn die Spielregeln des Sozialamts beachtet werden. Butler Umzüge GmbH hat sich darauf spezialisiert, für Betroffene transparente Kostenvoranschläge zu erstellen und bei der Vorbereitung der Anträge an das Sozialamt zu unterstützen.

  1. Ein notwendiger Umzug kann etwa durch zu hohe Miete, Kündigung, Gesundheitsgründe oder unzumutbare Wohnverhältnisse begründet sein.
  2. Rechtsgrundlage für Unterkunft, Heizung und Umzugskosten ist § 35 SGB XII, der die Übernahme angemessener Kosten durch den Sozialhilfeträger regelt.

Ein professionell geplanter Umzug mit Butler Umzüge reduziert Stress, vermeidet Ablehnungen wegen Formfehlern und sorgt dafür, dass Leistungen wie Umzugskosten, Kaution und Erstausstattung rechtssicher beantragt werden. 

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Das Sozialamt übernimmt Umzugskosten nur, wenn der Umzug als „notwendig“ anerkannt ist und vorher eine Zustimmung erteilt wurde. Ein bloßer Wunsch umzuziehen reicht nicht aus.

Typische Gründe für einen notwendigen Umzug:

  1. Unbewohnbarkeit oder erhebliche Mängel der Wohnung (Schimmel, bauliche Mängel)
  2. Kündigung durch den Vermieter (z. B. Eigenbedarf)
  3. Zu hohe Miete, die die kommunalen Angemessenheitsgrenzen dauerhaft überschreitet
  4. Gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung, die eine andere Wohnung erfordern (Barrierefreiheit, Aufzug, Erdgeschoss)

Butler Umzüge hilft, diese Gründe in der Umzugsplanung nachvollziehbar aufzubereiten, damit sie im Antrag an das Sozialamt gut begründet werden können.

Bei einem durch das Sozialamt als notwendig anerkannten Umzug können folgende Positionen übernommen werden:

  1. Transportkosten für den Hausrat (Umzugsunternehmen oder Miettransporter)
  2. Kosten für Umzugshelfer, Verpackungsmaterial und ggf. Demontage/Montage von Möbeln
  3. Fahrtkosten im Zusammenhang mit dem Umzug (Besichtigungen, Wohnungsübergaben)

Viele Richtlinien sehen vor, dass zunächst geprüft wird, ob ein Eigenumzug mit Helfern zumutbar ist; ist dies nicht möglich (Alter, Behinderung, fehlende Helfer), können auch die Kosten einer professionellen Umzugsfirma wie Butler Umzüge übernommen werden.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Kernbedingung für jede Kostenübernahme ist die sozialhilferechtliche Notwendigkeit des Umzugs. Ohne deren Anerkennung besteht regelmäßig kein Anspruch auf die Übernahme von Umzugskosten.

Wichtige Unterlagen zum Nachweis:

  1. Kündigungsschreiben des Vermieters oder Nachweise über unzumutbare Mängel
  2. Ärztliche Bescheinigung bei gesundheitlichen oder psychischen Gründen
  3. Schreiben des Sozialamts über Unangemessenheit der bisherigen Unterkunft (KdU-Senkungsaufforderung)
  4. Nachweise über besondere soziale Gründe (z. B. Trennung, Gewalt)

Butler Umzüge kann bei der Strukturierung dieser Unterlagen unterstützen, damit die Notwendigkeit für die Sachbearbeitung leicht erkennbar ist.

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Nach § 35 SGB XII besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme nur nach vorheriger Zustimmung des Sozialamts zu dem geplanten Umzug und den entstehenden Kosten. Ein Urteil des Bundessozialgerichts hat klargestellt, dass eine bloß abstrakte Zustimmung ohne Bezug auf eine konkrete Wohnung nicht ausreicht.

  1. Die Zustimmung muss sich auf die konkrete neue Wohnung mit ihrer (angemessenen) Miete beziehen.
  2. Zudem müssen die geplanten Umzugskosten (Kostenvoranschläge) vorab vorgelegt und bewilligt werden.

Butler Umzüge erstellt hierfür detaillierte Kostenvoranschläge, die Posten wie Transport, Ladezeit, Kartons, Montagearbeiten und ggf. Zusatzservices transparent ausweisen.

Die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden nur in Höhe der angemessenen Aufwendungen anerkannt. Die Angemessenheit richtet sich nach kommunalen Richtlinien (KdU-Richtlinien), die Höchstwerte je Personenzahl und Wohnort festlegen.

