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Umzugskosten HEK Berlin
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Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten HEK Berlin

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  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

Ein Umzug ist für viele Menschen eine große Herausforderung – organisatorisch, körperlich und finanziell. Besonders Menschen mit PflegebedarfBehinderung oder Senioren stehen häufig vor zusätzlichen Hürden, wenn sie ihr bisheriges Zuhause verlassen müssen, etwa, um in eine barrierefreie oder betreute Wohnform zu wechseln. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Unterstützungen es gibt und wie diese beantragt werden können.

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bietet in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu Umzugskosten, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist. Diese Unterstützung kann erheblich zur Entlastung der Betroffenen beitragen.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Pflegebedürftige Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation umziehen müssen – beispielsweise aus einer nicht barrierefreien Wohnung in eine behindertengerechte – können unter bestimmten Umständen einen Zuschuss zu den Umzugskosten erhalten.

Voraussetzungen:

  1. Pflegegrad: Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1)
  2. Notwendigkeit: Der Umzug ist erforderlich zur Verbesserung des Wohnumfelds und damit der Pflegesituation

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Der Umzug muss als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds anerkannt werden

Die Butler Umzüge GmbH bietet spezialisierte Leistungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen:

  1. Keine Anfahrtskosten – transparente und faire Preisgestaltung
  2. Erfahrung mit medizinisch begründeten Umzügen
  3. Zusatzleistungen wie Entrümpelung, Reinigung und Möbelmontage
  4. Detaillierte Kostenvoranschläge für die Krankenkasse
  5. Kooperation mit Pflegekassen wie AOK Nordost, Barmer, HKK u. a.
  1. Transport- und Umzugslogistik
  2. Anpassungsarbeiten (z.B. Türverbreiterung, Installation von Rampen)
  3. Zuschüsse zu notwendigen Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen in Übergangszeiten
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Menschen mit Schwerbehindertenstatus können besondere finanzielle Unterstützung beim Wohnungswechsel beantragen.

Fördermöglichkeiten:

  1. Integrationsamt: Übernimmt u. a. Kosten für den Umzug, wenn dadurch Teilhabe am Arbeitsleben gesichert/erleichtert wird
  2. Sozialamt: Bei Bezug von Grundsicherung/Sozialhilfe kann Umzugshilfe gewährt werden
  3. Pflegekassen: Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (siehe oben)
  4. Jobcenter: Für Empfänger von ALG II/Hilfe zum Lebensunterhalt ggf. zusätzliche Umzugsbeihilfen

Der Schritt in eine barrierefreie Wohnung oder ein spezielles Betreuungsangebot wird besonders unterstützt.

Kostenträger:

  1. Krankenkasse (HEK): Wenn der Umzug medizinisch notwendig ist (spezielle Voraussetzungen, siehe Kapitel 9)
  2. Integrationsamt/Socialamt/Pflegekasse (s. o.)
  3. Beratungsstellen wie der Berliner Sozialverband oder spezialisierte Umzugsbetreuer bieten individuelle Hilfestellung bei Antragstellung und Fördermittelakquise

Unterstützungsarten:

  1. Übernahme von Umzugsservice und -transport
  2. Kostenübernahme für bauliche Maßnahmen im neuen Zuhause
  3. Hilfen für kurzfristige Übergangsunterkünfte
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Für ältere Menschen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, insbesondere wenn der Umzug auf gesundheitlicher Notwendigkeit beruht oder in eine Pflege- oder betreute Wohneinrichtung führt.

Wichtige Quellen:

  1. Pflegekassen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. Sozialhilfeträger: Umzugsbeihilfen bei Überschreiten der Eigenmittelgrenze
  3. Regionale Hilfsprojekte und Seniorenberatungsstellen unterstützen bei Organisation und Finanzierung des Umzugs
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Einige Umzugskosten werden regelmäßig von Kostenträgern erstattet, sofern der Umzug einen sozialen/medizinischen Hintergrund hat.

