Die Wohnsituation spielt für pflegebedürftige Menschen eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung von Wohlbefinden und Versorgungssicherheit.
Besonders Pflegebedürftige stehen häufig vor der Herausforderung, ihre Wohnsituation den neuen Bedürfnissen anzupassen.
Die IKK Sachsen-Anhalt unterstützt Betroffene mit Zuschüssen für Umzugskosten und barrierefreie Anpassungen, um das Leben und die Versorgung zu verbessern.
Die IKK Sachsen-Anhalt unterstützt Pflegegrad–Betroffene effektiv bei Umzugskosten und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Die richtige Nutzung der Förderungen verbessert Pflegebedingungen, erleichtert Lebenssituationen und steigert die Lebensqualität.
Zukunftsinitiativen der IKK zielen auf vereinfachte Verfahren und erweiterte Förderhöhen zur nachhaltigen Entlastung aller Betroffenen.
Mit dem Fortschreiten der Pflegebedürftigkeit wächst die Notwendigkeit für barrierefreie Wohnräume und verlässliche Unterstützung beim Umzug.
Pflegegrad steht für erhebliche Einschränkungen der Selbstständigkeit und verlangt ein Umfeld, das häusliche Pflege und Mobilität ermöglicht.
Die Kosten eines solchen Umzugs können beträchtlich sein, weshalb die finanzielle Unterstützung der IKK für Betroffene von großer Bedeutung ist.
Die IKK übernimmt gemäß § 40 SGB XI Umzugskosten, wenn der Umzug die Pflege erheblich erleichtert.
Maximal werden 4.180 Euro pro Fall übernommen – inklusive Kosten für den Transport, Renovierung und Anpassung von Möbeln oder Wohnung.
Kostenvoranschläge und ein ärztliches Attest sind notwendig für die Antragsstellung. Über die genaue Ausgestaltung informieren Formularcenter und Beratungsstellen der IKK.
Für die Kostenerstattung sind folgende Unterlagen notwendig:
Neben der IKK gibt es weitere Förderungen:
Wichtige Merkmale einer geeigneten Wohnung:
Eine Umfrage unter Betroffenen zeigt:
Eine 68-jährige Patientin mit Pflegegrad 3 zog mit Unterstützung der IKK Sachsen-Anhalt in eine barrierefreie Wohnung.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3.800 Euro, davon erstattete die IKK 3.500 Euro nach Vorlage der Belege und Atteste. Die pflegerische Versorgung verbesserte sich nachhaltig.
Häufige Probleme:
Die durchschnittliche Zeit:
Die IKK bietet:
In den letzten Jahren erfolgten schrittweise Erhöhungen der maximalen Förderbeträge – von 3.000 Euro im Jahr 2018 auf 4.180 Euro ab 2025.
Damit reagiert die IKK aufsteigende Lebenshaltungskosten und veränderte Bedürfnisse ihrer Versicherten.
Umfragen zeigen hohe Zufriedenheit bezüglich Unterstützung durch die IKK Sachsen-Anhalt. Verbesserungsbedarf besteht insbesondere beim Dokumentationsaufwand und der Geschwindigkeit der Bewilligung.
Für Pflegedürftige, die ambulant betreut werden, gibt es spezielle Maßnahmen:
Häufige Fehler:
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stehen bis zu 4.180 Euro Zuschuss zur Verfügung.
Antrag über IKK-Formularcenter oder formlos mit Attesten und Kostenvoranschlägen.
Umzug, Renovierung, Möbelanpassungen, technische Hilfen (z.B. Treppenlift, rampen, bodengleiche Duschen).
Pro pflegebedürftiger Person bis zu 4.180 Euro, bei erneuten Maßnahmen wird der Restbetrag individuell geprüft.
Die Umzugsförderung hilft Pflegebedürftigen, eine geeignete Wohnsituation zu schaffen, damit eine Versorgung sichergestellt und die Lebensqualität verbessert wird.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, deren Umzug die Pflege wesentlich erleichtert oder ohne den Umzug eine ausreichende Versorgung nicht möglich wäre.
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Betrag entsprechend höher ausfallen.
Über das Formularcenter der IKK Sachsen-Anhalt oder formlos mit den vollständigen Unterlagen.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei ca. sechs Wochen, in Einzelfällen auch etwas länger.