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Umzugskosten HUK-COBURG
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Ein Umzug ist oft mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden, insbesondere wenn er durch unvorhergesehene Schäden an der Wohnung oder am Hausrat erforderlich wird.

Die HUK-COBURG Hausratversicherung bietet Versicherten eine umfassende Absicherung für Umzugskosten, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. 

Mit der HUK-COBURG Hausratversicherung sind Versicherte finanziell abgesichert, wenn Schäden einen Umzug notwendig machen. Die Versicherung übernimmt Kosten für Transport, Verpackungsmaterial, Lagerung und Renovierungsarbeiten, sofern diese in direktem Zusammenhang mit einem versicherten Schaden stehen.

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Umzugsdienstleistungen in Coburg und Umgebung
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Die HUK-COBURG Hausratversicherung deckt Schäden an Hausratgegenständen, die durch folgende Gefahren entstehen:

  1. Feuer: Umfasst Brand, Explosion und Implosion.
  2. Blitzschlag: Direkte Einwirkung von Blitzstrom auf Hausrat oder Gebäude.
  3. Leitungswasser: Schäden durch austretendes Wasser aus Versorgungsleitungen, Heizungsanlagen oder Sanitärinstallationen.
  4. Sturm: Schäden ab Windstärke 8 (63 km/h).
  5. Hagel: Schäden durch herabfallende Hagelkörner.

Diese Gefahren sind die Hauptursachen für Schäden, die einen Umzug erforderlich machen können, etwa wenn die Wohnung unbewohnbar wird oder umfangreiche Reparaturen notwendig sind.

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Die HUK-COBURG übernimmt Umzugskosten, die durch versicherte Schäden verursacht werden. Zu den erstattungsfähigen Kostenarten gehören:

  1. Transportkosten: Bis zu 3.000  für Umzugsfahrzeuge oder professionelle Umzugsunternehmen.
  2. Verpackungsmaterial: Bis zu 500  für Kartons, Folien und andere Materialien.
  3. Lagerkosten: Kosten für die Zwischenlagerung beschädigten Hausrats.
  4. Renovierungskosten: Kosten für notwendige Reparaturen oder Sanierungen, die den Wiedereinzug ermöglichen.

Die Selbstbeteiligung beträgt standardmäßig 150 €. 

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die Kostenübernahme setzt folgende Bedingungen voraus:

  1. Ein gültiger Versicherungsvertrag mit Umzugskosten-Klausel.
  2. Der Umzug muss durch einen versicherten Schaden notwendig sein (z. B. unbewohnbare Wohnung).
  3. Vorabmeldung des Umzugs beim Versicherer.
  4. Nachweis der Kosten durch Rechnungen, Kostenvoranschläge und Schadensprotokolle.

Die Erstattung erfolgt nur für angemessene und nachgewiesene Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Schaden stehen.

Leitungswasserschäden

Leitungswasserschäden sind die häufigste Ursache für Umzüge (45 % der Schadensfälle, HUK-COBURG 2023). Sie entstehen durch Rohrbrüche, undichte Armaturen oder Frostschäden. Typische Szenarien:

  1. Rohrbruch: Wasser überschwemmt die Wohnung, macht Böden und Wände unbewohnbar.
  2. Renovierungsbedarf: Sanierungsarbeiten wie Trocknung oder Austausch von Böden erfordern einen temporären Umzug.

Die Versicherung übernimmt Transport-, Lager- und Renovierungskosten, sofern die Wohnung unbewohnbar ist. Besondere Vorsicht ist bei verdeckten Schäden geboten, da diese eine detaillierte Schadensprüfung erfordern, um Versicherungsbetrug auszuschließen.

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Feuer- und Blitzschlagschäden machen etwa 40 % der Schadensfälle aus. Beispiele:

  1. Brand: Zerstörung von Hausrat oder Wohnräumen, die einen sofortigen Umzug erfordern.
  2. Blitzschlag: Schäden an elektrischen Geräten oder Gebäudestrukturen.

Die HUK-COBURG übernimmt Umzugskosten, Zwischenlagerung und Kosten für Ersatzunterkünfte (bis zu 4.000 € pro Monat), wenn die Wohnung unbewohnbar ist.

Ein Gutachten zur Schadensursache ist erforderlich.