Erstattungsfähige Kosten:

  1. Transporte: Kosten für Spedition, Möbelpacker
  2. Umzugsmaterialien: Kartons, Verpackungsmaterial
  3. Renovierungskosten: notwendig zur Herstellung oder Rückgabe der alten/neuen Wohnung
  4. Behördengebühren: z. B. Ummeldung, Schlüsseldienste etc.
  5. Maklergebühren, Doppelmieten: Häufig bei dringendem Umzug in spezielle Wohnformen

Nicht übernommen werden private Aufwendungen wie neue Möbel, rein private Umzüge ohne sozialrechtlichen oder medizinischen Grund.

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Wichtig: Fast alle Unterstützungsleistungen sind vor Umzugsbeginn zu beantragen. Eine rückwirkende Bewilligung ist selten möglich.

Fristen und Ablauf:

  1. Antragstellung möglichst vor dem Umzugstermin
  2. Je nach Träger: Fristen von wenigen Wochen einzuhalten
  3. Bei Versäumnis droht Ablehnung der Kostenübernahme

Tipp:

Frühzeitig Kontakt aufnehmen mit notwendigen Stellen (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Beratungsstellen) und alle Nachweise (ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge, Begründung des Umzugs) bereithalten.

Butler Umzüge GmbH bietet in Berlin spezialisierte Unterstützung für Umzüge jeder Art, mit Fokus auch auf soziale, medizinisch begründete Umzüge.

  1. Erfahrung im Bereich SeniorenumzügeBehindertenumzüge und Pflege-Umzüge
  2. Qualität durch geschulte Fachkräfte und modernste Technik
  3. Kundenorientierung und persönliche Betreuung
  4. Flexible Angebote und individuelle Beratung
  5. Sorgfältige Planung & Transparente Kosten
  6. Maßgeschneiderte Lösungen für jede Bedarfslage

Empfehlung:

Unverbindliche Beratung einholen und individuelles Angebot erstellen lassen. Entlastung für Umziehende auf ganzer Linie.

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Die Hanseatische Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Umständen Umzugskosten als Teil medizinischer Reha oder zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung.

Voraussetzungen für Übernahme:

  1. Medizinische Notwendigkeit
    • – Ärztliche Bestätigung des Umzugsbedarfs (z. B. Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung)
  2. Antragstellung
    • – Der Antrag sollte vor Umzugsbeginn gestellt werden (inkl. Auflistung der geplanten Kosten)
  3. Beweispflicht
    • – Vorlage von Gutachten oder Attesten
  4. Zweckbindung
    • – Die erstatteten Kosten dürfen nur für freigegebene Zwecke eingesetzt werden

Nicht erstattungsfähige Leistungen:

  1. Umzüge ohne medizinische Notwendigkeit
  2. Anschlusskosten / Möbel / rein private Einrichtungsgegenstände
  3. Renovierungen ohne Zusammenhang zur gesundheitlichen Versorgung

Beispiel:

Eine Person muss nach schwerer Erkrankung in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Das ärztliche Attest bescheinigt die medizinische Notwendigkeit. Die HEK übernimmt nach Antrag und Prüfung die Kosten für:

  1. Umzugstransport
  2. notwendige Renovierung
  3. Fahrtspesen für einen begrenzten Zeitraum
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Bei einem Umzug aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen können weitere Kostenträger relevante Positionen übernehmen:

  1. Pflegekasse (bei Pflegegrad): Bis zu 4.180
  2. Integrationsamt (Schwerbehindertenrecht/Arbeitsförderung)
  3. Sozialamt (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  4. Berliner Jobcenter (Arbeitslosengeld II)
  5. Landesprogramme/Projekte zur Behinderten- und Seniorenförderung

Jede Maßnahme ist in der Regel individuell zu beantragen, ggf. mit eigenen Nachweisen und Formvorgaben.

  1. Prüfen Sie im Vorfeld sämtliche Fördermöglichkeiten bei der HEK, Pflege- und Sozialkassen
  2. Reichen Sie alle Anträge rechtzeitig ein – am besten vor dem Umzug
  3. Lassen Sie sich von spezialisierten Umzugsunternehmen (wie Butler Umzüge GmbH) beraten
  4. Berücksichtigen Sie individuelle Gegebenheiten, holen Sie sich Beratung bei Pflegestützpunkten, Sozialverbänden oder Betreuer*innen
  5. Dokumentieren Sie alle Kosten und bewahren Sie Belege auf – Kostenerstattungen sind nur mit Nachweis möglich

Wichtige Schritte:

