Umzugskostenzuschuss bei der KKH Krankenkasse in Hannover
Ein Umzug stellt für pflegebedürftige oder schwerbehinderte Personen eine bedeutende Herausforderung dar, insbesondere wenn er aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse, mit einer starken Präsenz in Hannover, bietet finanzielle Unterstützung für Umzugskosten, wenn diese die Lebenssituation von Pflegebedürftigen verbessern, etwa durch barrierefreie Wohnungen oder eine bessere Pflegeversorgung.
Der Umzugskostenzuschuss der KKH Pflegekasse erleichtert pflegebedürftigen Personen in Hannover den Zugang zu barrierefreien oder pflegegerechten Wohnungen.
Durch die Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH können Betroffene von einfühlsamen Dienstleistungen, transparenter Kostengestaltung und Unterstützung bei der Antragstellung profitieren. Frühzeitige Planung, detaillierte Anträge und die Einbindung von Fachpersonal sind entscheidend für einen erfolgreichen Umzug.
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Grundlagen des Umzugskostenzuschusses

Die Übernahme von Umzugskosten durch die Pflegekasse ist in § 40 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) geregelt. Diese Regelung ermöglicht Zuschüsse von bis zu 4,180 Euro pro pflegebedürftige Person, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird. Die KKH Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 ist erforderlich.
- Notwendigkeit des Umzugs: Der Umzug muss medizinisch oder pflegerisch begründet sein, z. B. durch die Notwendigkeit einer barrierefreien Wohnung oder die Nähe zu pflegenden Angehörigen.
- Geeigneter Wohnraum: Die neue Wohnung muss den pflegebedürftigen Bedürfnissen entsprechen, z. B. barrierefrei sein.
- Unmöglichkeit von Umbauten: Ein Umbau der aktuellen Wohnung muss nicht möglich oder nicht ausreichend sein.
Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse
Die Pflegekasse ist eine eigenständige Institution, die der Krankenkasse (z. B. KKH) angegliedert ist. Während die Krankenkasse Leistungen wie Krankenversicherung und Vorsorge übernimmt, ist die Pflegekasse für Pflegeleistungen, einschließlich Umzugskostenzuschüsse, zuständig.












