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Umzugskosten bei Mannheimer
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten bei Mannheimer

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Die Mannheimer Krankenversicherung übernimmt unter klar definierten Voraussetzungen Zuschüsse zu Umzugskosten. Entscheidend sind immer ein bestehender Pflegegrad, die medizinische Notwendigkeit und die rechtzeitige Antragstellung. 

Mit bis zu 4.180 Euro pro Person kann ein erheblicher Teil der Kosten gedeckt werden.

Besonders wichtig ist dabei eine enge Abstimmung zwischen Versicherten, Angehörigen, Ärzten und spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH, die nicht nur beim Transport, sondern auch bei der Antragsstellung unterstützen können.

Darüber hinaus sollten Betroffene stets prüfen, welche Ergänzungszuschüsse von Stellen wie der KfW-Bank, Jobcentern oder Landesförderbanken möglich sind.

Damit wird der Umzug für Pflegebedürftige nicht nur finanziell tragbar, sondern auch organisatorisch erheblich erleichtert – und die Selbstständigkeit sowie Lebensqualität bleibt länger erhalten.

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Die Übernahme von Umzugskosten ist keine standardmäßige Leistung aller Krankenkassen, sondern an konkrete rechtliche Voraussetzungen gebunden. Im Kern geht es um den Grundgedanken der Wohnumfeldverbesserung, der im Sozialgesetzbuch (SGB XI) verankert ist.

  1. Rechtsgrundlage§ 40 Absatz 4 SGB XI („Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds“).
  2. Ziel: Sicherstellung, dass Pflegebedürftige in der eigenen Wohnung versorgt werden können, unabhängig davon, ob es sich um die bisherige oder eine neue Wohnung handelt.
  3. Höhe des Zuschusses: Bis zu 4.180 Euro pro Person (Stand 2025).
  4. Zuschusscharakter: Ein einmaliger Zuschuss, der auch mehrfach beantragt werden kann, wenn neue Situationen entstehen.

Diese Leistung umfasst nicht nur bauliche Anpassungen (z. B. Badezimmerumbauten), sondern ausdrücklich auch die Kosten eines Umzugs, wenn dieser aus gesundheitlichen oder pflegeorganisatorischen Gründen unumgänglich ist.

Die Mannheimer Krankenversicherung fungiert im Pflegebereich als Kostenträger über ihre Pflegekasse. Im Rahmen eines Umzugs können folgende Leistungen übernommen oder gefördert werden:

  1. Umzugskosten durch ein Umzugsunternehmen (Transport, Tragen, Auf- und Abbau von Möbeln)
  2. Kosten für Miet-LKW oder Transportfahrzeuge bei selbst organisierten Umzügen
  3. Verpackungs- und Materialkosten (Umzugskartons, Polstermaterial, Schutzausrüstungen)
  4. Kosten für Helfer, wenn diese durch eine professionelle Firma gestellt werden
  5. Zusatzkosten, die im Rahmen des Umzugs entstehen und unmittelbar mit der Ermöglichung der Pflege zusammenhängen

Diese Kosten werden nicht in voller Höhe automatisch übernommen. Vielmehr wird ein Zuschuss gewährt, dessen Höhe von der individuellen Notwendigkeit und den Kosten abhängt. Gleichzeitig gilt der Deckel von maximal 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.

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Damit die Mannheimer Krankenversicherung den Zuschuss gewährt, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  1. Pflegebedürftigkeit: Es muss ein anerkannter Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegen.
  2. Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss erforderlich sein, um eine adäquate Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit zu erhalten.
  3. Nachweis durch Gutachten: Oft ist ein ärztliches Attest oder ein Pflegegutachten des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) erforderlich.
  4. Angemessenheit der Kosten: Die Kosten müssen im Verhältnis zur Maßnahme und Notwendigkeit stehen.
  5. Vorherige Antragstellung: Der Antrag muss vor Durchführung des Umzugs gestellt werden.
  6. Wohnraum als geeignet: Die neue Wohnung muss von der Pflegekasse als zweckmäßig anerkannt sein (z. B. barrierefrei, rollstuhlgerecht).
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  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z. B. Erdgeschosswohnung ohne Stufen, mit Aufzug oder rollstuhlgerecht)
  2. Umzug in betreutes Wohnen oder Seniorenresidenzen, wenn dort eine bessere Versorgung gewährleistet ist
  3. Umzug in die Nähe von pflegenden Angehörigen, um Transportwege zu verkürzen und Pflege zu ermöglichen
  4. Umzug in eine Pflege-WG oder Senioren-WG, zur Förderung sozialer Kontakte und gemeinschaftlicher Pflege
  5. Umzug aus einem unzumutbaren Wohnumfeld (z. B. enge Treppen, fehlendes Badezimmer, Schimmelbelastung)
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Frau M., 78 Jahre alt, lebt in einem vierten Stock ohne Aufzug. Nach einem Oberschenkelhalsbruch ist sie dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt. Sie erhält Pflegegrad 3. Ihr Arzt empfiehlt den Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Mit der Mannheimer Krankenversicherung beantragt sie einen Zuschuss von 3.800 Euro. Dieser deckt die Umzugsfirma und notwendige Hilfsmittel ab.

Herr M., 82 Jahre, lebt allein, Pflegegrad 2. Seine Tochter ist als Angehörige bereit, die Pflege zu übernehmen, wohnt jedoch 100 km entfernt. Ein Umzug in ihre Stadt ist notwendig. Die Pflegekasse beteiligt sich mit 4.000 Euro an den Umzugskosten, da die häusliche Pflege erst durch diesen Schritt ermöglicht wird.

