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Umzugszuschuss bei Pflegegrad 3
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugszuschuss bei Pflegegrad 3

  • Umzug mit Pflegegrad 3 – Sorgenfrei, pünktlich, zuverlässig!
  • Pflegeleicht umziehen – wir regeln den Rest!
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Mit zunehmendem Alter oder bei Pflegebedürftigkeit ändern sich oft die Anforderungen an die Wohnsituation. Viele Menschen mit Pflegegrad 3 stehen irgendwann vor der Frage: „Wie kann ich meinen Umzug finanzieren?“
Ob der Wechsel in eine barrierefreie Wohnung, die Anpassung an den Pflegebedarf oder der Umzug in eine Pflegewohnung oder ein Seniorenheim – ein Umzug kostet Zeit, Kraft und Geld.

Hier kommt die Pflegeversicherung ins Spiel. Sie bietet verschiedene Leistungen und Zuschüsse, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Insbesondere die Übernahme oder Bezuschussung der Umzugskosten kann eine große Hilfe sein.

Ein pflegebedingter Umzug ist komplex, aber mit der richtigen Unterstützung stressfrei möglich.

Butler Umzüge GmbH bietet:

  1. Full-Service Umzüge von Beratung bis Einrichtung
  2. Unterstützung bei Antragstellung für die Pflegekasse
  3. Komplette Organisation von Verpackung, Transport, Möbelaufbau und Handwerkerleistungen
  4. Optimale Nutzung aller Zuschüsse und Förderungen
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Pflegegrad 3 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen regelmäßige Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben wie Körperpflege, Mobilität oder Haushaltsführung.

Ein Umzug wird häufig notwendig, wenn:

  1. die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist,
  2. Treppen, enge Türen oder fehlende Hilfsmittel die Pflege erschweren,
  3. der Pflegebedürftige näher bei Angehörigen oder in einem Pflegeheim wohnen soll,
  4. oder eine Wohnungsanpassung im bisherigen Zuhause nicht sinnvoll ist.

Ein solcher Wohnortwechsel fällt unter den Bereich „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“, die von der Pflegekasse mit einem Zuschuss gefördert werden können.

Die Pflegeversicherung übernimmt oder bezuschusst verschiedene Maßnahmen, die das Leben von Pflegebedürftigen erleichtern. Dazu zählen auch Umzüge und Wohnraumanpassungen, wenn sie zur Verbesserung des Wohnumfelds beitragen.

Typische Gründe für eine Kostenübernahme sind:

  1. Anpassung des Wohnraums an den Pflegebedarf
  2. Vermeidung einer stationären Unterbringung durch barrierefreie Wohnung
  3. Umzug in eine Pflegewohnung oder ein Pflegeheim
  4. Erleichterung der häuslichen Pflege für Angehörige
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Beispiele für förderfähige Umzugskosten:

  1. Transport des gesamten Hausrats
  2. Ab- und Aufbau von Möbeln
  3. Umzugsverpackung und -material
  4. Entrümpelung und Entsorgung nicht mehr benötigter Gegenstände
  5. Renovierungsarbeiten im neuen Zuhause
  6. Einrichtung von Halteverbotszonen
  7. ggf. Kosten für Handwerker bei der Wohnraumanpassung

Je nach Situation können diese Umzugskosten Pflegebedürftiger teilweise oder vollständig übernommen werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Damit die Pflegekasse Umzugskosten übernehmen kann, ist ein Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Viele Pflegebedürftige oder Angehörige wissen nicht, wie sie vorgehen sollen.

Hier eine klare Anleitung:

Legen Sie dar, warum der Umzug pflegebedingt notwendig ist. Beispiele:

  1. Die bisherige Wohnung ist nicht barrierefrei.
  2. Die Pflegeperson wohnt zu weit entfernt.
  3. Der Umzug in ein Pflegeheim oder eine Pflegewohnung verbessert die Pflegequalität.

Die Pflegekasse verlangt meist einen oder mehrere Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen. Hier kann die Butler Umzüge GmbH schnell und kostenlos helfen.

