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Umzugskosten IKK Brandenburg und Berlin
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten IKK Brandenburg und Berlin

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Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

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Das Antragsverfahren ist klar strukturiert und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung. Die folgenden Schritte beschreiben den Prozess im Detail:

  1. Beratung einholen: Kontaktaufnahme mit der IKK Brandenburg und Berlin, idealerweise über das Service-Center in Berlin (Keithstraße 9-11, 10787 Berlin, Tel.: 030 219910) oder das gebührenfreie Servicetelefon (0800 8833244). Eine persönliche oder telefonische Beratung klärt individuelle Voraussetzungen.
  2. Medizinische Nachweise beschaffen: Ein ärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit oder Pflegebedürftigkeit begründet, ist zwingend erforderlich. Bei pflegebedürftigen Personen muss ein Pflegegradnachweis (1–5) vorliegen.
  3. Kostenvoranschläge einholen: Mindestens zwei detaillierte Kostenvoranschläge von professionellen Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH) einholen, die alle Kostenpositionen (Transport, Verpackung, Montage) auflisten.
  4. Antrag einreichen: Den Antrag auf Umzugskostenübernahme über das Online-Portal „IKK BB-App“ oder postalisch an die Pflegekasse (Postfach, 10727 Berlin) einreichen. Das Formular ist auf der IKK-Website verfügbar.
  5. Prüfung durch die IKK: Die IKK prüft die Vollständigkeit der Unterlagen, die medizinische Notwendigkeit (ggf. durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, MDK) und die Wirtschaftlichkeit der Kosten. Die Bearbeitungszeit beträgt 4–6 Wochen.
  6. Genehmigung und Umzug: Bei Bewilligung wird der Zuschuss direkt an das Umzugsunternehmen überwiesen oder dem Antragsteller erstattet. Der Umzug kann durchgeführt werden.
  7. Nachbetreuung: Nach dem Umzug müssen Originalrechnungen eingereicht werden, um die endgültige Abrechnung abzuschließen.

Die IKK empfiehlt, den Antrag mindestens 6–8 Wochen vor dem Umzug zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Eine frühzeitige Abstimmung mit einem spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH erleichtert die Erstellung IKK-konformer Kostenvoranschläge.

Für eine erfolgreiche Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Ärztliches Gutachten/Facharztbescheinigung: Belegt die medizinische Notwendigkeit des Umzugs (z. B. Mobilitätseinschränkungen, Notwendigkeit der Nähe zu einer Klinik).
  2. Pflegegradnachweis: Für pflegebedürftige Personen, ausgestellt durch den MDK oder Medic Proof (bei privater Pflegeversicherung).
  3. Kostenvoranschläge: Mindestens zwei detaillierte Angebote von Umzugsunternehmen, die Transport, Verpackung, Montage und Sonderleistungen (z. B. Transport von Pflegehilfsmitteln) auflisten.
  4. Detaillierte Kostenaufstellung: Klare Aufgliederung aller geplanten Ausgaben, unterstützt durch Originalbelege oder Kostenvoranschläge.
  5. Nachweis des aktuellen und neuen Wohnsitzes: Meldebescheinigungen oder Mietverträge, die die Wohnsituation dokumentieren.
  6. Optional: Schwerbehindertenausweis: Bei einem GdB von mindestens 50 erhöht dies die Förderchancen.
  7. Antragsformular: Verfügbar auf www.ikkbb.de oder in der IKK BB-App.

Die Unterlagen müssen vollständig und nachvollziehbar sein, da unvollständige Dokumentation der häufigste Ablehnungsgrund ist (40 % der Ablehnungen zwischen 2021 und 2023).

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Medizinisch begründete Umzüge werden von der IKK Brandenburg und Berlin unterstützt, wenn sie die Gesundheitsversorgung oder Pflege verbessern. Typische Gründe sind:

  1. Barrierefreie Wohnungen: Umzug in eine rollstuhlgerechte Wohnung aufgrund von Mobilitätseinschränkungen (z. B. bei Pflegegrad 2–5 oder Schwerbehinderung mit GdB 50+).
  2. Nähe zu medizinischen Einrichtungen: Umzug in die Nähe von spezialisierten Ärzten, Reha-Kliniken oder Krankenhäusern, um die Behandlung zu erleichtern.
  3. Nähe zu pflegenden Angehörigen: Umzug zu Familienmitgliedern, die die Pflege übernehmen, um die Selbstständigkeit zu fördern.
  4. Betreutes Wohnen oder Pflegeeinrichtungen: Umzug in eine Einrichtung, die eine bessere Versorgung ermöglicht, insbesondere bei höheren Pflegegraden (4–5).
  5. Vermeidung von Heimunterbringung: Umzüge, die eine häusliche Pflege ermöglichen und eine stationäre Unterbringung verhindern.

Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 3 und Gehbehinderung zieht aus einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Das ärztliche Gutachten bestätigt, dass der Umzug Stürze verhindert und die Pflege erleichtert. Die IKK übernimmt bis zu 4.180 Euro der Umzugskosten.

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Die Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin unterstützt pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5) bei Umzügen, die die Pflegebedingungen verbessern. Die Förderung umfasst:

  1. Transportkosten: Fahrzeuge, Umzugskartons, Verpackungsmaterialien.
  2. Montagekosten: Demontage und Montage von Möbeln, einschließlich medizinischer Hilfsmittel wie Pflegebetten.
  3. Spezialtransporte: Transport von Rollstühlen, Gehwagen oder Beatmungsgeräten.
  4. Beratungskosten: Kosten für die Koordination mit Pflegediensten oder Umzugsberatern.

Die maximale Förderhöhe beträgt 4.180 Euro pro Person, wobei die Kosten wirtschaftlich und angemessen sein müssen. Für pflegebedürftige Personen in Wohngruppen können bis zu 16.720 Euro gewährt werden. Voraussetzungen sind:

  1. Pflegegradnachweis: Bestätigung durch den MDK.
  2. Ärztliches Gutachten: Belegt die Notwendigkeit des Umzugs zur Pflegeerleichterung.
  3. Kostenvoranschläge: Mindestens zwei Angebote von zertifizierten Umzugsunternehmen.

Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 4 zieht in eine betreute Wohngruppe in Berlin-Mitte, um die Pflege durch Angehörige und ambulante Dienste zu erleichtern. Die IKK übernimmt Transport- und Montagekosten in Höhe von 3.500 Euro.

Die IKK Brandenburg und Berlin bietet in Berlin mehrere Anlaufstellen für Beratung und Antragstellung:

  1. Service-Center Schöneberg: Adresse: Keithstraße 9-11, 10787 Berlin. Telefon: 030 219910. Öffnungszeiten: Mo–Do: 08:00–18:00 Uhr, Fr: 08:00–15:00 Uhr
  2. Servicetelefon: 0800 8833244 (Mo–Do: 08:00–19:00 Uhr, Fr: 08:00–17:00 Uhr)
  3. Fax: 030 21991457
  4. Postanschrift für Pflegekasse: Postfach, 10727 Berlin
  5. Online-Portal: IKK BB-App oder www.ikkbb.de

Die Service-Center bieten persönliche Beratungen zu Umzugskosten, Pflegeleistungen und anderen Anliegen. Termine können online über die IKK-Website vereinbart werden.

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Spezialisierte Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH bieten maßgeschneiderte Dienstleistungen für pflegebedingte Umzüge in Berlin:

  1. Keine Anfahrtskosten: Reduziert die Gesamtkosten, insbesondere in einer Großstadt wie Berlin.
  2. IKK-konforme Kostenvoranschläge: Detaillierte Aufstellung aller Kostenpositionen, die den Anforderungen der Pflegekasse entsprechen.
  3. Spezialtransporte: Transport von Pflegehilfsmitteln wie Rollstühlen oder Pflegebetten.
  4. Direkte Abrechnung: Möglichkeit, die Rechnung direkt an die IKK zu senden, sodass Antragsteller nicht in Vorleistung gehen müssen.

Die Zusammenarbeit mit solchen Unternehmen erhöht die Erfolgschancen, da sie die Formalitäten der Pflegekasse kennen und präzise Dokumentationen liefern. Die Butler Umzüge GmbH bietet zudem Beratung zur Antragstellung, was den Prozess für Versicherte vereinfacht.

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Pflegebedürftige Personen stehen vor zusätzlichen Herausforderungen:

  1. Komplexe Dokumentation: Neben dem Pflegegradnachweis sind detaillierte ärztliche Gutachten erforderlich, die die Notwendigkeit des Umzugs belegen.
  2. Koordination mit Pflegediensten: Sicherstellung, dass Pflegepersonal während des Umzugs verfügbar ist.
  3. Spezialtransporte: Transport von medizinischen Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollstühlen erfordert spezialisierte Logistik.
  4. Wohnungsanpassungen: Zusätzliche Kosten für barrierefreie Umbauten (z. B. Rampen, Haltegriffe) müssen separat beantragt werden.

