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Umzugszuschuss bei Pflegegrad 5
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugszuschuss bei Pflegegrad 5

  • Pflegegrad? Kein Problem! Wir bringen dich sorglos ins neue Zuhause
  • Mit Pflegegrad 5 umziehen – von Hindernissen zu barrierefreiem Wohntraum!
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AOK Nordost etc.

Ein Umzugskostenzuschuss bei Pflegegrad 5 bietet mehr als nur finanzielle Entlastung – er schafft die Grundlage für ein selbstbestimmteres, würdigeres Leben trotz schwerster Pflegebedürftigkeit.

Mit professioneller Unterstützung, rechtzeitiger Antragstellung und sorgfältiger Dokumentation kann der Zuschuss wesentliche Kosten abdecken und die neue Wohnsituation nachhaltig verbessern.

Butler Umzüge GmbH unterstützt dabei als erfahrener Partner mit spezialisiertem Rundum-Service für pflegebedürftige Menschen. Durch individuelle Beratung, enge Abstimmung mit Pflegekassen und vertraulichen Umgang mit sensiblen Situationen wird der gesamte Prozess effizient, respektvoll und transparent gestaltet.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Ein Umzug ist für jeden Menschen mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Für pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 – der höchsten Einstufung innerhalb der deutschen Pflegeversicherung – bedeutet ein Umzug jedoch weit mehr als der rein logistische Wechsel des Wohnorts. Es geht um die grundlegende Sicherung von Lebensqualität, Selbstständigkeit und pflegerischer Versorgung.

Gerade in Fällen schwerster Beeinträchtigungen ist der Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe von Pflegepersonen oft unvermeidbar. Um diese Veränderung finanziell und organisatorisch zu meistern, bietet die Pflegekasse Zuschüsse und Kostenübernahmen an, die sowohl auf medizinischer Notwendigkeit als auch auf sozialrechtlicher Absicherung beruhen.

Der sogenannte Umzugskostenzuschuss bei Pflegegrad 5 dient dazu, pflegebedürftigen Personen eine angemessene Wohnumgebung zu ermöglichen, unnötige Belastungen zu vermeiden und die pflegerische Versorgung dauerhaft zu stabilisieren. 

Pflegegrad 5 kennzeichnet Personen mit „schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ oder besonderen Bedarfen der pflegerischen Versorgung. Voraussetzung ist eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder MEDICPROOF bei privat Versicherten.

Der Grad wird anhand von sechs Modulen bewertet:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von Anforderungen des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  6. Umgang mit Krankheit und Therapien

Ein Pflegegrad 5 entspricht einem Gesamtpunktwert von 90 bis 100 Punkten im Begutachtungsverfahren (§ 15 SGB XI).

Für die Wohnsituation bedeutet dies häufig: Die bisherige Wohnung wird den Anforderungen an Barrierefreiheit, Bewegungsfreiheit und technische Ausstattung nicht gerecht. Hier greifen Förderungen, insbesondere der Umzugskostenzuschuss.

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Pflegegrad 5 mit anerkannter Einstufung

Nur wer eine gültige Einstufung und Bescheinigung des Pflegegrads besitzt, erfüllt die förderrechtliche Grundvoraussetzung.

Medizinische oder pflegerische Notwendigkeit

Der Umzug darf nicht rein privat motiviert sein. Er muss aus gesundheitlichen, pflegerischen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich werden, etwa weil:

  1. die bisherige Wohnung Barrieren aufweist (Treppen, enge Türen, fehlender Aufzug),
  2. pflegerische Unterstützung in der Nähe von Angehörigen oder Pflegekräften gewährleistet werden soll,
  3. ärztlich empfohlene Klimabedingungen oder Ruheumgebungen erforderlich sind.

Nachweis der Notwendigkeit

Die Notwendigkeit ist durch ärztliche Stellungnahme, Pflegegutachten oder bescheinigte Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) zu belegen.

Wirtschaftliche Angemessenheit

Die beantragten Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur pflegerischen Verbesserung stehen; ein kostspieliger Luxusumzug wird nicht gefördert.

  1. Transportkosten des Umzugsunternehmens, inkl. Verpackung, Möbelmontage und Aufbau von Pflegehilfsmitteln.
  2. Kosten für barrierefreie Umbauten in der neuen Wohnung: Türverbreiterungen, bodengleiche Duschen, Haltestangen, Treppenlifte.
  3. Nebenausgaben im Rahmen der Wohnraumanpassung – z. B. Einbau von Sicherheitsvorrichtungen oder Hilfssystemen.
  4. Renovierungsarbeiten in der Zielwohnung, wenn sie dem Zweck der Pflegeerleichterung dienen.

Indirekte Unterstützungen

Auch Zuschüsse aus anderen Programmen können kombiniert werden:

  1. KfW-Förderprogramm 159 (Altersgerecht Umbauen)
    Kreditvariante oder Zuschuss zur barrierereduzierten Umgestaltung.
  2. Kommunale Förderprogramme vieler Bundesländer und Städte.
  3. Pflegehilfsmittelpauschale nach § 40 Abs. 1 SGB XI.
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1 Erstberatung

Empfohlen wird eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, um individuell zu prüfen, ob ein Umzugsszenario als förderfähig gilt.