Ein Kostenvoranschlag für Pflegebedürftige enthält:

  1. Transportkosten
  2. Verpackungsmaterialien
  3. ggf. Montagearbeiten
  4. Entsorgung alter Möbel

Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:

  1. Anschreiben mit Begründung des Umzugs
  2. Nachweis des Pflegegrades (z. B. Pflegegradbescheid)
  3. Kostenvoranschläge
  4. ggf. ärztliche Bescheinigung

Nach Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Anschließend können Sie den Umzug durchführen – idealerweise mit einem zertifizierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Pflegekasse kann bei Pflegegrad 3 verschiedene Leistungen übernehmen oder bezuschussen, insbesondere wenn der Umzug das Wohnumfeld verbessert.

Hier einige typische Beispiele:

a) Umzugskosten Pflegebedürftige

  1. Transport, Verpackung, Entsorgung
  2. Demontage und Montage von Möbeln
  3. Ein- und Auspackservice

b) Wohnungsanpassung Pflegegrad 3

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € pro Maßnahme als finanzielle Hilfe für altersgerechten Wohnraum gewähren. Beispiele:

  1. Türverbreiterung für Rollstühle
  2. Einbau bodengleicher Dusche
  3. Treppenlift oder Haltegriffe

c) Pflegeheim Umzugskosten Übernahme

Wenn der Pflegebedürftige in ein Pflegeheim umzieht, können Transportkosten und Entrümpelungskosten übernommen werden, sofern die Maßnahme zur Verbesserung der Pflege dient.

d) Seniorenheim Umzugskosten

Auch beim Umzug in ein Seniorenheim oder eine betreute Einrichtung kann die Pflegekasse helfen – vor allem, wenn dadurch eine höhere Selbstständigkeit oder Entlastung der Angehörigen erreicht wird.

Viele Menschen wissen nicht, dass es neben der Pflegekasse noch weitere Unterstützungsquellen gibt, wenn ein Umzug notwendig wird:

  1. KfW-Förderung (Programm 455-B): Zuschüsse für den Abbau von Barrieren.
  2. Kommunale Zuschüsse: Städte und Gemeinden fördern altersgerechtes Wohnen individuell.
  3. Sozialamt: Übernimmt ggf. Pflegekosten Umzug, wenn keine Eigenmittel vorhanden sind.
  4. Integrationsämter: Bei Schwerbehinderung oft zusätzliche Zuschüsse zu Umzugskosten und Wohnraumanpassung.

Die Butler Umzüge GmbH unterstützt Kunden aktiv dabei, passende Förderungen zu finden und die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.

Ein pflegebedingter Umzug wird von der Pflegekasse dann anerkannt, wenn er die Pflegesituation deutlich verbessert.
Das kann sein, wenn:

  1. der Pflegebedürftige durch den Umzug weniger Hilfe benötigt,
  2. die Pflegeperson entlastet wird,
  3. oder die Wohnung barrierefrei wird.

Die Maßnahme gilt als wohnumfeldverbessernd, und somit besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Viele Betroffene empfinden den Papierkram rund um den Antrag als belastend.
Die Butler Umzüge GmbH bietet daher kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung an.

Das Team hilft bei:

  • der Formulierung der Begründung,
  • der Erstellung des Kostenvoranschlags,
  • und dem Versand der Unterlagen an die Pflegekasse.

Durch die Erfahrung mit hunderten Pflegeumzügen kennt Butler Umzüge die Abläufe der Kassen genau und sorgt für schnelle Bearbeitung und Bewilligung.

Ein Umzug im Pflegegrad 3 ist mehr als nur Möbel transportieren. 

Es geht darum, Stress zu reduzieren, Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die Pflegebedürftigkeit zu berücksichtigen.

Die Butler Umzüge GmbH bietet hierfür einen Full-Service Umzug, der alle Leistungen umfasst, die für einen pflegegerechten Wohnungswechsel notwendig sind. 