Die Pflegekasse der IKK unterstützt diese Herausforderungen durch Beratungsangebote und die Möglichkeit, zusätzliche Zuschüsse für Hilfsmittel oder Wohnungsanpassungen zu beantragen.

Für eine erfolgreiche Antragstellung empfiehlt die IKK:

  1. Frühzeitige Planung: Mindestens 6–8 Wochen vor dem Umzug Kontakt aufnehmen.
  2. Vollständige Dokumentation: Alle Nachweise (ärztliches Gutachten, Pflegegradnachweis, Kostenvoranschläge) sorgfältig vorbereiten.
  3. Zusammenarbeit mit Profis: Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH beauftragen, die IKK-konforme Angebote erstellen.
  4. Beratung nutzen: Persönliche oder telefonische Beratung im Service-Center in Anspruch nehmen.
  5. Widerspruch bei Ablehnung: Bei ungerechtfertigter Ablehnung einen Widerspruch einlegen, ggf. mit rechtlicher Unterstützung.    
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FAQ

Ja. Die Pflegekasse der IKK BB gewährt einen Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, zu denen auch ein Umzug zählen kann, sofern dieser die Pflege erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung ermöglicht. Die maximale Förderung beträgt 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme.

Nein. Ohne einen anerkannten Pflegegrad und ohne pflegebezogene Begründung wird ein privater Umzug nicht von der Pflegekasse bezuschusst.

  1. Pflegegrad: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
  2. Pflegebezug: Der Umzug muss dazu beitragen, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern (z. B. durch den Wegfall von Treppen, ein barrierefreies Bad oder Nähe zu Angehörigen).
  3. Vorherige Genehmigung: Der Antrag muss vor Beginn des Umzugs gestellt und genehmigt werden. Ohne vorherige Zustimmung der Pflegekasse besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.
  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung, ein betreutes Wohnen oder eine Pflege-/Demenz-WG.
  2. Transportkosten des Umzugs.
  3. Kosten für Renovierungen oder Wohnraumanpassungen, wenn sie im Zusammenhang mit dem Umzug stehen.

Ja. Pro pflegebedürftiger Person können bis zu 4.180 Euro beantragt werden. Bei mehreren Personen im Haushalt ist die Förderung kumulierbar (z. B. bis zu 16.720 Euro bei vier Personen).

  1. Antrag: Der Antrag muss schriftlich bei der Pflegekasse der IKK BB gestellt werden. Ein spezifisches Formular kann genutzt werden.
  2. Inhalt: Der Antrag sollte explizit angeben, dass der Umzug als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ beantragt wird.
  3. Unterlagen:
  4. Nachweis des Pflegegrads (Pflegegradbescheid),
  5. Ärztliche oder pflegefachliche Begründung (z. B. Treppensturzrisiko, ungeeignete Wohnsituation),
  6. Beschreibung der bisherigen und neuen Wohnung,
  7. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens,
  8. Nachweise zu eventuellen früheren wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.

Es wird empfohlen, die neue Wohnung vorab mit der Pflegekasse abzustimmen, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen entspricht und die Bewilligung des Zuschusses wahrscheinlicher wird.

Ja. Ein Umzug in betreutes Wohnen oder eine Pflege-/Demenz-WG wird gefördert, wenn dadurch die Pflege erleichtert oder ermöglicht wird (z. B. durch Barrierefreiheit oder 24-Stunden-Betreuung).

Wenn der Antrag nicht vor Beginn des Umzugs genehmigt wurde, kann der Zuschuss abgelehnt werden. Eine vorherige Genehmigung ist zwingend erforderlich.

  1. Pflegeberatung der IKK Brandenburg und Berlin,
  2. Örtliche Pflegestützpunkte,
  3. Erfahrene Umzugsunternehmen mit Erfahrung im Bereich Pflegekassenanträge.
  1. Nachweis des Pflegegrads,
  2. Begründung des pflegebedingten Umzugs (medizinische oder pflegerische Notwendigkeit),
  3. Konkrete Kostenvoranschläge für den Umzug und eventuelle Anpassungsmaßnahmen.

Auf der Website der IKK Brandenburg und Berlin finden sich allgemeine Hinweise zur Kostenübernahme für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gemäß § 40 SGB XI.