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Sturm– (ab Windstärke 8) und Hagelschäden verursachen 25 % der Schadensfälle. 

Beispiele:

  1. Sturm: Umgestürzte Bäume oder beschädigte Dächer machen die Wohnung unbewohnbar.
  2. Hagel: Zerstörte Fenster oder durch Regenwasser beschädigter Hausrat.

Die Versicherung erstattet Umzugskosten und Kosten für Reparaturen, sofern ein direkter Zusammenhang mit dem Schaden besteht.

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Schritte zur Schadensmeldung

  1. Schadensmeldung: Unverzüglich nach dem Schaden Kontakt mit der HUK-COBURG aufnehmen (online, telefonisch oder per App).
  2. Kostenvoranschläge einholenAngebote von Umzugsfirmen oder Dienstleistern einreichen.
  3. Abstimmung: Umzugstermin und Kosten mit dem Schadenservice klären.
  4. Dokumentation: Alle Belege und Rechnungen nach Abschluss des Umzugs einreichen.
  5. Prüfung und Auszahlung: Die Versicherung prüft die Unterlagen und zahlt innerhalb von 10–30 Werktagen.

Ein Flussdiagramm zur Veranschaulichung:

Schadensmeldung → Kostenvoranschläge → Abstimmung → Belege einreichen → Prüfung → Auszahlung

Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

Versicherte mit Pflegegrad können besondere Anforderungen an einen Umzug stellen, z. B. barrierefreie Wohnungen oder zusätzliche Transportdienste. 

Die HUK-COBURG berücksichtigt diese Bedürfnisse bei der Ermittlung angemessener Kosten.

Beispielsweise können Kosten für spezielle Umzugsdienste oder Hilfsmittel erstattet werden, wenn sie nachgewiesen sind.

Sanierungsmaßnahmen

Sanierungsmaßnahmen nach versicherten Schäden (z. B. Trocknung nach Leitungswasserschaden) können den Umzug verlängern. Die HUK-COBURG übernimmt Kosten, die im direkten Zusammenhang mit der Schadensbehebung stehen. Optische Renovierungen (z. B. neue Tapeten aus ästhetischen Gründen) sind jedoch ausgeschlossen.

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Die HUK-COBURG übernimmt keine Umzugskosten in folgenden Fällen:

  1. Eigenverschulden oder Vorsatz: Schäden durch fahrlässiges oder absichtliches Handeln.
  2. Freiwillige Umzüge: Umzüge aus persönlichen Gründen oder wegen Eigenbedarfskündigung.
  3. Naturkatastrophen: Schäden durch Überschwemmung oder Erdbeben, sofern nicht gesondert versichert.
  4. Indirekte Folgeschäden: Schäden, die nicht direkt durch versicherte Gefahren verursacht wurden.

Die Vertragsbedingungen definieren diese Ausschlüsse klar, um Missverständnisse zu vermeiden.

  1. Frühzeitige Kontaktaufnahme: Schaden sofort melden, um den Prozess zu beschleunigen.
  2. Umfassende Dokumentation: Fotos, Protokolle und Rechnungen sorgfältig sammeln.
  3. Seriöse Dienstleister: Nur Angebote von vertrauenswürdigen Umzugsfirmen einholen.
  4. Vertragsprüfung: Vorab Sonderklauseln im Vertrag auf zusätzliche Leistungen prüfen.
  5. Zeitnahe Einreichung: Alle Unterlagen innerhalb der Fristen einreichen.
  1. Schaden melden
  2. Fotos und Protokolle erstellen
  3. Kostenvoranschläge einholen
  4. Rechnungen sammeln
  5. Unterlagen einreichen

FAQ

Die HUK-COBURG bietet Ihnen:

  1. Kostenlose Mitversicherung: Ihre Hausratversicherung gilt bis zu drei Monate gleichzeitig für die alte und neue Wohnung.
  2. Nahtlose Anpassung: Ihre Police wird an die Gegebenheiten der neuen Wohnung angepasst.
  3. Einfache Abwicklung: Sie können Ihren Umzug bequem online oder telefonisch melden.

Nein, eine Kündigung ist nicht notwendig. Ihre bestehende Hausratversicherung wird einfach auf die neue Wohnung übertragen und an die neuen Gegebenheiten angepasst.

