Umzugskosten, Behinderung und Integrationsamt
Ein Umzug ist für schwerbehinderte Menschen oft nicht nur organisatorisch, sondern vor allem finanziell eine große Herausforderung. Wenn der Wohnungswechsel jedoch notwendig ist, um einen Arbeitsplatz zu sichern oder die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, kann das Integrationsamt mit Zuschüssen helfen. Diese Leistungen werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert und fallen unter die begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Professionelle Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH unterstützen dabei, die Kosten transparent darzustellen und Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen. So lassen sich notwendige Umzüge rechtssicher planen und die vorhandenen Fördermittel gezielt ausschöpfen.
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Fördervoraussetzungen für die Übernahme von Umzugskosten

Damit das Integrationsamt Umzugskosten übernehmen kann, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Diese betreffen vor allem den Personenkreis, den Grund des Umzugs und die klare Erforderlichkeit im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis.
Zwingende Erforderlichkeit des Umzugs

Der Umzug muss zwingend erforderlich sein, um das bestehende Arbeitsverhältnis zu sichern oder ein neues zu begründen. Typische Fallkonstellationen sind etwa eine Wohnung, die aufgrund von Barrieren nicht mehr nutzbar ist, obwohl der Arbeitsplatz erhalten bleiben soll. Ebenso kann ein Umzug in Arbeitsplatznähe notwendig werden, wenn die Behinderung lange Fahrwege nicht mehr zulässt. Ein reiner Komfortumzug ohne behinderungsbedingten beruflichen Bezug ist grundsätzlich nicht förderfähig.
Zwingende Erforderlichkeit des Umzugs
Häufige Gründe, die eine Förderung rechtfertigen können, sind:
- Umzug in eine behindertengerechte oder barrierefreie Wohnung, um weiter arbeiten zu können.
- Umzug in eine verkehrsgünstiger gelegene Wohnung, wenn der bisherige Arbeitsweg aufgrund der Behinderung nicht mehr zumutbar ist.
- Deutliche Verkürzung oder Erleichterung des Arbeitsweges, etwa bei Nutzung von Rollstuhl oder Gehhilfen.
- Wohnungswechsel nach einem Arbeitsplatzwechsel, bei dem die neue Stelle nur mit einem Umzug erreichbar ist.
Die Erforderlichkeit sollte immer mit ärztlichen Unterlagen, Arbeitsplatzbeschreibungen und ggf. Stellungnahmen des Arbeitgebers untermauert werden.












