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Umzugskosten bei Gothaer

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten bei Gothaer

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf können bei der Gothaer Krankenversicherung und ergänzenden Sozialträgern einen Umzugszuschuss erhalten, wenn der Umzug Pflege und Selbständigkeit verbessert. Die Pflegekassen übernehmen – nach Bewilligung und gegen Nachweis – bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehrere Zuschüsse können über die Zeit gewährt werden, wenn sich Bedarf und Pflegesituation ändern. Wer keinen Pflegegrad hat, kann Hilfe vom Sozialamt oder Integrationsamt bekommen. Erfolgreich ist ein Antrag dann, wenn die Notwendigkeit medizinisch klar begründet und die Maßnahme wirtschaftlich ist.

Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsfirmen, wie Butler Umzüge GmbH, vereinfacht die Antragstellung und sichert qualitätsvolle Umsetzung. Eine sorgfältige Vorbereitung, vollständige Unterlagen und professionelle Angebote erhöhen die Bewilligungschancen. Der Antrag sollte immer VOR Durchführung des Umzugs eingereicht werden.

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Menschen mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Umzugskosten erhalten. Voraussetzung ist oft ein medizinisch notwendiger Grund für den Umzug – etwa Wohnraum, der barrierefrei oder rollstuhlgerecht gestaltet ist.

Welche Stellen sind zuständig?

  1. Pflegekassen der Krankenversicherung (wenn ein Pflegegrad vorliegt)
  2. Renten- oder Unfallversicherung (berufsbedingte Maßnahmen)
  3. Sozial- oder Integrationsämter (wenn keine vorrangigen Leistungsträger zuständig sind)
  4. In besonderen Fällen auch die Arbeitsagentur (berufliche Reha)

Bei der Gothaer gilt grundsätzlich: Die Pflegekasse wird tätig, sofern ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug nachweislich zur Verbesserung des Wohnumfelds führt .

  1. Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  2. Kosten für barrierefreie Umbauten (z.B. Türverbreiterungen, Schwellenabbau)
  3. Unterstützung bei Umzügen in eine zum Behinderungsgrad passende Wohnung

Pflegebedürftige mit anerkannter Pflegestufe/Pflegegrad können laut § 40 SGB XI bis zu 4.180 € pro Maßnahme beantragen; der Betrag gilt pro Maßnahme, nicht pro Jahr. Leben mehrere Anspruchsberechtigte gemeinsam, sind bis zu 16.720 € pro Haushalt möglich .

Ohne Pflegegrad ist die Unterstützung schwieriger, doch auch Sozialämter und Integrationsämter bieten vor allem Menschen, die Grundsicherung beziehen, Hilfestellung an.

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Umzugszuschüsse:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die wegen Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes umziehen müssen (z.B. in eine barrierefreie oder betreute Wohnung), können Kostenübernahme für den Umzug beantragen, sofern dieser zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds beiträgt .

Beispiele förderfähiger Kosten:

  1. Transport, Demontage/Montage von Möbeln, spezielle Verpackung
  2. Handwerkerdienste für Umbauten, Einbringen von Rampen
  3. Beratung und Planung durch spezialisierte Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH

Antragsweg:

  1. Formloser Antrag oder spezifisches Pflegekassen-Formular
  2. Nachweis über den medizinisch notwendigen Grund (Arztbescheinigung)
  3. Angebote/Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen
  4. Nachweis über die neue Wohnsituation (z.B. Behindertenausweis, neuer Mietvertrag)

Achtung: Der Antrag sollte VOR dem Umzug gestellt und bewilligt werden.

Gothaer bietet Zusatzversicherungen, die – je nach Vertrag – über die gesetzlichen Leistungen hinausgehende Umzugs- und Umbaukosten abdecken . Sinnvoll ist eine individuelle Beratung zur Vertragsgestaltung!

Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 € je Maßnahme gewähren, wenn die Maßnahme die Pflege erleichtert oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglicht. Bezahlt werden:

  1. Umzugskosten (Transport, Montage, Handwerkerarbeiten)
  2. Umbauten zur Reduzierung von Barrieren (z.B. Badumbauten)
  3. Nachweise/Abrechnungen müssen eingereicht werden (Originalrechnungen)
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Mehrmals möglich, wenn sich die Pflegesituation wesentlich verändert oder erneut Maßnahmen erforderlich sind. Die Zahlung pro Maßnahme bleibt auf 4.180 € begrenzt .

