Wenn ein Umzug zur Notwendigkeit wird

Mit zunehmendem Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ändern sich oft die Anforderungen an die Wohnsituation. Viele Menschen mit Pflegegrad 3 stehen irgendwann vor der Frage: „Wie kann ich meinen Umzug finanzieren?“
Ob der Wechsel in eine barrierefreie Wohnung, die Anpassung an den Pflegebedarf oder der Umzug in eine Pflegewohnung oder ein Seniorenheim – ein Umzug kostet Zeit, Kraft und Geld.
Hier kommt die Pflegeversicherung ins Spiel. Sie bietet verschiedene Leistungen und Zuschüsse, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Insbesondere die Übernahme oder Bezuschussung der Umzugskosten kann eine große Hilfe sein.
Ein pflegebedingter Umzug ist komplex, aber mit der richtigen Unterstützung stressfrei möglich.
Butler Umzüge GmbH bietet:
- Full-Service Umzüge von Beratung bis Einrichtung
- Unterstützung bei Antragstellung für die Pflegekasse
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- Optimale Nutzung aller Zuschüsse und Förderungen
Pflegegrad 3 – Was bedeutet das konkret?
Pflegegrad 3 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung.
Ein Umzug wird häufig notwendig, wenn:
- die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist,
- Treppen, enge Türen oder fehlende Hilfsmittel die Pflege erschweren,
- der Pflegebedürftige näher bei Angehörigen oder in einem Pflegeheim wohnen soll,
- oder eine Wohnungsanpassung im bisherigen Zuhause nicht sinnvoll ist.
Ein solcher Wohnortwechsel fällt unter den Bereich „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, die von der Pflegekasse mit einem Zuschuss gefördert werden können.













