Die IKK classic bietet mit ihren Zuschüssen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und unter bestimmten Voraussetzungen auch zu Umzugskosten eine wesentliche Unterstützung für Pflegebedürftige in Deutschland.
Besonders der erhöhte Zuschuss von bis zu 4.180 Euro ist ein entscheidender Faktor zur finanziellen Entlastung.
Betroffene sollten sich jedoch bewusst sein, dass diese Kostenübernahme nicht automatisch erfolgt, sondern von einer lückenlosen Antragstellung, ärztlichen Nachweisen und Kostenvoranschlägen abhängt.
In Verbindung mit seriösen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH lässt sich die Chance auf eine erfolgreiche Förderung deutlich verbessern.
Damit können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sicherstellen, dass ein notwendiger Umzug nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell bewältigt werden kann.
Die IKK classic ist mit über 3 Millionen Versicherten die größte Innungskrankenkasse in Deutschland. Sie bietet alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und übernimmt zusätzlich Aufgaben im Rahmen der Pflegeversicherung. Wie alle Krankenkassen unterhält sie daher auch eine Pflegekasse, bei der Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad direkt Leistungen für Pflege und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen können.
Die Pflegekasse der IKK classic ist eine rechtlich unselbstständige Organisationseinheit der Krankenkasse. Sie prüft Anträge auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören unter anderem:
															
															Höhe des Zuschusses
Seit dem 1. Januar 2025 liegt der maximale Zuschuss der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei 4.180 Euro je Maßnahme. Diese Summe kann auch mehrfach in Anspruch genommen werden, wenn sich die Pflegesituation ändert und weitere Anpassungen notwendig werden.
Zielsetzung
Das Ziel dieser Förderung besteht darin, die häusliche Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten oder eine Rückkehr nach Krankenhausaufenthalten zu ermöglichen.
Beispiele förderfähiger Maßnahmen
Die IKK classic übernimmt keine Kosten für allgemeine Umzüge, etwa aus beruflichen oder privaten Gründen. Leistungen sind ausschließlich dann möglich, wenn ein medizinischer oder pflegebedingter Grund nachgewiesen wird.
SGB XI
Die Leistungen basieren auf dem Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz). Dort ist u. a. in § 40 geregelt, dass wohnumfeldverbessernde Maßnahmen finanziert werden können, wenn:
															
															Neben der IKK classic gibt es weitere Wege, Umzüge oder Umbauten zu finanzieren:
Frau M., 78 Jahre, mit Pflegegrad 2, wohnt im dritten Stock ohne Aufzug. Ein Umzug in eine Wohnung mit ebenerdigem Zugang wird notwendig. Die IKK classic übernimmt nach Antragstellung anteilige Kosten, da ärztlich bestätigt ist, dass die alte Wohnung nicht mehr zumutbar ist.
Herr S., 67 Jahre, Pflegegrad 1, benötigt eine bodengleiche Dusche. Der Vermieter stimmt dem Umbau zu, die IKK classic genehmigt 4.180 Euro Zuschuss.
Die Butler Umzüge GmbH ist auf senioren- und pflegegerechte Umzüge spezialisiert. In Zusammenarbeit mit den Versicherten der IKK classic bietet das Unternehmen:
Butler Umzüge versteht die Besonderheiten bei pflegebedingten Umzügen: sensibler Umgang mit dem Inventar, individuelle Planung und direkte Erfahrung mit den Formalitäten der Pflegekassen.
															Nur bei nachgewiesen medizinischen oder pflegebedingten Gründen, nicht bei beruflichen Umzügen.
Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, auch bei pflegebedingtem Umzug möglich.
Ja, mindestens Pflegegrad 1 oder ein ärztliches Attest.
Ja, bei veränderter Pflegesituation können zusätzliche Maßnahmen gefördert werden.
Bei Mietwohnungen ist eine schriftliche Zustimmung notwendig, wenn bauliche Änderungen erfolgen.

