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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten HEK Berlin

seal butler umzug
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Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.
umzugsunternehmen-hek-berlin

Zuschuss für Umzugskosten bei der HEK (Hanseatische Krankenkasse) in Berlin

Ein Umzug ist für viele Menschen eine große Herausforderung – organisatorisch, körperlich und finanziell. Besonders Menschen mit Pflegebedarf, Behinderung oder Senioren stehen häufig vor zusätzlichen Hürden, wenn sie ihr bisheriges Zuhause verlassen müssen, etwa, um in eine barrierefreie oder betreute Wohnform zu wechseln. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Unterstützungen es gibt und wie diese beantragt werden können.

Die Hanseatische Krankenkasse (HEK) bietet in bestimmten Fällen einen Zuschuss zu Umzugskosten, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist. Diese Unterstützung kann erheblich zur Entlastung der Betroffenen beitragen.

Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit

Wann besteht ein Anspruch?

Pflegebedürftige Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation umziehen müssen – beispielsweise aus einer nicht barrierefreien Wohnung in eine behindertengerechte – können unter bestimmten Umständen einen Zuschuss zu den Umzugskosten erhalten.

Voraussetzungen:

  1. Pflegegrad: Eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1)
  2. Notwendigkeit: Der Umzug ist erforderlich zur Verbesserung des Wohnumfelds und damit der Pflegesituation

Wohnumfeldverbessernde Maßnahme: Der Umzug muss als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds anerkannt werden

Typische Bezuschussung:

Die Butler Umzüge GmbH bietet spezialisierte Leistungen für pflegebedürftige und behinderte Menschen:

  1. Keine Anfahrtskosten – transparente und faire Preisgestaltung
  2. Erfahrung mit medizinisch begründeten Umzügen
  3. Zusatzleistungen wie Entrümpelung, Reinigung und Möbelmontage
  4. Detaillierte Kostenvoranschläge für die Krankenkasse
  5. Kooperation mit Pflegekassen wie AOK Nordost, Barmer, HKK u.a.

Typische Kostenerstattung:

  1. Transport- und Umzugslogistik
  2. Anpassungsarbeiten (z.B. Türverbreiterung, Installation von Rampen)
  3. Zuschüsse zu notwendigen Maklergebühren, doppelte Mietzahlungen in Übergangszeiten

Zuschüsse beim Umzug von Schwerbehinderten

Menschen mit Schwerbehindertenstatus können besondere finanzielle Unterstützung beim Wohnungswechsel beantragen.

Fördermöglichkeiten:

  1. Integrationsamt: Übernimmt u.a. Kosten für den Umzug, wenn dadurch Teilhabe am Arbeitsleben gesichert/erleichtert wird
  2. Sozialamt: Bei Bezug von Grundsicherung/Sozialhilfe kann Umzugshilfe gewährt werden
  3. Pflegekassen: Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (siehe oben)
  4. Jobcenter: Für Empfänger von ALG II/Hilfe zum Lebensunterhalt ggf. zusätzliche Umzugsbeihilfen

Finanzielle Unterstützung beim Umzug für Menschen mit Behinderung

Der Schritt in eine barrierefreie Wohnung oder ein spezielles Betreuungsangebot wird besonders unterstützt.

Kostenträger:

  1. Krankenkasse (HEK): Wenn der Umzug medizinisch notwendig ist (spezielle Voraussetzungen, siehe Kapitel 9)
  2. Integrationsamt/Socialamt/Pflegekasse (s. o.)
  3. Beratungsstellen wie der Berliner Sozialverband oder spezialisierte Umzugsbetreuer bieten individuelle Hilfestellung bei Antragstellung und Fördermittelakquise

Unterstützungsarten:

  1. Übernahme von Umzugsservice und -transport
  2. Kostenübernahme für bauliche Maßnahmen im neuen Zuhause
  3. Hilfen für kurzfristige Übergangsunterkünfte
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Unterstützung für Senioren beim Umzug

Für ältere Menschen gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, insbesondere wenn der Umzug auf gesundheitlicher Notwendigkeit beruht oder in eine Pflege- oder betreute Wohneinrichtung führt.

