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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten Provinzial

seal butler umzug
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Umzugshilfe durch die Provinzial Krankenversicherung in Deutschland

Die Umzugshilfe durch die Provinzial Krankenversicherung in Deutschland in Verbindung mit der Pflegekasse ist eine hilfreiche Unterstützung für Pflegebedürftige und Schwerbehinderte, die aus gesundheitlichen Gründen einen Wohnungswechsel benötigen.

Wichtig sind dabei die rechtzeitige Beantragung, das Nachweisen eines Pflegegrads bzw. einer anerkannten Behinderung und die Vorlage von Kostenvoranschlägen.

Die Leistungen umfassen neben der Übernahme der Umzugskosten auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die das Leben im neuen Zuhause erleichtern und pflegegerechter machen.

Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnerunternehmen, wie der Butler Umzüge GmbH, garantiert eine professionelle und barrierefreie Durchführung.

Empfehlungen für Antragsteller:

  1. Antrag möglichst früh vor Umzugsbeginn stellen

  2. Sämtliche erforderlichen Nachweise sammeln (Pflegegrad, Ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge)

  3. Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen suchen

  4. Klärung aller Fördermöglichkeiten mit Provinzial und Pflegekasse vorab

  5. Dokumentation aller Belege und Mitwirkung bei eventuellen Wohnungsbesichtigungen

Mit diesen Maßnahmen lässt sich ein kostensparender, sicherer und stressfreier Umzug realisieren.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Rechtliche Grundlagen der Umzugshilfe

Die rechtliche Basis für Umzugshilfen bei Pflegebedürftigen und Schwerbehinderten in Deutschland findet sich hauptsächlich im Sozialgesetzbuch (SGB IX), das die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen regelt. Nach § 40 Abs. 4 SGB IX haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad Anspruch auf finanzielle Unterstützung, wenn ein Wohnungswechsel medizinisch notwendig ist.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Die Pflegekasse ist der Kostenträger für Zuschüsse im Zusammenhang mit der Pflege.
    Die Krankenversicherung (hier die Provinzial) arbeitet oft eng mit der Pflegekasse zusammen.
  2. Die Leistungen können bis zu 4.180 Euro (bzw. 8.360 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt) betragen.
  3. Voraussetzung ist, dass die aktuelle Wohnung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an die Bedürfnisse angepasst werden kann.
  4. Der Antrag auf Umzugshilfe und Kostenübernahme muss vor dem eigentlichen Umzug gestellt werden.
  5. Nach Prüfung kann die Pflegekasse die Kosten für den Umzug und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ganz oder teilweise übernehmen.

Diese Regelungen sind Grundlage für die Bezuschussung oder Kostenerstattung bei Umzügen aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung.

Voraussetzungen für Umzugshilfe bei der Provinzial Krankenversicherung

Um Umzugshilfe oder eine Kostenübernahme durch die Provinzial Krankenversicherung in Verbindung mit der Pflegekasse zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Pflegegrad

  1. Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 3 ist oft Voraussetzung.
  2. Die Pflegebedürftigkeit muss durch ärztliche Atteste oder Gutachten nachgewiesen werden.

Krankheit oder Behinderung

  1. Die bisherige Wohnung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht barrierefrei anpassbar.
  2. Die eigene Beweglichkeit oder selbständige Durchführung eines Umzugs ist nicht möglich.

Finanzielle Voraussetzungen und Antrag

  1. Die Antragstellung auf Umzugshilfe muss vor dem Umzug erfolgen.
  2. Angebots bzw. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen sind vorzulegen.
  3. Die Pflegekasse prüft individuell, ob der Antrag genehmigt wird.
  4. In der Regel wird die Zustimmung vor dem Umzug erteilt, oft begleitet von einer Wohnungsbesichtigung.

Weitere Voraussetzungen

  1. Die Umzugsgründe müssen plausibel sein, z.B. Nähe zu Angehörigen, besseres Umfeld oder barrierefreie Wohnung.
  2. Der Antragsteller ist häufig im Ruhestand oder offiziell berufsunfähig.

