Hausratversicherung und Umzug
Die Hausratversicherung schützt Ihr Inventar bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch – auch während des Transports, sofern dies in Ihrem Vertrag geregelt ist. Einige Versicherer bieten eine sogenannte Außenversicherung an, die für etwa drei Monate sowohl die alte als auch die neue Wohnung abdeckt. Schäden durch Eigenverschulden oder grobe Fahrlässigkeit sind jedoch oft nicht standardmäßig versichert.
Kosten für den eigentlichen Umzug, wie Spedition oder Mietwagen, werden in der Regel nicht übernommen. Allerdings können bei einem versicherten Schaden, wie einem Brand, Umzugskosten teilweise erstattet werden, wenn die Wohnung unbewohnbar wird.
Ein professionelles Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH kann Ihnen mit einem Rundum-sorglos-Paket helfen und bei Schadenumzügen mit Versicherungen zusammenarbeiten. Denken Sie daran, vorab Ihren Versicherungsvertrag zu prüfen und sich über mögliche Zusatzbausteine zu informieren – so sind Sie gut abgesichert!
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Deckt die Hausratversicherung Umzugskosten ab?

Grundsätzlich gilt:
- Keine pauschale Übernahme von „Umzugskosten“ wie Speditionskosten, Mietwagen, Kartons oder Arbeitszeit.
- Der klassische Schutz bezieht sich auf Schäden am Hausrat, nicht auf die Organisation des Umzugs selbst.
Es gibt aber wichtige Sonderfälle, in denen Umzug und Hausratversicherung eng zusammenhängen:
- Außenversicherung / Übergangsfrist beim Umzug – Schutz des Hausrats während Umzug und paralleler Nutzung von alter und neuer Wohnung.
- Umzug infolge eines versicherten Schadens – z. B. HUK‑COBURG‑Hausrat, AXA oder andere Tarife, die bei unbewohnbarer Wohnung Umzugs‑ und Lagerkosten übernehmen können.
- Zusatzbausteine / Premiumtarife – optionale Erweiterungen, die Transportschäden oder eigenverschuldete Schäden teilweise mit abdecken.












