Umzugsunternehmen für Kostenübernahmen durch Krankenkassen und Pflegekassen
Ein Umzug kann viele Gründe haben — berufliche Veränderungen, private Umstände oder eine gesundheitliche Notwendigkeit. Besonders für pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen ist ein Umzug jedoch häufig keine freie Entscheidung, sondern das Ergebnis einer medizinischen oder pflegerischen Notwendigkeit. Barrieren, erhöhte Unfallgefahr oder mangelnde Erreichbarkeit pflegerischer Unterstützung machen ein Wohnungswechsel unausweichlich.
In solchen Fällen besteht häufig ein Anspruch auf Kostenübernahme oder Zuschuss durch die Krankenkasse oder Pflegekasse. Diese übernimmt – nach Antragstellung und Prüfung der Notwendigkeit – teilweise oder vollständig die Umzugskosten.
Die Butler Umzüge GmbH ist auf genau solche Fälle spezialisiert. Sie kennen die Abläufe mit den Krankenkassen, helfen bei der Antragstellung und übernehmen bei Bedarf die Direktabrechnung.

Warum Krankenkassen Umzugskosten übernehmen können

Die gesetzliche Grundlage für die Bezuschussung von Umzugskosten bildet § 40 SGB XI. Nach Absatz 4 können Pflegekassen „Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ finanzieren, wenn damit die selbstständige Lebensführung erleichtert oder eine Pflege erheblich erleichtert wird.
Darunter fällt auch ein Umzug, wenn:
- die bisherige Wohnung nicht barrierefrei ist;
- der Umzug die Pflege erheblich erleichtert oder erst ermöglicht;
- ein medizinischer Grund (z. B. eingeschränkte Mobilität, Rollstuhlbedarf) vorliegt;
- der neue Wohnraum eine gesundheitsgerechte Umgebung bietet (z. B. Erdgeschosswohnung, Nähe zu Pflegedienst).