Nein, die HUK-COBURG verursacht keine direkten Umzugskosten. Es kann jedoch sein, dass sich Ihr Versicherungsbeitrag ändert, da dieser von der Wohnfläche und Lage Ihrer neuen Wohnung abhängt.

Sie können Ihren Umzug ganz einfach auf zwei Arten melden:

  1. Online über den Servicebereich „Meine HUK24“.
  2. Telefonisch über den Kundenservice der HUK-COBURG.
    Geben Sie dabei Ihre neue Adresse, die Wohnfläche und das Umzugsdatum an.

Wenn Sie Ihren Umzug nicht melden, riskieren Sie Deckungslücken in Ihrer Hausratversicherung. Das bedeutet, dass Ihre neue Wohnung möglicherweise nicht versichert ist und Sie im Schadensfall keinen Schutz haben.

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B.:

  1. Der Wohnfläche Ihrer neuen Wohnung.
  2. Der Lage der neuen Wohnung (z. B. Stadt oder Land).

Nach der Meldung Ihres Umzugs erhalten Sie eine neue Beitragsrechnung mit den angepassten Konditionen.

Während der ersten drei Monate nach Ihrem Umzug sind sowohl Ihre alte als auch Ihre neue Wohnung versichert. Diese doppelte Absicherung bietet Ihnen zusätzlichen Schutz, falls der Umzug in Etappen erfolgt.

Die Hausratversicherung schützt vor Schäden durch:
✔️ Einbruchdiebstahl
✔️ Feuer
✔️ Leitungswasser
✔️ Sturm und Hagel
✔️ (Optional) Glasbruch

Ja, für pflegebedürftige Personen gibt es oft Zuschüsse für barrierefreie Umzüge. Kontaktieren Sie Butler Umzüge GmbH, um mehr über diese Möglichkeiten zu erfahren.

Hier sind einige Tipps, um Kosten zu sparen:

  1. Eigenleistung: Packen und transportieren Sie kleinere Gegenstände selbst.
  2. Frühzeitig planen: Buchen Sie Umzugsunternehmen rechtzeitig, um günstige Angebote zu sichern.
  3. Zuschüsse prüfen: Informieren Sie sich über mögliche Förderungen, z. B. bei Pflegebedürftigkeit.

Die Anpassung Ihrer Versicherung sorgt dafür, dass Ihr Hausrat in der neuen Wohnung optimal geschützt ist – basierend auf der neuen Wohnfläche und Lage.

💡 Umweltfreundliche Tipps:

  1. Verwenden oder mieten Sie wiederverwendbare Kartons statt neue zu kaufen.
  2. Spenden oder recyceln Sie Gegenstände, die Sie nicht mehr benötigen.

Bei einem Umzug ins Ausland sollten Sie direkt Kontakt mit der HUK-COBURG aufnehmen, um zu klären, ob Ihre Police weiterhin gültig ist oder angepasst werden muss.

Butler Umzüge GmbH bietet Ihnen:

  1. Professionelle Planung und Durchführung Ihres Umzugs.
  2. Unterstützung bei barrierefreien Umzügen und Beratung zu Zuschüssen.
  3. Sicheren Transport Ihres Hausrats durch erfahrene Fachkräfte.

Während der ersten drei Monate nach dem Umzug sind sowohl Ihre alte als auch Ihre neue Wohnung durch die Hausratversicherung abgesichert – perfekt für einen stressfreien Übergang.

Butler Umzüge GmbH bietet eine kostenlose Umzugscheckliste im PDF-Format an. Laden Sie sie hier herunter.

Bevor Sie einziehen, sollten Sie Folgendes prüfen:
✔️ Gibt es sichtbare Schäden in der Wohnung?
✔️ Funktionieren alle Anschlüsse (Wasser, Strom, Internet)?
✔️ Ist die Wohnung sauber und bezugsbereit?

Ein professionelles Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH bietet Ihnen:
✔️ Zeitersparnis durch erfahrene Mitarbeiter.
✔️ Sicheren Transport Ihrer Möbel und Wertsachen.
✔️ Beratung zu Zuschüssen und Förderungen, z. B. bei barrierefreien Umzügen.