Die Umzugshilfe durch die Provinzial Krankenversicherung in Deutschland in Verbindung mit der Pflegekasse ist eine hilfreiche Unterstützung für Pflegebedürftige und Schwerbehinderte, die aus gesundheitlichen Gründen einen Wohnungswechsel benötigen.
Wichtig sind dabei die rechtzeitige Beantragung, das Nachweisen eines Pflegegrads bzw. einer anerkannten Behinderung und die Vorlage von Kostenvoranschlägen.
Die Leistungen umfassen neben der Übernahme der Umzugskosten auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die das Leben im neuen Zuhause erleichtern und pflegegerechter machen.
Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerunternehmen, wie der Butler Umzüge GmbH, garantiert eine professionelle und barrierefreie Durchführung.
Empfehlungen für Antragsteller:
Antrag möglichst früh vor Umzugsbeginn stellen
Sämtliche erforderlichen Nachweise sammeln (Pflegegrad, Ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge)
Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen suchen
Klärung aller Fördermöglichkeiten mit Provinzial und Pflegekasse vorab
Dokumentation aller Belege und Mitwirkung bei eventuellen Wohnungsbesichtigungen
Mit diesen Maßnahmen lässt sich ein kostensparender, sicherer und stressfreier Umzug realisieren.
Die rechtliche Basis für Umzugshilfen bei Pflegebedürftigen und Schwerbehinderten in Deutschland findet sich hauptsächlich im Sozialgesetzbuch (SGB IX), das die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt. Nach § 40 Abs. 4 SGB IX haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn ein Wohnungswechsel medizinisch notwendig ist.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Bezuschussung oder Kostenerstattung bei Umzügen aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung.
Um Umzugshilfe oder eine Kostenübernahme durch die Provinzial Krankenversicherung in Verbindung mit der Pflegekasse zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Pflegegrad
Krankheit oder Behinderung
Finanzielle Voraussetzungen und Antrag
Weitere Voraussetzungen
Die Umzugshilfe durch die Provinzial Krankenversicherung, häufig über die Pflegekasse abgerechnet, umfasst folgende Leistungen:
Arbeitslöhne für professionelle Umzugshelfer
Fahrtkosten privater Umzugshelfer
Kosten für Umzugsmaterialien wie Kartons und Verpackungen
Beratungskosten bei Hilfsorganisationen oder Pflegeberatern
Gebühren für Halteverbotszonen oder Parkgenehmigungen
Verdienstausfallentschädigung für helfende Angehörige und Freunde
Maßnahmen zur Wohnraumanpassung: z.B. Türverbreiterungen, Treppenlifte, barrierefreie Badsanierung, spezieller Mobiliar-Einbau
Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftiger Person. Wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben, kann sich die Summe entsprechend erhöhen (bis zu ca. 8.360 Euro). Dabei können Umzugskosten komplett übernommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Frau M. ist Pflegegrad 2 zugeordnet. Ihre bisherige Wohnung ist in einem Altbau ohne Aufzug. Der Einbau eines Treppenlifts ist nicht möglich. Sie beantragt bei der Provinzial Krankenversicherung in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse die Umzugshilfe. Nach Genehmigung wird der Umzug in eine ebenerdige, barrierefreie Wohnung komplett finanziell unterstützt, inklusive Umzugsunternehmen, Verpackungsmaterial und einem Umzugsservice mit Abbau und Aufbau.
Herr K., Pflegegrad 1, benötigt eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme: barrierefreies Bad und Türverbreiterungen. Dazu stellt er einen Antrag auf Zuschüsse. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Badezimmeranpassung, die Provinzial unterstützt bei der Bearbeitung und Beratungsleistungen für die Maßnahmen. Die maximale Fördersumme wird genutzt.
Frau L. hat einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“. Ihre neue Wohnung in der Nähe von Angehörigen bietet eine deutlich pflegegerechtere Ausstattung. Die Provinzial Krankenversicherung koordiniert die Antragstellung bei der Pflegekasse, um die Umzugskosten als Zuschuss zu bekommen. Die Kostenübernahme umfasst Umzugshelfer, Transport und Hilfsmaterialien.
Die Provinzial Krankenversicherung arbeitet im Bereich der Umzugshilfe mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH zusammen, die neben regulären Umzügen besonders Erfahrung mit barrierefreien, senioren- und pflegebedürftigengerechten Umzügen hat.
Kernkompetenzen von Butler Umzüge GmbH:
Fachgerechte Verpackung und Transport pflegebedürftiger Kunden
Umzüge mit hohem Sicherheitsstandard für empfindliche Möbel und Hilfsmittel
Unterstützung bei der Antragstellung und Kostenvoranschlägen für Pflegekassen
Umfassender Full-Service inkl. Ein- und Auspackservice, Ausmessen und Raumplanung
Einbindung digitaler Tools zur Inventarisierung und Schadensdokumentation
Diese Kooperation ermöglicht den Versicherten der Provinzial Krankenversicherung einen reibungslosen, sorglosen und durch die Pflegekasse abgewickelten Umzug.
Schwerbehinderte können über die Pflegekasse und Provinzial Zuschüsse für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, wenn sie einen Pflegegrad besitzen und der Umzug medizinisch notwendig ist. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftigem.
Kosten für Umzugshelfer, Transport, Verpackungsmaterial, Fahrtkosten und Verdienstausfall von helfenden Angehörigen können übernommen werden.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1-3 oder Schwerbehinderung, deren aktuelle Wohnung nicht anpassbar ist und die den Umzug nicht selbstständig durchführen können.
Der Antrag ist vor dem Umzug bei der Pflegekasse einzureichen, am besten in Absprache mit der Provinzial Krankenversicherung. Kostenvoranschläge und ärztliche Nachweise sind notwendig.
In der Regel einmal alle 4 Jahre, sofern ein neuer Bedarf vorliegt.
Bis zu 4.000 Euro können für Maßnahmen wie barrierefreie Badgestaltung beantragt werden.