Das Ziel: umzugskosten pflegebedürftige optimal nutzen und den Übergang so einfach wie möglich gestalten.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Beratung und Besichtigung vor Ort
    • – Analyse der alten und neuen Wohnung
    • – Einschätzung der erforderlichen Wohnraumanpassung Pflegegrad
    • – Empfehlung von Förderungen und Zuschüssen
  2. Anlieferung von Verpackungsmaterial
    • – Hochwertige Umzugskartons, Packmaterial, Schutzfolien
    • – Individuelle Kennzeichnung für erleichtertes Auspacken
  3. Einpackservice
    • – Schonendes Verpacken von empfindlichen Gegenständen
    • – Sortierung nach Zimmern oder Nutzung
  4. Ab- und Aufbau von Möbeln
    • – Fachgerechte Demontage
    • – Sicherer Transport
    • – Wiederaufbau am neuen Standort
  1. Beladung des Umzugswagens
    • – Sicheres Verstauen der Möbel und Kartons
    • – Schutz empfindlicher Gegenstände
  2. Transport zum neuen Domizil
    • – Termingerechte Lieferung
    • – Professionelle Routenplanung
  3. Entladung
    • – Präzises Auspacken in die entsprechenden Räume
    • – Platzierung von Möbeln nach Wunsch
  1. Auspackservice
    • – Ordnungsgemäßes Auspacken des Hausrats
    • – Einrichtung der wichtigsten Bereiche (Küche, Bad, Schlafzimmer)
    • – Empfehlung von Förderungen und Zuschüssen
  2. Möbelaufbau
    • – Montage von Schränken, Betten, Tischen
    • – Sicherstellung, dass alle Möbel funktional und sicher stehen
  3. Organisation von Handwerkern bei Bedarf
    • – Anschluss von Elektrogeräten
    • – Installation von Haltegriffen, Treppenliften oder Rampen
  4. Entsorgung von Verpackungsmaterial
    • – Umweltgerechte Entsorgung von Kartons, Folien, Polstern
  5. Einrichtung von Halteverbotszonen
    • – Rechtzeitige Beantragung und Absicherung
    • – Reibungsloser Umzugsablauf ohne Verzögerungen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Zeit- und Stressersparnis: Der Pflegebedürftige und die Angehörigen können sich auf die Pflege konzentrieren.
  2. Sicherheit: Fachgerechter Transport reduziert Schäden.
  3. Effizienz: Alle Schritte – von Planung bis Entsorgung – aus einer Hand.
  4. Förderoptimierung: Butler Umzüge unterstützt bei Umzugskosten Antrag Pflegekasse und nutzt alle Zuschussmöglichkeiten.
  5. Flexibilität: Anpassung an individuelle Bedürfnisse, z. B. besondere Möbel oder empfindliche Gegenstände.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Kosten für Transport, Verpackung, Möbelmontage
  2. Zuschüsse durch Pflegekasse: Umzugskostenzuschuss Pflegebedürftige
  3. Kombination mit Wohnraumanpassung Förderung möglich

Wohnraumanpassung Pflegegrad 3

  1. Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme
  2. Türverbreiterungen, Treppenlifte, bodengleiche Duschen
  3. Wiederverwendbare Hilfsmittel können teilweise übernommen werden

Schwerbehinderte

  1. Weitere Zuschüsse für Schwerbehinderte beim Umzug
  2. Unterstützung für barrierefreie Umgestaltung
  3. Kombination von Pflegegrad-Umzug und Schwerbehindertenförderung möglich

FAQ

Ja, wenn der Umzug pflegebedingt notwendig ist und die Pflegequalität verbessert, können Umzugskosten Pflegebedürftige erstattet oder bezuschusst werden.

  1. Begründung des Umzugs
  2. Kostenvoranschlag einreichen
  3. Pflegegradnachweis
  4. Bei Bedarf ärztliche Bescheinigung
  1. Transport und Verpackung
  2. Möbelabbau/-aufbau
  3. Entrümpelung
  4. Halteverbotszonen und Handwerkerkosten bei Wohnraumanpassung
  1. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1
  2. Schwerbehinderte
  3. Personen, deren Wohnumfeld verbessert wird
  1. Umzugskosten
  2. Wohnraumanpassung
  3. Treppenlifte, Haltegriffe, Türverbreiterungen
  1. Bis zu 4.000 € pro Maßnahme
  2. Mehrere Maßnahmen können kombiniert werden (max. 16.000 € pro Haushalt)
  1. Bodengleiche Duschen, Haltegriffe, rutschfeste Böden
  2. Zuschüsse durch Pflegekasse und KfW
  1. Grundsätzlich einmal pro Maßnahme
  2. Kombination mehrerer Maßnahmen möglich
  3. Antragstellung für verschiedene Förderungen mehrfach möglich