Leistungen und Zuschüsse für Umzug und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Die Umzugshilfe durch die Provinzial Krankenversicherung, häufig über die Pflegekasse abgerechnet, umfasst folgende Leistungen:

  1. Arbeitslöhne für professionelle Umzugshelfer

  2. Fahrtkosten privater Umzugshelfer

  3. Kosten für Umzugsmaterialien wie Kartons und Verpackungen

  4. Beratungskosten bei Hilfsorganisationen oder Pflegeberatern

  5. Gebühren für Halteverbotszonen oder Parkgenehmigungen

  6. Verdienstausfallentschädigung für helfende Angehörige und Freunde

  7. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung: z.B. Türverbreiterungen, Treppenlifte, barrierefreie Badsanierung, spezieller Mobiliar-Einbau

Der maximale Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftiger Person. Wenn mehrere Pflegebedürftige im Haushalt leben, kann sich die Summe entsprechend erhöhen (bis zu ca. 8.360 Euro). Dabei können Umzugskosten komplett übernommen werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Praxisbeispiele für Umzugshilfe

Beispiel 1: Umzug mit Pflegegrad 2 wegen Barrierefreiheit

Frau M. ist Pflegegrad 2 zugeordnet. Ihre bisherige Wohnung ist in einem Altbau ohne Aufzug. Der Einbau eines Treppenlifts ist nicht möglich. Sie beantragt bei der Provinzial Krankenversicherung in Zusammenarbeit mit der Pflegekasse die Umzugshilfe. Nach Genehmigung wird der Umzug in eine ebenerdige, barrierefreie Wohnung komplett finanziell unterstützt, inklusive Umzugsunternehmen, Verpackungsmaterial und einem Umzugsservice mit Abbau und Aufbau.

Beispiel 2: Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Herr K., Pflegegrad 1, benötigt eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme: barrierefreies Bad und Türverbreiterungen. Dazu stellt er einen Antrag auf Zuschüsse. Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten für die Badezimmeranpassung, die Provinzial unterstützt bei der Bearbeitung und Beratungsleistungen für die Maßnahmen. Die maximale Fördersumme wird genutzt.

Beispiel 3: Umzug mit Unterstützung eines Schwerbehinderten

Frau L. hat einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „G“. Ihre neue Wohnung in der Nähe von Angehörigen bietet eine deutlich pflegegerechtere Ausstattung. Die Provinzial Krankenversicherung koordiniert die Antragstellung bei der Pflegekasse, um die Umzugskosten als Zuschuss zu bekommen. Die Kostenübernahme umfasst Umzugshelfer, Transport und Hilfsmaterialien.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Provinzial Krankenversicherung arbeitet im Bereich der Umzugshilfe mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH zusammen, die neben regulären Umzügen besonders Erfahrung mit barrierefreien, senioren- und pflegebedürftigengerechten Umzügen hat.

Kernkompetenzen von Butler Umzüge GmbH:

  • Fachgerechte Verpackung und Transport pflegebedürftiger Kunden

  • Umzüge mit hohem Sicherheitsstandard für empfindliche Möbel und Hilfsmittel

  • Unterstützung bei der Antragstellung und Kostenvoranschlägen für Pflegekassen

  • Umfassender Full-Service inkl. Ein- und Auspackservice, Ausmessen und Raumplanung

  • Einbindung digitaler Tools zur Inventarisierung und Schadensdokumentation

Diese Kooperation ermöglicht den Versicherten der Provinzial Krankenversicherung einen reibungslosen, sorglosen und durch die Pflegekasse abgewickelten Umzug.

FAQ

Welche Zuschüsse gibt es für Schwerbehinderte beim Umzug?

Schwerbehinderte können über die Pflegekasse und Provinzial Zuschüsse für Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, wenn sie einen Pflegegrad besitzen und der Umzug medizinisch notwendig ist. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 4.180 Euro pro Pflegebedürftigem.

Kosten für Umzugshelfer, Transport, Verpackungsmaterial, Fahrtkosten und Verdienstausfall von helfenden Angehörigen können übernommen werden.

Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1-3 oder Schwerbehinderung, deren aktuelle Wohnung nicht anpassbar ist und die den Umzug nicht selbstständig durchführen können.

Der Antrag ist vor dem Umzug bei der Pflegekasse einzureichen, am besten in Absprache mit der Provinzial Krankenversicherung. Kostenvoranschläge und ärztliche Nachweise sind notwendig.

In der Regel einmal alle 4 Jahre, sofern ein neuer Bedarf vorliegt.

Bis zu 4.000 Euro können für Maßnahmen wie barrierefreie Badgestaltung beantragt werden.

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