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Umzugskostenübernahme beim Jugendamt

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten beim Jugendamt

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Umzugskostenübernahme durch das Jugendamt ist keine „Standardleistung für jeden Umzug“, sondern knüpft an das Kinder- und Jugendhilferecht nach SGB VIII an. Sie kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Hilfe zur Erziehung oder eine andere Jugendhilfeleistung läuft und der Umzug für das Kindeswohl oder die Verselbstständigung eines jungen Menschen erforderlich ist. 

Die Kombination aus einer professionellen Umzugsfirma wie Butler Umzüge GmbH und einer Umzugskostenübernahme durch das Jugendamt spielt vor allem dann eine Rolle, wenn Familien in belasteten Lebenslagen oder junge Volljährige im Rahmen der Hilfen zur Erziehung umziehen müssen. 

In solchen Fällen steht nicht der „Luxus-Umzug“, sondern der Schutz des Kindeswohls, die Stabilisierung der Wohnsituation und die pädagogische Perspektive im Vordergrund – gleichzeitig brauchen Betroffene einen verlässlichen, organisatorisch starken Partner für den praktischen Teil des Umzugs.  

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Butler Umzüge GmbH hat ihren Sitz in Berlin und bietet Umzüge „aller Art“ in Deutschland und Europa an, darunter Familien-, Behörden-, Büro– und Seniorenumzüge. Das Unternehmen versteht sich als Full-Service-Anbieter und deckt neben Transport und Trageleistungen auch ergänzende Dienstleistungen wie Einpackservice, Renovierungsarbeiten, Entrümpelung, Einlagerung und Bereitstellung von Umzugsmaterial ab. 

Zu den typischen Servicebausteinen gehören nach eigenen Angaben:

  1. Kostenlose Besichtigung und Beratung vor Ort durch einen Umzugsberater
  2. Erstellung eines detaillierten Umzugskostenvoranschlags mit transparenter Preisstruktur
  3. Gestellung von Umzugshelfern und Fahrzeugen für regionale, bundesweite und internationale Umzüge
  4. Zusatzleistungen wie Montagearbeiten, Ein- und Auspackservice, Halteverbotszonen, Einlagerung und Malerarbeiten. 

Für behördlich finanzierte Umzüge (etwa durch Jobcenter, Sozialamt oder ggf. Jugendamt) ist entscheidend, dass Butler Umzüge reguläre, prüffähige Rechnungen erstellt, sodass Ämter die Kosten nach ihren Richtlinien anerkennen können. Das Unternehmen weist selbst darauf hin, dass unter bestimmten Umständen Ämter oder das Finanzamt Kosten (teilweise) erstatten können, wenn entsprechende Unterlagen vorliegen.

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  1. Rechtsgrundlage: SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), insbesondere Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII und anschließende ergänzende Hilfen.
  2. Zuständig: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt), in dessen Bereich die Familie bzw. der junge Mensch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
  3. Kostenübernahmen können sich auf Umzug, Erstausstattung, Kaution oder andere notwendige Aufwendungen beziehen, wenn diese unmittelbar mit der bewilligten Hilfe zusammenhängen.

Damit unterscheidet sich die Jugendhilfe deutlich vom Jobcenter (SGB II) oder Sozialamt (SGB XII), wo vorrangig die Sicherung des Lebensunterhalts und der Unterkunft im Vordergrund steht. Beim Jugendamt stehen pädagogische Ziele, Schutz und Förderung von Kindern und Jugendlichen im Zentrum, der Umzug ist Mittel zum Zweck.

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Die wichtigsten Voraussetzungen lassen sich in vier Kernpunkte gliedern, die sich gut in Präsentationen und Handouts darstellen lassen.

  1. Notwendigkeit des Umzugs
    • – Der Umzug muss aus Sicht des Jugendamts fachlich notwendig sein, z. B. bei Gefährdung des Kindeswohls, unzumutbaren Wohnverhältnissen, Gewalt, massiver Überbelegung oder zur Sicherstellung von Schule, Therapie oder Betreuung.
    • – Reine Komfortwünsche (größer, schöner, moderner ohne Notlage) reichen üblicherweise nicht aus.
  2. Finanzielle Bedürftigkeit
    • – Die Familie bzw. der junge Mensch kann die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen.
    • – Häufig bestehen Parallelleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld; hier muss die Zuständigkeit mit anderen Trägern (Jobcenter, Sozialamt) geklärt werden.
  3. Laufende oder geplante Jugendhilfeleistung
    • – In der Regel besteht bereits eine Hilfe zur Erziehung (z. B. SPFH, Heimerziehung, Pflegefamilie) oder es wird eine solche Hilfe eingerichtet.
    • – Der Umzug steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Hilfe – etwa Umzug der Pflegefamilie, Verselbstständigung eines jungen Volljährigen aus einer Einrichtung in eine eigene Wohnung oder Schutzumzug.
  4. Vorherige Zustimmung des Jugendamts
    • – Die Kostenübernahme muss ausdrücklich vor der Beauftragung einer Umzugsfirma bewilligt werden; nachträgliche Erstattungen sind eher die Ausnahme.
    • – Die Entscheidung wird in der Regel im Hilfeplanverfahren bzw. durch einen schriftlichen Bescheid dokumentiert.

