Umzugskostenzuschüsse der IKK Brandenburg Krankenkasse in Potsdam
Ein Umzug kann für ältere oder pflegebedürftige Menschen eine enorme Hürde darstellen – sowohl emotional, organisatorisch als auch finanziell. Gerade wenn Barrieren im bisherigen Wohnumfeld die Alltagsbewältigung erschweren oder wenn pflegende Angehörige weiter entfernt wohnen, ist ein Wohnungswechsel eine notwendige, aber komplexe Aufgabe.
Um Betroffene hierbei zu unterstützen, bietet die IKK Brandenburg Krankenkasse in Potsdam in Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH finanzielle Zuschüsse und organisatorische Hilfestellung an. Ziel ist es, den Übergang in ein barrierefreies und pflegegerechtes Wohnumfeld zu erleichtern sowie die häusliche Pflege langfristig zu sichern
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Gesetzliche Grundlage (§ 40 Abs. 4 SGB XI)

Die rechtliche Basis für die angebotenen Umzugskostenzuschüsse ist im Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherungsgesetz) verankert.
- § 40 Abs. 4 SGB XI regelt die Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
- Dazu zählen bauliche Anpassungen (z. B. Einbau eines Treppenlifts) wie auch Umzüge in eine bereits barrierefreie Wohnung.
- Ziel: die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder erheblich verbessern.
- Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Stufe 1).
Förderhöhe im Überblick

- Pro Person: bis zu 4.180 € (Stand 2024).
- Mehrpersonenhaushalt: Zuschüsse kumulierbar bis zu 16.720 € (bei vier Personen).
- Die Zuschüsse sind nicht einkommensabhängig und müssen nicht zurückgezahlt werden.
- Wichtig: Die Maßnahme muss pflegebedingt notwendig sein – ein reiner Komfortumzug wird nicht unterstützt.











