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Umzugszuschuss bei Pflegegrad 2
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugszuschuss bei Pflegegrad 2

  • Woran denken beim Umzug bei Pflegegrad 2? Wir beraten zuverlässig und pünktlich.
  • Wir kümmern uns um Papierkram, Fristen und alles, was schnell mal untergeht.
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Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

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AOK Nordost etc.

Ein Umzug ist für jeden Menschen eine große organisatorische und emotionale Herausforderung – besonders jedoch für pflegebedürftige Personen und Senioren mit einem anerkannten Pflegegrad

Wenn der Alltag in der bisherigen Wohnung nicht mehr ohne Hilfe zu bewältigen ist oder die Wohnumgebung nicht den Anforderungen eines altersgerechten Lebens entspricht, kann ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung, ein Pflegeheim oder eine betreute Einrichtung notwendig werden.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 stellt sich dabei häufig die Frage: Welche finanzielle Unterstützung bietet die Pflegekasse? Gibt es einen Umzugszuschuss oder sogar eine Kostenübernahme?

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Der Pflegegrad 2 wird Personen zuerkannt, die in ihrer Selbstständigkeit erheblich eingeschränkt sind. Sie benötigen regelmäßig Hilfe im Alltag, etwa bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder Haushaltsführung.
Diese Einstufung erfolgt auf Basis einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).Personen mit Pflegegrad 2 erhalten monatliche Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträge. Doch viele wissen nicht, dass es zusätzlich eine finanzielle Unterstützung bei einem Umzug geben kann, wenn dieser zur Verbesserung der Wohnsituation dient.

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Ein Umzug kann dann als wohnraumanpassende Maßnahme anerkannt werden, wenn:

  1. die bisherige Wohnung nicht barrierefrei oder ungeeignet ist,
  2. der Umzug in eine barrierefreie, seniorengerechte oder betreute Wohnung erfolgt,
  3. die Maßnahme dazu beiträgt, dass der pflegebedürftige Mensch länger selbstständig leben kann,
  4. oder wenn durch den Umzug Pflegepersonen entlastet werden.

Beispiele:

Der Umzug zu Angehörigen, um eine engere Pflegebetreuung zu ermöglichen.

Der Umzug von einer Wohnung im 4. Stock ohne Aufzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung.

Der Umzug in eine Einrichtung für betreutes Wohnen oder in ein Pflegeheim, wenn häusliche Pflege nicht mehr möglich ist.

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Die Pflegekasse kann für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gewähren.
Dieser Zuschuss gilt pro pflegebedürftiger Person – leben also mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt (z. B. Ehepartner), kann sich die Förderung summieren.

Dieser Betrag kann für verschiedene Kostenbestandteile eines Umzugs genutzt werden, sofern die Maßnahme genehmigt wird.

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Die Pflegekasse kann – nach Einzelfallprüfung – folgende Kosten anteilig oder vollständig übernehmen:

  1. Transportkosten (Umzugswagen, Möbeltransport, Verpackung)
  2. Kosten für Helfer oder Umzugsunternehmen
  3. Aufwendungen für Verpackungsmaterial
  4. Doppelte Mietkosten bei Übergangsphasen
  5. Ab- und Aufbau von Möbeln, Lampen oder Geräten
  6. Anpassungsarbeiten in der neuen Wohnung (z. B. Türverbreiterung, Haltegriffe, Schwellenabbau)
  7. Behördliche Gebühren im Zusammenhang mit der Wohnraumanpassung

Wichtig ist, dass der Umzug eine Pflegeerleichterung oder Selbstständigkeitsverbesserung bewirkt – etwa durch einen barrierefreien Zugang, kürzere Wege, oder geeignete sanitäre Anlagen.

Je nach Situation sind verschiedene Antragstypen möglich:

  1. Antrag auf wohnraumanpassende Maßnahme bei Pflegegrad
  2. Antrag auf Pflegeheim-Umzugskosten
  3. Antrag auf Kostenübernahme Seniorenumzug
  4. Antrag auf Zuschuss altersgerechter Wohnraum

Alle Varianten zielen darauf ab, finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse zu erhalten. 

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Unter Wohnraumanpassung Pflegebedürftige versteht man bauliche oder organisatorische Veränderungen der Wohnsituation, die darauf abzielen, ein selbstständiges Leben trotz Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.

Dazu gehören:

  1. Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche)
  2. Einbau von Haltegriffen und Handläufen
  3. Entfernen von Türschwellen
  4. Verbreiterung von Türen
  5. Installation von Treppenliften
  6. Anpassung der Küche
  7. oder eben der Umzug in eine besser geeignete Wohnung

Neben der Pflegekasse können auch weitere Fördermittel für Wohnraumanpassung beantragt werden:

  1. KfW-Förderprogramme (z. B. „Altersgerecht Umbauen“)
  2. Zuschüsse der Kommune oder des Bundeslands
  3. Sozialamt oder Rentenversicherung bei besonderer Bedürftigkeit
  4. Stiftungen und Wohlfahrtsverbände

Eine Kombination dieser Förderungen ist oft möglich – wichtig ist eine frühzeitige Beratung.

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Die Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen für Seniorenumzüge und pflegebedürftige Personen in ganz Deutschland.
Das Unternehmen arbeitet bundesweit und unterstützt Kunden von der Planung bis zur Antragstellung bei der Pflegekasse.

Butler Umzüge bietet:

  • Kostenfreie Beratung zu Fördermöglichkeiten
  • Detaillierte Kostenvoranschläge für den Antrag
  • Organisation und Durchführung des kompletten Umzugs
  • Abbau, Verpackung, Transport und Wiederaufbau der Möbel
  • Entrümpelung und Entsorgung alter Gegenstände
  • Diskrete und empathische Begleitung durch erfahrene Mitarbeiter

Dank der Spezialisierung auf Umzugshilfe für Senioren werden die besonderen Bedürfnisse pflegebedürftiger Kunden stets berücksichtigt.

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FAQ

Ja, wenn der Umzug eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist, übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro der Kosten. Darüber hinaus können Sie verbleibende Kosten steuerlich geltend machen.

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse.
Legen Sie Begründung, Kostenvoranschläge und Nachweise des Pflegegrads bei. Erst nach Genehmigung dürfen Sie den Umzug beauftragen.

Erstattet werden z. B. Transport-, Verpackungs-, und Arbeitskosten, aber auch doppelte Mieten oder kleine Anpassungsarbeiten in der neuen Wohnung – sofern der Umzug pflegebedingt notwendig ist.

Alle Personen mit Pflegegrad 1 bis 5, deren Umzug eine Verbesserung des Wohnumfelds bewirkt, haben Anspruch auf einen Zuschuss oder Kostenübernahme.

Ja, auch der Umzug in ein Pflegeheim kann gefördert werden, wenn er pflegebedingt notwendig ist. Dies fällt unter die finanzielle Unterstützung Pflegeheimumzug.

Lebt mehr als eine pflegebedürftige Person im Haushalt, kann jede Person den Zuschuss von bis zu 4.180 Euro beantragen – die Beträge können addiert werden.

Der Medizinische Dienst (MDK) prüft, ob der Umzug pflegerisch notwendig ist und ob die Maßnahme die Selbstständigkeit verbessert. Seine Stellungnahme ist