2 Unterlagen

Folgende Dokumente sind üblicherweise erforderlich:

  1. Kopie des Pflegebescheids (Pflegegrad 5)
  2. Ärztliches Attest oder Pflegegutachten
  3. Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  4. Begründungsschreiben zur Notwendigkeit des Umzugs
  5. Nachweis der Wohnraumanpassung (Fotos, Grundriss, Mietvertrag der neuen Wohnung)

3 Einreichung und Bewertung

Der Antrag wird bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht. Nach formaler Prüfung kann der Medizinische Dienst zur Begutachtung eingeladen werden.

4 Bewilligung und Auszahlung

Nach positiver Prüfung erfolgt die schriftliche Bewilligung und Auszahlung:

  1. bis 4.180€ pro Maßnahme für eine Person mit Pflegegrad 5,
  2. bis 16.720€ pro Haushalt, wenn mehrere Pflegebedürftige gemeinsam umziehen.
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Die Butler Umzüge GmbH ist spezialisiert auf seniorengerechte, barrierefreie und pflegeorientierte Umzüge bundesweit. Das Unternehmen arbeitet eng mit Pflegekassen, Sozialdiensten und Familienangehörigen zusammen.

Vorteile der Kooperation

  • Direkte Erfahrung mit Pflegekassenanforderungen: Unterstützung bei der Dokumentation für Zuschussanträge.
  • Abrechnung nach Kostenvoranschlag: Transparente Auflistung der förderfähigen Positionen.
  • Rundum-sorglos-Service: Abbau, Transport, Montage, Entsorgung und Möbeleinrichtung.
  • Sensible Betreuung: Erfahrene Mitarbeiter im Umgang mit pflegebedürftigen Personen.
  • Digitale Umzugsplanung: Videobesichtigungen und KI-gestützte Inventarerfassung.

Beispielhafte Kostendichtung

Ein Umzug innerhalb Deutschlands (z. B. Berlin – Dresden) für eine Person mit Pflegegrad 5 inkl. kompletter Demontage und barrieregerechtem Aufbau kann zwischen 2.800€ und 4.200 liegen. 

Bei Anerkennung durch die Pflegekasse kann der Zuschuss die Gesamtkosten vollständig abdecken.

  1. Antrag nach Umzugsdurchführung gestellt – rückwirkende Bewilligung meist ausgeschlossen.
  2. Fehlende medizinische Begründung – reine Komfortentscheidung zählt nicht.
  3. Unplausible Kostenaufstellung – fehlende Einzelpositionen im Kostenvoranschlag.
  4. Verwendung der Mittel für nicht förderfähige Möbel oder Elektrogeräte.
  5. Keine Abstimmung mit Pflegeberatung oder Hausarzt.

Ein korrekt vorbereiteter Antrag mit Unterstützung eines erfahrenen Umzugsunternehmens minimiert Ablehnungsrisiken erheblich.

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1 Landesprogramme

Beispiele:

  1. Bayern: „Wohnungsanpassungszuschuss Pflege“ (bis zu 5.000 €)
  2. NRW: Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz (90 % der Umbaukosten)
  3. Hamburg: Landesmittel für Umzug in barrierearme Wohnungen

2 KfW-Förderung

Die KfW-Bank unterstützt barrierefreie Umbauten, auch im Zusammenhang mit einem Umzug. Förderfähige Maßnahmen können sich mit der Pflegekassenförderung kombinieren lassen, wenn die Kostenanteile eindeutig abgegrenzt werden.

3 Integration von Sozialhilfeträgern

Sollten Eigenmittel fehlen, kann der Sozialhilfeträger nach § 61 SGB XII (Hilfe zur Pflege) einspringen.

  1. Pflegebescheid (Pflegegrad 5)
  2. Ärztliche oder pflegerische Begründung
  3. Aktuelle Fotos der alten und neuen Wohnung
  4. Kostenvoranschlag (inkl. Transport, Hilfsmittel, Anpassungen)
  5. Beratungsnachweis (§ 7a SGB XI)
  6. Vollständig ausgefülltes Formular der Pflegekasse
  7. Terminkontakt zur Begutachtung (optional)
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FAQ

In der Regel bis zu 4.000 € pro Maßnahme; bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt maximal 16.000 €.

Zuständig ist die Pflegekasse, sofern der Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen erforderlich ist.

Nein, die Antragstellung muss vor Durchführung des Umzugs erfolgen.

Pflegebescheid, ärztliche Bescheinigung, Kostenvoranschläge und Nachweise zur Barrierefreiheit.

Innerhalb von vier Wochen kann Widerspruch unter Beifügung weiterer Nachweise eingelegt werden.

Ja, das Unternehmen bietet Unterstützung bei der formalen Vorbereitung und bei der Erstellung förderfähiger Kostenaufstellungen.

Mit bis zu 4.180 € Förderung wird Ihr Umzug in eine barrierefreie Wohnung finanzierbar.
Butler Umzüge GmbH begleitet Sie von der Antragstellung bis zum Möbelaufbau – deutschlandweit und persönlich.