Zuschuss für Umzugskosten bei der HEK (Hanseatische Krankenkasse) in Berlin
Ein Umzug ist für viele Menschen eine große Herausforderung – organisatorisch, körperlich und finanziell. Besonders Menschen mit Pflegebedarf, Behinderung oder Senioren stehen häufig vor zusätzlichen Hürden, wenn sie ihr bisheriges Zuhause verlassen müssen, etwa, um in eine barrierefreie oder betreute Wohnform zu wechseln. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Unterstützungen es gibt und wie diese beantragt werden können.
Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bietet in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu Umzugskosten, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist. Diese Unterstützung kann erheblich zur Entlastung der Betroffenen beitragen.
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Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit
Wann besteht ein Anspruch?

Pflegebedürftige Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation umziehen müssen – beispielsweise aus einer nicht barrierefreien Wohnung in eine behindertengerechte – können unter bestimmten Umständen einen Zuschuss zu den Umzugskosten erhalten.
Voraussetzungen:
- Pflegegrad: Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1)
- Notwendigkeit: Der Umzug ist erforderlich zur Verbesserung des Wohnumfelds und damit der Pflegesituation
Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Der Umzug muss als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds anerkannt werden
Typische Bezuschussung:
Die Butler Umzüge GmbH bietet spezialisierte Leistungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen:
- Keine Anfahrtskosten – transparente und faire Preisgestaltung
- Erfahrung mit medizinisch begründeten Umzügen
- Zusatzleistungen wie Entrümpelung, Reinigung und Möbelmontage
- Detaillierte Kostenvoranschläge für die Krankenkasse
- Kooperation mit Pflegekassen wie AOK Nordost, Barmer, HKK u. a.
Typische Kostenerstattung:
- Transport- und Umzugslogistik
- Anpassungsarbeiten (z.B. Türverbreiterung, Installation von Rampen)
- Zuschüsse zu notwendigen Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen in Übergangszeiten