  1. Innerhalb einer Karenzzeit können in bestimmten Fällen zunächst die tatsächlichen Aufwendungen übernommen werden, danach wird die Miete wieder streng an den Angemessenheitsgrenzen gemessen.
  2. Übersteigt die Miete diese Grenzen, droht eine Begrenzung der übernommenen Kosten auf das angemessene Niveau und ggf. die Aufforderung zum erneuten Umzug.

Butler Umzüge achtet in Beratungsgesprächen darauf, dass die neue Wohnung im für Grundsicherung zulässigen Kostenrahmen liegt, damit der Antrag nicht an unangemessenen Mieten scheitert.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Das Sozialamt erwartet in der Regel mindestens einen, häufig zwei bis drei Kostenvoranschläge, um die Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Butler Umzüge bietet dazu:

  1. Detaillierte, prüffähige Angebote mit Auflistung aller Einzelpositionen
  2. Berücksichtigung besonderer Bedarfe (z. B. Tragehilfe bei Gehbehinderung, Verpackungsservice, Möbelmontage)
  3. Auf Wunsch klare Kennzeichnung „Kostenvoranschlag für Umzugskostenübernahme nach § 35 SGB XII

Damit lässt sich gegenüber dem Sozialamt leicht begründen, warum ein professionelles Unternehmen notwendig ist (z. B. keine Helfer, gesundheitliche Einschränkungen, große Entfernung).

Der Antrag sollte schriftlich und unbedingt vor der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages und vor Beauftragung der Umzugsfirma gestellt werden.

Typische Struktur eines formlosen Antrags:

  1. Betreff: „Antrag auf Übernahme von Umzugskosten und Wohnungsbeschaffungskosten nach § 35 SGB XII
  2. Kurzbeschreibung der Person und der aktuellen Leistung (Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung)
  3. Begründung des notwendigen Umzugs
  4. Angaben zur neuen Wohnung (Miete, Größe, Adresse, Einzugstermin)
  5. Beigefügte Kostenvoranschläge (z. B. von Butler Umzüge) und Nachweise zur Notwendigkeit

Butler Umzüge kann bei der Formulierung helfen, indem alle relevanten Kostenpositionen sauber aufgeführt werden, so dass das Sozialamt diese unmittelbar prüfen und bewilligen kann.

Erst nach schriftlicher Zustimmung sollte der Mietvertrag unterschrieben und Butler Umzüge verbindlich beauftragt werden, da sonst das Risiko besteht, dass Kosten nicht übernommen werden.

Nach dem Umzug:

  1. Rechnungen und Zahlungsnachweise beim Sozialamt einreichen
  2. Ggf. Ratenvereinbarung für die Rückzahlung der Kaution als Darlehen klären
  3. Neue Adresse und ggf. neue Zuständigkeit (bei Umzug in andere Kommune) mitteilen

Butler Umzüge übernimmt auf Wunsch die termingerechte Durchführung des gesamten Umzugs, inklusive Verpackung, Transport, Montage und Entsorgung nicht mehr benötigter Möbel.

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Umzüge im Kontext von Grundsicherung unterscheiden sich deutlich von rein privat finanzierten Umzügen. Butler Umzüge hat sich darauf spezialisiert, die besonderen Anforderungen von Sozialamt und Leistungsberechtigten zu verbinden.

Wesentliche Vorteile:

  1. Erfahrung mit Anträgen bei Sozialämtern, Jobcentern und Pflegekassen
  2. Prüffähige Kostenvoranschläge nach Vorgaben der Behörden
  3. Rücksichtnahme auf gesundheitliche Einschränkungen und besondere Lebenssituationen (Alter, Behinderung, Pflegebedürftigkeit)

Dies erleichtert sowohl die Genehmigung der Kosten als auch die praktische Durchführung des Umzugs erheblich.

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Butler Umzüge kann – je nach Bewilligungslage – folgende Zusatzleistungen anbieten:

  1. Verpackungsservice, wenn körperliche Einschränkungen vorliegen
  2. Demontage und Montage von Schrankwänden, Betten und Küchenmöbeln
  3. Entsorgung alter Möbel und Haushaltsgegenstände
  4. Organisation von Halteverbotszonen, Tragehilfen und Spezialtransporten (z. B. Pflegebetten)

Diese Leistungen werden im Kostenvoranschlag transparent ausgewiesen, sodass das Sozialamt im Einzelfall entscheiden kann, welche Positionen als notwendig anerkannt werden.