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  1. SGB XI, § 40 Abs. 4: Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
  2. SGB XII, § 29: Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten – kann ergänzend greifen.
  3. SGB II, § 22: Leistungen für Unterkunft und Heizung (Jobcenter kann Umzugskosten übernehmen bei Bedürftigkeit).
  4. Pflege-Weiterentwicklungsgesetz: Erweiterung der Zuschussmöglichkeiten durch Pflegekassen.

Der zentrale Paragraf ist § 40 Abs. 4 SGB XI, der ausdrücklich Verbesserung des Wohnumfeldes, einschließlich Wohnungswechsel, regelt.

Die Berliner Firma Butler Umzüge GmbH hat sich auf Umzüge spezialisiert, die unter Berücksichtigung von Pflegebedürftigkeit, Barrierefreiheit und Seniorengerechtigkeit geplant werden.

Besondere Leistungen:

  1. Kostenfreie Besichtigung und Erstellung eines Kostenvoranschlags, wie von Pflegekassen gefordert
  2. Schonender Transport sensibler Möbelstücke (z. B. Pflegebetten, Rollstühle, Hilfsmittel)
  3. Spezialverpackungen für empfindliche Gegenstände
  4. Komplette Umzugsplanung inkl. Terminabsprachen mit Kranken- und Pflegekassen
  5. Erfahrung mit Formularen und Zuschüssen: Butler Umzüge stellt die notwendigen Belege und Rechnungen aus, die direkt bei der Pflegekasse eingereicht werden können

Durch die Zusammenarbeit mit einem Anbieter wie Butler Umzüge lassen sich bürokratische Hürden leichter überwinden, da die Firma weiß, welche Nachweise Krankenkassen verlangen. Wichtig ist: Nur mit einem detaillierten, nachvollziehbaren Kostenvoranschlag ist die Bewilligung durch die Mannheimer Pflegekasse möglich.

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Zuschüsse der Pflegekassen allgemein

  1. Bis zu 4.180 Euro pro Person
  2. Gilt für Umzug oder Umbau
  3. Mehrfach beantragbar bei neuen Lebenssituationen

Zuschüsse der KfW-Bank

  1. Programm 455 „Altersgerecht Umbauen“
  2. Investitionszuschuss bis zu 6.250 Euro (10% der Kosten)
  3. Besonders für bauliche Maßnahmen (Treppenlift, Badumbau) geeignet

Landes- und Kommunalförderungen

  1. Je nach Bundesland Förderprogramme (z. B. NRW, Bayern)
  2. Einkommensabhängige Unterstützung für barrierefreien Umbau

Jobcenter und Arbeitsagentur

  1. Übernahme von Umzugskosten bei Leistungsbezug (Bürgergeld)
  2. Muss vorher beantragt und genehmigt werden
  3. Auch Kaution und Erstausstattung können übernommen werden

FAQ

Die Kosten für einen Umzug variieren je nach Umfang und individuellen Anforderungen. Faktoren wie die Wohnungsgröße, die Entfernung, zusätzliche Dienstleistungen (z. B. Verpackungsservice) und gewünschte Zusatzleistungen können den Preis beeinflussen. Für ein genaues Angebot empfehlen wir, ein unverbindliches Beratungsgespräch oder eine Besichtigung vor Ort zu vereinbaren.

Ja, wir führen nicht nur Umzüge innerhalb Mannheims durch, sondern auch deutschlandweite Transporte. Egal ob Sie von Mannheim nach Hamburg, München oder Berlin ziehen möchten – wir sorgen dafür, dass Ihr Umzug reibungslos verläuft.

Ja, wir bieten einen professionellen Verpackungsservice an. Unsere erfahrenen Mitarbeiter kümmern sich um das sichere Verpacken Ihrer Möbel, Haushaltsgegenstände und empfindlichen Objekte. So können Sie sicher sein, dass alles heil am Zielort ankommt.

Wir empfehlen, Ihren Umzug so früh wie möglich zu planen, idealerweise 4-6 Wochen im Voraus. So können wir gemeinsam alle Details besprechen und den Termin optimal auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.

Ja, wir bieten hochwertige Umzugskartons und Verpackungsmaterialien zum Kauf oder zur Miete an. So haben Sie alles, was Sie für einen stressfreien Umzug benötigen.

Neben dem klassischen Umzugsservice bieten wir unter anderem:

  1. Möbelmontage und -demontage
  2. Entrümpelung und Entsorgung
  3. Einlagerung von Möbeln und Gegenständen
  4. Spezialtransporte (z. B. Klaviere, Tresore)

Nach Ihrer Anfrage vereinbaren wir einen Besichtigungstermin, um den Aufwand abzuschätzen. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot. Am Umzugstag kümmern wir uns um das Ein- und Ausladen sowie den sicheren Transport Ihrer Gegenstände.

Ja, Ihre Möbel und Gegenstände sind während des Transports durch eine Transportversicherung abgesichert. So können Sie entspannt bleiben, denn Ihre Habseligkeiten sind in guten Händen.

Wir verstehen, dass sich Pläne manchmal ändern können. Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, damit wir gemeinsam eine Lösung finden und den Termin flexibel anpassen können.

Natürlich! Wir übernehmen auch Kleintransporte oder den Transport einzelner Möbelstücke – ganz nach Ihrem Bedarf.

Sie können uns ganz einfach über unsere Website kontaktieren oder uns telefonisch erreichen. Nach einer ersten Beratung erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wir legen großen Wert auf Zuverlässigkeit, Professionalität und Kundenzufriedenheit. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem engagierten Team sorgen wir dafür, dass Ihr Umzug stressfrei und effizient abläuft.