Wichtige Quellen:

  1. Pflegekassen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  2. Sozialhilfeträger: Umzugsbeihilfen bei Überschreiten der Eigenmittelgrenze
  3. Regionale Hilfsprojekte und Seniorenberatungsstellen unterstützen bei Organisation und Finanzierung des Umzugs

Typische und erstattungsfähige Umzugskostenarten

Einige Umzugskosten werden regelmäßig von Kostenträgern erstattet, sofern der Umzug einen sozialen/medizinischen Hintergrund hat.

Erstattungsfähige Kosten:

  1. Transporte: Kosten für Spedition, Möbelpacker
  2. Umzugsmaterialien: Kartons, Verpackungsmaterial
  3. Renovierungskosten: notwendig zur Herstellung oder Rückgabe der alten/neuen Wohnung
  4. Behördengebühren: z.B. Ummeldung, Schlüsseldienste etc.
  5. Maklergebühren, Doppelmieten: Häufig bei dringendem Umzug in spezielle Wohnformen

Nicht übernommen werden private Aufwendungen wie neue Möbel, rein private Umzüge ohne sozialrechtlichen oder medizinischen Grund.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Bedeutung der rechtzeitigen Antragstellung und Fristen

Wichtig: Fast alle Unterstützungsleistungen sind vor Umzugsbeginn zu beantragen. Eine rückwirkende Bewilligung ist selten möglich.

Fristen und Ablauf:

  1. Antragstellung möglichst vor dem Umzugstermin
  2. Je nach Träger: Fristen von wenigen Wochen einzuhalten
  3. Bei Versäumnis droht Ablehnung der Kostenübernahme

Tipp:

Frühzeitig Kontakt aufnehmen mit notwendigen Stellen (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt, Beratungsstellen) und alle Nachweise (ärztliche Atteste, Kostenvoranschläge, Begründung des Umzugs) bereithalten.

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Der Umzugsservice von Butler Umzüge GmbH

Butler Umzüge GmbH bietet in Berlin spezialisierte Unterstützung für Umzüge jeder Art, mit Fokus auch auf soziale, medizinisch begründete Umzüge.

  1. Erfahrung im Bereich Seniorenumzüge, Behindertenumzüge und Pflege-Umzüge
  2. Qualität durch geschulte Fachkräfte und modernste Technik
  3. Kundenorientierung und persönliche Betreuung
  4. Flexible Angebote und individuelle Beratung
  5. Sorgfältige Planung & Transparente Kosten
  6. Maßgeschneiderte Lösungen für jede Bedarfslage

Empfehlung:

Unverbindliche Beratung einholen und individuelles Angebot erstellen lassen. Entlastung für Umziehende auf ganzer Linie.

Kostenerstattung durch die HEK – Voraussetzungen und Beispiele

Die Hanseatische Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Umständen Umzugskosten als Teil medizinischer Reha oder zur Sicherung der gesundheitlichen Versorgung.

Voraussetzungen für Übernahme:

  1. Medizinische Notwendigkeit
    • Ärztliche Bestätigung des Umzugsbedarfs (z.B. Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung)
  2. Antragstellung
    • – Der Antrag sollte vor Umzugsbeginn gestellt werden (inkl. Auflistung der geplanten Kosten)
  3. Beweispflicht
    • – Vorlage von Gutachten oder Attesten
  4. Zweckbindung
    • – Die erstatteten Kosten dürfen nur für freigegebene Zwecke eingesetzt werden

Nicht erstattungsfähige Leistungen:

  1. Umzüge ohne medizinische Notwendigkeit
  2. Anschlusskosten / Möbel / rein private Einrichtungsgegenstände
  3. Renovierungen ohne Zusammenhang zur gesundheitlichen Versorgung

Beispiel:

Eine Person muss nach schwerer Erkrankung in eine barrierefreie Wohnung umziehen. Das ärztliche Attest bescheinigt die medizinische Notwendigkeit. Die HEK übernimmt nach Antrag und Prüfung die Kosten für:

  1. Umzugstransport
  2. notwendige Renovierung
  3. Fahrtspesen für einen begrenzten Zeitraum

Weitere Kostenträger und Fördermöglichkeiten

Bei einem Umzug aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen können weitere Kostenträger relevante Positionen übernehmen:

  1. Pflegekasse (bei Pflegegrad): Bis zu 4.180
  2. Integrationsamt (Schwerbehindertenrecht/Arbeitsförderung)
  3. Sozialamt (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  4. Berliner Jobcenter (Arbeitslosengeld II)
  5. Landesprogramme/Projekte zur Behinderten- und Seniorenförderung

Jede Maßnahme ist in der Regel individuell zu beantragen, ggf. mit eigenen Nachweisen und Formvorgaben.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

FAQ

Wer hat Anspruch auf Umzugsgeld?
  • Menschen mit Pflegegrad, schwerer Behinderung, anerkannter sozialer Härtefall
  • Senior*innen und Pflegebedürftige, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen erfolgt
  • Empfänger von Grundsicherung oder Sozialhilfe
  • Antrag formlos oder per Formular VOR Umzug einreichen
  • Ärztliche Bescheinigung/Wohnraumanalyse und Kostenvoranschläge beilegen
  • Bei Unsicherheit: Beratung durch Pflegestützpunkt/Pflegedienst nutzen

Der Höchstbetrag (derzeit 4.000€) gilt pro pflegebedürftige Person und Maßnahme; erneute Beantragung bei erneutem Bedarf möglich (z.B. nach Umzug oder weiteren Maßnahmen)

Wenn der Umzug zur Verbesserung des Wohnumfelds / zur Sicherstellung der Pflege notwendig ist und ein Pflegegrad besteht

Abhängig vom Kostenträger und Umfang: Pflegekasse maximal 4.000€, Sozialamt je nach individueller Leistung, HEK nach konkretem medizinischem Bedarf und Einzelfallprüfung

Bei rein privaten Umzügen (ohne medizinischen/sozialen Grund) keine Erstattung, evtl. steuerliche Berücksichtigung als haushaltsnahe Dienstleistung

  • Transportkosten des Hausrats
  • Kosten für Anpassungsmaßnahmen, Umbaumaßnahmen, Renovierung
  • Kosten für Anschaffung/Aufbau von Hilfsmitteln, wenn im Zusammenhang mit Umzug

Empfehlungen

  1. Prüfen Sie im Vorfeld sämtliche Fördermöglichkeiten bei der HEK, Pflege- und Sozialkassen
  2. Reichen Sie alle Anträge rechtzeitig ein – am besten vor dem Umzug
  3. Lassen Sie sich von spezialisierten Umzugsunternehmen (wie Butler Umzüge GmbH) beraten
  4. Berücksichtigen Sie individuelle Gegebenheiten, holen Sie sich Beratung bei Pflegestützpunkten, Sozialverbänden oder Betreuer*innen
  5. Dokumentieren Sie alle Kosten und bewahren Sie Belege auf – Kostenerstattungen sind nur mit Nachweis möglich

Checkliste zur Beantragung von Umzugskostenzuschüssen

Wichtige Schritte:

  1. Notwendigkeit prüfen – mit Arzt/Beratung besprechen
  2. Zuständigen Kostenträger ermitteln (HEK, Pflegekasse, Sozial-/Integrationsamt)
  3. Beratungstermin vereinbaren (ggf. vorgefertigte Antragsformulare anfordern)
  4. Nachweise sammeln (Atteste, Pflegegradeinstufung, Kostenvoranschläge)
  5. Antrag vor Umzug einreichen – Fristen beachten!
  6. Angebote von Umzugsunternehmen einholen
  7. Entscheidung abwarten, ggf. Nachweise nachreichen
  8. Kostenübernahme/Nachweise dokumentieren

Jeder Antrag ist individuell zu begründen. Nutzen Sie Beratungsangebote – in Berlin kümmern sich viele Stellen schnell und unkompliziert um Sie. Mit professioneller Hilfe und einem zuverlässigen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH wird Ihr Umzug zum gelungenen Neuanfang.

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