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Anspruch auf Umzugsgeld („Wohnumfeldverbesserung“) haben:

  1. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5
  2. Rentner, die auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen sind
  3. Menschen mit Schwerbehinderung und GdB ab 50 (ggf. Sozialamt/Integrationsamt)
  4. Versicherte, die durch Unfall berufsunfähig/behindert wurden (Unfall- oder Rentenversicherung)
  5. In Härtefällen auch Empfänger von Grundsicherung
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Frau M., Pflegegrad 3, Berlin

  1. Bestehende Wohnung im Altbau nicht barrierefrei zugänglich
  2. Ärztliches Gutachten empfiehlt Umzug ins Erdgeschoss/barrierefreie Wohnung
  3. Kostenvoranschlag von Butler Umzüge GmbH eingereicht, Antrag an Gothaer Pflegekasse
  4. Ergebnis: Bewilligung eines Umzugszuschusses in Höhe von 3.800 €, Überweisung an das Umzugsunternehmen

Herr R., GdB 70, kein Pflegegrad, Grundsicherung

  1. Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich
  2. Antrag an das zuständige Sozialamt, Nachweise über Notwendigkeit eingereicht
  3. Bewilligung eines pauschalen Zuschusses von 1.200 €

Gemeinschaftlicher Haushalt, zwei Bewohner mit Pflegegrad 2 und 4

  1. Umzug in größere barrierearme Wohnung, zusätzliche Handwerkermaßnahmen für Badumbau
  2. Jeweils Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme gestellt, Zuschüsse auf maximal 4.180 € je Person 
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Sozialgesetzbuch XI – Pflegekasse

Recht auf Zuschüsse zu Umzug und Umbau ergibt sich aus § 40 Abs. 4 SGB XI.
Leistungen erfolgen zweckgebunden, eine nachträgliche Kostenerstattung ist möglich, wenn vorherige Genehmigung der Pflegekasse vorliegt.

Sozialgesetzbuch XII – Sozialhilfe

Personen ohne Pflegegrad, aber mit nachgewiesener Bedürftigkeit und Behinderung, können nach § 53, § 54 SGB XII Zuschüsse vom Sozial- oder Integrationsamt erhalten.

Ergänzende Regelungen

  1. § 102 SGB IX (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Schwerbehinderte)
  2. Unfallversicherungsträger und Rentenversicherung bei beruflichen und gesundheitlichen Ursachen

Butler Umzüge GmbH ist auf barrierefreie, senioren- und schwerbehindertengerechte Umzüge spezialisiert. Die Kooperation zwischen Butler Umzüge und Kunden der Gothaer bietet besondere Vorteile durch:

  1. Fachmännische Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige
  2. Erstellung prüffähiger, versicherungsgerechter Angebote für Antragstellung
  3. Unterstützung bei der Kommunikation mit der Gothaer oder dem Sozialamt
  4. Sichere, fachgerechte Umsetzung des Umzugs inkl. spezieller Verpackung und Demontage

Praxis-Tipp: Bereits vor dem Antrag sollten Kostenvoranschläge und Beratungen mit spezialisierten Umzugsfirmen eingeholt werden. Als offizieller Dienstleister kennt Butler Umzüge die Regularien der Versicherungen und Behörden .

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  1. Ärztliche Bescheinigung / medizinischer Nachweis in Kopie beifügen
  2. Kostenvoranschlag(e) des Umzugsunternehmens (idealerweise mit Hinweis auf Barrierefreiheit)
  3. Formloser Antrag oder Formular der Gothaer Pflegekasse verwenden
  4. Nachweis über Mietvertrag/neue Wohnung
  5. Warten auf Bewilligung (Bearbeitungszeit etwa 2–4 Wochen)
  6. Originalrechnungen nach Abschluss vorlegen
  7. Auszahlung des Zuschusses – entweder direkt an das Unternehmen oder als Erstattung

Wer keine finanziellen Rücklagen verfügt, kann auf folgende Unterstützungsquellen zurückgreifen:

  1. Grundsicherungsamt (Umzugsdarlehen oder -zuschüsse)
  2. Spenden von gemeinnützigen Verbänden oder Kirchengemeinden
  3. Hilfe durch Stiftungen (z.B. „Aktion Mensch“, Sozialverband Deutschland)
  4. Ehrenamtliche Helfer und Selbsthilfenetzwerke in der Region
  1. Zuschüsse für barrierefreie Renovierung/Modernisierung gibt es z. B. für Bad, Küche, Türen, Zugänge
  2. Antragstellung bei der Pflegekasse oder dem Sozialamt, ggf. auch Integrationsträger
  3. Nachweise: Angebote, Beschreibung des notwendigen Umfangs, idealerweise Fotos und ärztliche Bescheinigung