  1. Notwendigkeit prüfen – mit Arzt/Beratung besprechen
  2. Zuständigen Kostenträger ermitteln (HEK, Pflegekasse, Sozial-/Integrationsamt)
  3. Beratungstermin vereinbaren (ggf. vorgefertigte Antragsformulare anfordern)
  4. Nachweise sammeln (Atteste, Pflegegradeinstufung, Kostenvoranschläge)
  5. Antrag vor Umzug einreichen – Fristen beachten!
  6. Angebote von Umzugsunternehmen einholen
  7. Entscheidung abwarten, ggf. Nachweise nachreichen
  8. Kostenübernahme/Nachweise dokumentieren

Jeder Antrag ist individuell zu begründen. Nutzen Sie Beratungsangebote – in Berlin kümmern sich viele Stellen schnell und unkompliziert um Sie. Mit professioneller Hilfe und einem zuverlässigen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH wird Ihr Umzug zum gelungenen Neuanfang.

FAQ

  1. Personen mit mindestens Pflegegrad 1.
  2. Menschen mit Schwerbehindertenstatus.
  3. Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen umziehen müssen.
  4. Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II.
  5. Personen, bei denen der Umzug medizinisch oder sozial notwendig ist.
  1. Transport- und Logistikkosten.
  2. Verpackungsmaterialien wie Umzugskartons.
  3. Renovierungskosten für die alte oder neue Wohnung.
  4. Bauliche Anpassungen, z. B. Türverbreiterungen oder Rampeninstallationen.
  5. Doppelte Mietzahlungen während der Übergangszeit.
  6. Maklergebühren bei dringenden Umzügen.
  7. Behördengebühren (z. B. Ummeldung).

Nicht übernommen werden:

Kosten für neue Möbel oder rein private Umzüge ohne medizinischen oder sozialen Hintergrund.

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernehmen.

  1. Es muss mindestens ein Pflegegrad (ab Stufe 1) vorliegen.
  2. Der Umzug muss medizinisch notwendig sein, um die Lebens- und Pflegesituation zu verbessern.
  3. Der Umzug muss als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden.
  1. Hanseatische Krankenkasse (HEK): Zuschüsse bei medizinisch notwendigen Umzügen.
  2. Integrationsamt: Unterstützung bei Umzügen, die die Teilhabe am Arbeitsleben erleichtern.
  3. Sozialamt: Hilfe bei Überschreiten der Eigenmittelgrenze.
  4. Jobcenter: Zusätzliche Beihilfen für Empfänger von Arbeitslosengeld II.
  1. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse und informieren Sie sich über die Voraussetzungen.
  2. Stellen Sie den Antrag vor dem Umzug, da rückwirkende Bewilligungen selten möglich sind.
  3. Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein, z. B. ärztliche Atteste, Pflegegradeinstufung und Kostenvoranschläge.

Die Fristen zur Antragstellung variieren je nach Kostenträger und können oft nur wenige Wochen betragen. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig vor dem Umzug einzureichen.

Ja, spezialisierte Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH in Berlin bieten Dienstleistungen speziell für Senioren, pflegebedürftige und behinderte Menschen an. Dazu gehören:

  1. Erstellung von Kostenvoranschlägen für Krankenkassen.
  2. Unterstützung bei Entrümpelung, Reinigung und Möbelmontage.
  3. Erfahrung mit medizinisch begründeten Umzügen.
  4. Transparente Preisgestaltung ohne Anfahrtskosten.
  1. Klären Sie die Notwendigkeit des Umzugs mit einem Arzt oder einer Beratungsstelle.
  2. Ermitteln Sie den zuständigen Kostenträger (z. B. Pflegekasse, Sozialamt).
  3. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen (Atteste, Pflegegradeinstufung, Kostenvoranschläge).
  4. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor dem Umzug.
  5. Holen Sie Angebote von spezialisierten Umzugsunternehmen ein.
  6. Bewahren Sie sämtliche Belege und Dokumente auf.

Für individuelle Beratung und Unterstützung können Sie sich an die Butler Umzüge GmbH wenden:
Telefonnummer: 030 84 51 88 55
Zusätzlich bieten Krankenkassen, Pflegekassen und soziale Einrichtungen in Ihrer Region hilfreiche Beratungsangebote an.