Anspruchsberechtigt sind nicht „alle Bürger“, sondern spezifische Zielgruppen, die vom Jugendamt unterstützt werden.

  1. Familien mit minderjährigen Kindern, die Hilfen zur Erziehung oder vergleichbare Unterstützungen nach SGB VIII erhalten und bei denen der Umzug notwendig ist.
  2. Junge Volljährige in der Regel bis 21, in begründeten Ausnahmefällen auch bis 27 Jahre, wenn sie im Rahmen von Jugendhilfeleistungen verselbstständigt werden oder eine eigene Wohnung zur Stabilisierung ihrer Lebenssituation benötigen.
  3. Pflegefamilien bzw. Personen, die ein Pflegekind aufnehmen oder bereits betreuen, wenn ein Umzug erforderlich wird, um das Pflegeverhältnis fortzuführen oder aufzunehmen (z. B. größere Wohnung, Umzug in die Nähe einer Einrichtung).

Gerade bei jungen Volljährigen überschneiden sich häufig Zuständigkeiten von Jugendamt und Jobcenter; nicht selten müssen Anträge bei beiden Trägern gestellt werden, wobei die konkrete Zuständigkeitsabgrenzung regional unterschiedlich gehandhabt wird.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Konkrete Beträge sind kommunal sehr unterschiedlich; es existieren keine bundesweit einheitlichen Pauschalen, sondern örtliche Richtlinien und einzelfallbezogene Entscheidungen. Zu den typischen Kostenarten gehören jedoch:

  1. Transportkosten (Miet-Lkw oder professionelle Umzugsfirma)
  2. Kosten für Umzugshelfer, ggf. Pauschalen für private Helfer
  3. Notwendige Renovierungskosten bzw. Schönheitsreparaturen
  4. Kautionen und in Ausnahmefällen Maklerprovisionen
  5. Erstausstattung einer Wohnung (Möbel, Haushaltsgeräte, Grundausstattung).

Bei professionellen Umzugsfirmen wie Butler Umzüge können die Kosten entweder direkt vom Jugendamt an das Unternehmen gezahlt werden oder nach Vorlage einer Rechnung erstattet werden, sofern eine entsprechende Bewilligung vorliegt.

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Butler Umzüge eignet sich grundsätzlich als Partner für Umzüge, bei denen öffentliche Träger wie Jugendamt, Jobcenter oder Sozialamt Kosten ganz oder teilweise übernehmen, weil das Unternehmen auf transparente Kostenvoranschläge und prüffähige Rechnungen setzt. Für Familien oder junge Volljährige in Jugendhilfemaßnahmen ist wichtig, dass das Umzugsunternehmen:

  1. einen detaillierten Kostenvoranschlag vorab zur Vorlage beim Jugendamt bereitstellt,
  2. flexibel bei Terminen ist (z. B. Anpassung an Hilfeplanentscheidungen, kurzfristige Notumzüge),
  3. auf Wunsch Full-Service-Leistungen wie Einpackservice oder Möbeldemontage bietet, um belastete Familien zu entlasten,
  4. Leistungen klar in Positionen aufschlüsselt, sodass der Sachbearbeiter einzelne Kosten bewerten kann.

Butler Umzüge bewirbt, dass sich unter bestimmten Umständen Umzugskosten ganz oder teilweise von Ämtern erstatten lassen, was auch Fälle von Jugendhilfe einschließen kann, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über Erfahrung mit Behördenumzügen und Seniorenumzügen, was auf eine gewisse Routine im Umgang mit Verwaltungsvorgaben und sensiblen Kundengruppen schließen lässt.

FAQ

Voraussetzungen sind in der Regel: Notwendigkeit des Umzugs (z. B. wegen Kindeswohlgefährdung, unzumutbarer Wohnverhältnisse oder zur Sicherstellung von Betreuung/Schule/Therapie), finanzielle Bedürftigkeit und eine laufende oder geplante Hilfe zur Erziehung oder vergleichbare Jugendhilfeleistung. Zudem muss das Jugendamt den Umzug vorab prüfen und genehmigen.

Typisch verlangt werden ein schriftlicher Antrag, eine Begründung des Umzugs, Mietangebot oder Mietvertrag, Einkommens- und Vermögensnachweise, Nachweise besonderer Gründe (z. B. Atteste, Stellungnahmen) sowie Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge. Bei jungen Volljährigen gehört meist auch der Hilfeplan bzw. eine Stellungnahme des Jugendamts dazu.