Viele Anträge auf Umzugskostenübernahme scheitern an vermeidbaren Fehlern. Dazu gehören:

  1. Abschluss des Mietvertrags ohne vorherige Zustimmung des Sozialamts
  2. Anmietung einer Wohnung mit unangemessener Miete
  3. Fehlende oder unzureichende Begründung für die Notwendigkeit des Umzugs
  4. Unvollständige Kostenvoranschläge oder zu späte Einreichung

Butler Umzüge achtet in Beratungsgesprächen auf diese Punkte und empfiehlt einen klaren Zeitplan, damit Antrag, Zustimmung und Umzug sauber aufeinander abgestimmt sind.

Als Umzugsfirma mit Fokus auf Sozialamt- und Grundsicherungs-Umzüge versteht Butler Umzüge sich als Partner im gesamten Ablauf, nicht nur am Umzugstag selbst.

Unterstützungsleistungen:

  1. Beratung zu formalen Anforderungen (ohne Rechtsberatung zu ersetzen)
  2. Erstellung individueller Angebote passend zu den Richtlinien der jeweiligen Kommune
  3. Flexible Terminplanung, wenn sich die Bearbeitung beim Sozialamt verzögert

So werden die Chancen deutlich erhöht, dass der notwendige Umzug genehmigt und finanziell abgesichert wird.

FAQ

Das Sozialamt kann die Kosten eines Umzugs mit Butler Umzüge übernehmen, wenn der Umzug als notwendig gilt, die neue Wohnung angemessen ist und die Kosten vorab bewilligt wurden. Voraussetzung ist ein rechtzeitiger schriftlicher Antrag mit Kostenvoranschlag.

Übernommen werden können Transportkosten (Umzugsunternehmen, Leihwagen), Umzugshelfer, Verpackungsmaterial, Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkaution (meist als Darlehen) und ggf. Erstausstattung der Wohnung. Im Einzelfall entscheidet das Sozialamt, was als notwendig anerkannt wird.

Ja, ein vorheriger schriftlicher Antrag ist zwingend erforderlich. Ohne vorherige Zustimmung des Sozialamts können Umzugskosten, Kaution und einmalige Bedarfe ganz oder teilweise abgelehnt werden.

Ist die Miete höher als die örtlich angemessenen Kosten der Unterkunft, kann das Sozialamt die Übernahme auf den angemessenen Betrag begrenzen oder die Kosten ganz ablehnen. Daher sollte vor Vertragsabschluss unbedingt geprüft werden, ob die Miete innerhalb der KdU-Richtwerte liegt.

Butler Umzüge bietet Unterstützung bei der Zusammenstellung der Umzugsdaten und erstellt detaillierte, behördengeeignete Kostenvoranschläge, die dem Antrag beigefügt werden können. Die rechtliche Entscheidung über die Kostenübernahme trifft jedoch ausschließlich das Sozialamt.

Wenn kein ausreichender Hausrat vorhanden ist, kann das Sozialamt einmalige Bedarfe für Erstausstattung (Möbel, Haushaltsgeräte) nach § 31 SGB XII bewilligen. Umfang und Höhe hängen von der örtlichen Praxis und der persönlichen Situation ab.

Ja, Grundsicherung im Alter nach SGB XII umfasst ebenfalls die Möglichkeit der Übernahme notwendiger Umzugskosten, wenn die Voraussetzungen (Notwendigkeit, Angemessenheit, vorherige Zustimmung) erfüllt sind. Butler Umzüge ist besonders auf Seniorenumzüge und sensible Lebenslagen spezialisiert.

Wer keine eigenen Rücklagen hat, kann beim Sozialamt die Übernahme der Umzugskosten beantragen; bei genehmigtem Antrag werden die Kosten direkt oder nachträglich übernommen. Teilweise werden Kautionen oder größere einmalige Beträge als Darlehen gewährt, das langsam zurückgezahlt wird.

Ja, Umzüge in andere Städte sind möglich; die Zuständigkeit wechselt dann auf das neue Sozialamt. Wichtig ist, beide Ämter frühzeitig zu informieren, damit Leistungen ohne Unterbrechung weiterlaufen und die Umzugskostenübernahme klar geregelt ist.

Spezialisierte Firmen kennen die typischen Anforderungen von Sozialämtern, erstellen passende Kostenvoranschläge und berücksichtigen gesundheitliche und organisatorische Besonderheiten der Betroffenen. So steigen die Chancen auf eine Bewilligung und der Umzug selbst verläuft sicherer, schneller und deutlich stressfreier.