FAQ

Anspruchsberechtigt sind:

  1. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
  2. Menschen mit Schwerbehinderung (GdB ab 50)
  3. Rentner mit Bedarf an barrierefreiem Wohnraum
  4. Unfall-/berufsunfähige Personen (über Unfall- oder Rentenversicherung)
  1. Anerkannter Pflegegrad (bei Pflegekassenunterstützung)
  2. Medizinisch notwendiger Umzugsgrund (z.B. Barrierefreiheit)
  3. Nachweis der neuen Wohnsituation (z.B. Mietvertrag, Behindertenausweis)
  1. Die Pflegekassen übernehmen bis zu 4.180 € je Maßnahme.
  2. Bei veränderter Pflegesituation sind mehrere Zuschüsse möglich.
  3. Maximal 16.720 € pro Haushalt, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenleben.
  1. Wohnraumanpassung: Barrierefreie Umbauten wie Türverbreiterungen, Rampen oder Schwellenabbau.
  2. Umzugskosten: Transport, Demontage und Montage von Möbeln, Verpackungskosten usw.
  1. Formlosen Antrag oder Formular der Pflegekasse ausfüllen.
  2. Ärztlichen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit einreichen.
  3. Angebote oder Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen beilegen.
  4. Nachweis über die neue Wohnsituation (z.B. Mietvertrag) beifügen.

Der Antrag muss unbedingt vor dem Umzug gestellt werden, da eine nachträgliche Erstattung nicht möglich ist.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel etwa 2–4 Wochen, abhängig von der zuständigen Stelle.

Auch ohne Pflegegrad ist eine Unterstützung möglich:

  1. Sozialämter oder Integrationsämter können Zuschüsse gewähren, insbesondere für Empfänger von Grundsicherung.
  1. § 40 Abs. 4 SGB XI: Zuschüsse der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
  2. § 53, § 54 SGB XII: Sozialhilfe für Bedürftige ohne Pflegegrad.

Ja, es sind mehrere Anträge möglich, wenn sich die Pflegesituation verändert. Der maximale Zuschuss bleibt jedoch bei 4.180 € pro Maßnahme.

  1. Frau M., Pflegegrad 3: Altbauwohnung ohne Barrierefreiheit → Umzug ins Erdgeschoss → Zuschuss: 3.800 €
  2. Herr R., GdB 70, kein Pflegegrad: Umzug aus gesundheitlichen Gründen → Zuschuss vom Sozialamt: 1.200 € pauschal
  3. Gemeinschaftlicher Haushalt, Pflegegrad 2 und 4: Umzug in barrierearme Wohnung → Zuschüsse: 4.180 € pro Person

Mögliche Finanzierungshilfen:

  1. Grundsicherungsamt (Darlehen/Zuschüsse)
  2. Gemeinnützige Verbände oder Kirchengemeinden (Spenden)
  3. Stiftungen wie „Aktion Mensch“
  1. Verbesserte Selbständigkeit im Alltag durch barrierefreies Umfeld.
  2. Erleichterung der Pflege für Angehörige und Pflegekräfte.
  3. Höhere Lebensqualität für Betroffene und ihre Familien.
  1. Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit beifügen.
  2. Kostenvoranschläge und Angebote einholen und einreichen.
  3. Mietvertrag oder Nachweis der neuen Wohnsituation beilegen.
  1. Fehlende Nachweise wie Arztbescheinigungen oder Mietverträge.
  2. Keine Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen einholen.
  3. Den Antrag erst nach dem Umzug einreichen – keine nachträgliche Erstattung möglich!
  1. Gesetzliche Pflegeversicherung: Zuschüsse bis zu 4.180 € pro Maßnahme durch die Pflegekasse möglich.
  2. Private Zusatzversicherungen: Übernahme zusätzlicher Kosten je nach Vertragsgestaltung.

Ja! Zum Beispiel die Butler Umzüge GmbH, spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge:

  1. Beratung und Planung des Umzugs
  2. Transport und Verpackung von Möbeln
  3. Demontage und Montage von Möbeln
  4. Barrierefreie Anpassungen (z.B. Rampen)

Telefon: 030 845 188 55
E-Mail: info@butler-umzuege.de

  1. Möglichkeit zur Übernahme zusätzlicher Kosten (je nach Vertrag).
  2. Individuelle Beratung zur optimalen Vertragsgestaltung für Ihre Bedürfnisse.