Umzugskostenübernahme durch DAK-Gesundheit Berlin
Die DAK-Gesundheit in Berlin unterstützt pflegebedürftige Versicherte, einschließlich behinderter Kinder, bei Umzügen durch Zuschüsse der Pflegekasse, wenn diese medizinisch notwendig sind. Nachfolgend finden Sie eine detaillierte Übersicht zu den Voraussetzungen, Antragstellung, Umzugshilfen, Digitalisierung, spezifischen Leistungen für Schwerbehinderte und behinderte Kinder sowie Empfehlungen für einen reibungslosen Ablauf.
Jetzt Angebot sichern
Voraussetzungen für die Umzugskostenübernahme

Die Übernahme von Umzugskosten durch die Pflegekasse der DAK-Gesundheit in Berlin ist an klare Bedingungen geknüpft, gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI:
- Pflegegrad: Ein anerkannter Pflegegrad (1–5) ist erforderlich, der durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) bestätigt wird. Bereits Pflegegrad 1 genügt für den Anspruch auf einen Zuschuss von bis zu 4.180 € pro Person.
- Medizinische Notwendigkeit: Der Umzug muss die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern (z. B. Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder näher an Pflegedienste).
- Ungeeignete bisherige Wohnung: Der Nachweis ist erforderlich, dass die aktuelle Wohnung nicht ausreichend barrierefrei umgebaut werden kann.
- Prüfung der neuen Wohnung: Die Pflegekasse prüft die Eignung der neuen Wohnung, um sicherzustellen, dass sie die Pflegebedingungen verbessert.
- Schwerbehinderung: Für schwerbehinderte Personen (z. B. mit Schwerbehindertenausweis) oder behinderte Kinder sind spezifische Nachweise erforderlich, die die Behinderung und die Notwendigkeit des Umzugs dokumentieren.
Besonderheiten für behinderte Kinder:
- Zusätzliche Nachweise zur Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis) und ärztliche Gutachten, die die Notwendigkeit spezifischer Wohnumfeldanpassungen (z. B. Rampen, Haltegriffe) belegen.
- Umzüge müssen die Pflege durch Eltern oder Betreuer erleichtern, z. B. durch barrierefreie Zugänge oder Nähe zu spezialisierten Einrichtungen.













