Zuschuss für Umzugskosten & Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Signal Iduna Krankenversicherung

Ein Umzug im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit bringt mehr mit sich als den bloßen Transport von Möbeln. Für viele Menschen ist er eng verbunden mit dem Wunsch nach Barrierefreiheit, Sicherheit und der Möglichkeit, weiterhin in vertrauter Umgebung wohnen zu können. Versicherungen und Pflegekassen spielen hierbei eine entscheidende Rolle – insbesondere durch Zuschüsse für Umzugskosten und finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Die Signal Iduna Krankenversicherung (bzw. deren Pflegekasse) bietet Versicherten die Finanzierung solcher Maßnahmen an. Zentral sind dabei Zuschüsse in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Diese Leistungen richten sich an Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad und dienen der Sicherung der häuslichen Pflege.
Im Folgenden wird detailliert erläutert:
- Welche Arten von Maßnahmen bezuschusst werden,
- welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen,
- wie die Antragstellung bei Signal Iduna abläuft,
- welche Rolle spezialisierte Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH dabei spielen können.
Hintergrund & rechtlicher Rahmen
Rechtsgrundlagen
Die Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stützen sich rechtlich auf § 40 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung).
Wesentliche Kernpunkte:
- Anspruch haben Personen mit anerkanntem Pflegegrad (1–5).
- Zuschüsse werden je Maßnahme gewährt, maximal 4.180 Euro.
- Mehrfachmaßnahmen sind möglich, die Gesamtobergrenze liegt derzeit bei 16.720 Euro pro Person.
- Ziel: die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhöhen.
Definition: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Unter wohnumfeldverbessernden Maßnahmen versteht man bauliche oder technische Anpassungen, die eine barrierefreie Wohnnutzung ermöglichen:
- Einbau eines Treppenlifts
- Türverbreiterungen für Rollstühle
- Bodengleiche Duschen, Badumbauten
- Haltegriffe, Stützsysteme
- Entfernen von Türschwellen
- Rangierhilfe im Eingangsbereich
Abgrenzung: Was KEINE wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist
Nicht gefördert werden:
- reine Schönheitsrenovierungen, z. B. Streichen oder Teppichwechsel,
- übliche Umzugskosten ohne Pflegebezug,
- Möbelkäufe ohne funktionalen Barrierefreiheitszweck.