Die Bearbeitungsdauer liegt häufig zwischen etwa zwei und sechs Wochen, abhängig von Dringlichkeit, Vollständigkeit der Unterlagen und Arbeitsaufkommen des Jugendamts. In akuten Notlagen (z. B. Gewalt, drohende Obdachlosigkeit) sind beschleunigte oder vorläufige Entscheidungen möglich.

Anspruch haben insbesondere Familien mit Kindern, die Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII erhalten, junge Volljährige (in der Regel bis 21, ausnahmsweise bis 27), wenn der Umzug für ihre Verselbstständigung notwendig ist, sowie Pflegefamilien, deren Umzug im direkten Zusammenhang mit der Hilfe steht.

Das Jugendamt stellt keine eigenen Wohnungen zur Verfügung, kann aber bei der Wohnungssuche unterstützen, Kontakte zu Trägern oder Wohnungsunternehmen vermitteln und in geeigneten Fällen Kosten wie Kaution oder Erstausstattung übernehmen.

Gezahlt wird in der Regel nur nach vorheriger Bewilligung des Jugendamts, wenn Notwendigkeit und Zuständigkeit geklärt sind. Die Auszahlung kann direkt an die Umzugsfirma (z. B. Butler Umzüge) erfolgen oder als Erstattung nach Vorlage von Rechnungen; in Notfällen sind Soforthilfen möglich.

Muss eine Pflegefamilie wegen der Aufnahme eines Kindes umziehen, kann das Jugendamt neben Umzugskosten auch Renovierungskosten oder Zuschüsse für eine größere Wohnung übernehmen, sofern der Umzug für das Pflegeverhältnis notwendig ist.

Die Höhe variiert kommunal; häufig werden Möbel, Haushaltsgeräte und Grundausstattung für Küche und Haushalt übernommen, etwa mit Richtwerten von 50–300 Euro für Einzelmöbel und rund 1.000–2.000 Euro für eine einfache Grundausstattung eines jungen Volljährigen.

Das Jugendamt kann Miete übernehmen, wenn die Unterbringung in einer eigenen Wohnung Bestandteil der Hilfeplanung ist, z. B. beim betreuten Wohnen oder bei der Verselbstständigung junger Volljähriger. Die Miete muss angemessen sein, und oft erfolgt eine Abstimmung mit Jobcenter oder Sozialamt hinsichtlich weiterer Leistungen.

Der Ablauf umfasst typischerweise: Bedarfsmeldung beim Jugendamt, Beratungsgespräch, schriftlichen Antrag mit Unterlagen, Prüfung durch das Amt (ggf. mit Hausbesuch oder Hilfeplan), schriftliche Bewilligung und anschließend die Durchführung des Umzugs mit Kostenübernahme oder Erstattung.

Butler Umzüge erstellt detaillierte, kostenlose Kostenvoranschläge, verfügt über Erfahrung mit Behörden- und Familienumzügen und stellt prüffähige Rechnungen aus, die Ämter für eine Kostenübernahme benötigen. Das Unternehmen bietet zudem Full-Service-Leistungen, die belastete Familien organisatorisch stark entlasten können.

Enthalten sein sollten Angaben zu Umfang des Umzugs (Menge, Strecke, Etagen), Zahl der Helfer, Art der Leistungen (z. B. Demontage, Verpackung, Transport, Montage) sowie der Gesamtpreis und ggf. Einzelpositionen; Butler Umzüge erstellt solche detaillierten Kostenvoranschläge kostenlos.

Das Jugendamt kann aus Wirtschaftlichkeitsgründen vorschlagen, den Umzug selbst mit gemietetem Transporter zu organisieren, wenn keine besonderen Gründe für eine Profi-Firma vorliegen. In Fällen mit gesundheitlichen Einschränkungen, vielen Kindern oder besonderen Schutzbedarfen kann aber eine professionelle Umzugsfirma angemessen sein.

Wird eine Umzugsfirma beauftragt, bevor das Jugendamt die Kosten schriftlich bewilligt hat, besteht das Risiko, dass die Kosten ganz oder teilweise nicht übernommen werden. In Einzelfällen können zwar nachträgliche Lösungen gefunden werden, darauf verlassen sollte man sich aber nicht.

Neben dem zuständigen Jugendamt können Beratungsstellen (Caritas, Diakonie, AWO, spezialisierte Jugend- und Familienberatungen) sowie Fachanwälte für Sozial- oder Verwaltungsrecht unterstützen. Für den praktischen Umzug lohnt sich frühzeitig der Kontakt zu einer erfahrenen Umzugsfirma wie Butler Umzüge, um realistische Kostenangebote zu erhalten.