Die IKK gesund plus – eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland – bietet im Rahmen gesetzlich definierter Leistungen Unterstützung bei sogenannten medizinisch notwendigen Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Gemeinsam mit kompetenten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH können Versicherte von finanziellen Zuschüssen und einem professionell organisierten Umzug profitieren.
Ein Umzug zählt für viele Menschen zu den größten organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Besonders schwierig wird dieses Vorhaben für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Senioren oder pflegebedürftige Menschen. In solchen Fällen spielt nicht nur die logistische Planung eine Rolle, sondern auch die Frage der Finanzierung.
Rechtliche Grundlagen
Die IKK gesund plus kann unter Umständen Kosten übernehmen, wenn:
Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt Zuschüsse für:
Die Butler Umzüge GmbH ist ein etabliertes Berliner Umzugsunternehmen, das sowohl in Berlin als auch deutschland- und europaweit tätig ist. Mit langjähriger Erfahrung und einem umfassenden Serviceangebot unterstützt das Unternehmen besonders häufig Senioren, pflegebedürftige Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Serviceangebote
Vorteile einer Kooperation für IKK-Kunden
Voraussetzungen prüfen
Antrag stellen
Bearbeitungszeit und Bewilligung
Die Umzugsförderung durch die IKK gesund plus bietet pflegebedürftigen oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen eine wertvolle Entlastung. Ob durch Zuschüsse für barrierefreie Wohnungen, Unterstützung bei medizinisch notwendigen Umzügen oder Leistungen aus der Pflegekasse – Versicherte können erhebliche finanzielle Hilfe erhalten.
In Kombination mit einem erfahrenen Partner wie der Butler Umzüge GmbH wird der Umzug nicht nur organisatorisch vereinfacht, sondern auch optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Durch nachhaltige, transparente und patientenorientierte Lösungen gewinnen Versicherte Sicherheit und Lebensqualität.
Wenn ein Umzug medizinisch notwendig ist, etwa wegen Nähe zu einer Klinik.
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, inklusive eines Umzugs.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 bis 5, wenn ohne Umzug keine ausreichende Versorgung möglich ist.
Mit einem formlosen Antrag, ergänzt durch ärztliche Bescheinigungen und Kostenvoranschläge.
Bis zu 4.180 Euro. Mehr bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt.
Dies ist der aktuelle Maximalbetrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (früher 4.000 €, seit Anpassung teilweise 4.180 €).