Sprache wählen →
GEK Krankenkasse

Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

GEK Krankenkasse Umzug: finanzielle Unterstützung durch Pflegekasse

Tragen Sie den Gedanken mit sich herum, Ihren Umzug in ein neues Zuhause anzugehen? Wenn es sich um eine barrierefreie Wohnung oder Pflegeeinrichtung handelt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss durch die Pflegekasse.

  • Die GEK Krankenkasse unterstützt Sie bei Ihrem Umzug und einer Wohnraumanpassung.
  • Pflegebedürftige können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.
  • Pflegebedürftige können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.
GEK Krankenkasse

Pflegekasse übernimmt Umzugskosten

Krankenkasse und Pflegekasse fördern grundsätzlich wohnraumverbessernde Maßnahmen, wenn diese zu einer Erleichterung der Pflege oder einer verbesserten Selbstständigkeit bei Pflegebedürftigen und Senioren führen. Ist eine Wohnraumanpassung in Ihrem Zuhause nicht möglich, bietet sich ein Umzug in eine barrierefreie und altersgerechte Unterkunft an.

Die Umzugskosten werden von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen, wenn Sie pflegeversichert sind und mindestens Pflegegrad 1 besitzen. Ihr Umzug muss zudem zu einer signifikanten Verbesserung im Hinblick auf die Pflege oder Selbstständigkeit führen.

Um einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen, schicken Sie einen formlosen Antrag an die GEK. Fügen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Umzugsunternehmens und eine kurze Begründung an. Handeln Sie auf Empfehlung Ihres Arztes, sollten Sie seine schriftliche Empfehlung ebenfalls beifügen.

Bei einem Umzug mit Krankenkasse können Sie einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro erhalten, wenn Sie alleine Ihren Wohnsitz wechseln. Ziehen Sie mit anderen Pflegebedürftigen zusammen um, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.000 Euro.

Umzugskosten durch Krankenkasse und Pflegekasse decken

Ein Umzug kann anstrengend sein. Vor allem wenn Sie pflegebedürftig oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Butler Umzüge hat sich deshalb auf Seniorenumzüge und Schwerbehindertenumzüge spezialisiert. Wir setzen uns mit einem breiten Leistungsspektrum für einen entspannten Domizilwechsel ein und stehen Ihnen mit einem umfassenden Umzugsservice in Berlin und Umgebung zur Seite.

Die Kosten für Ihren Umzug können Sie teilweise oder vollständig durch Leistungen Ihrer Krankenkasse und Pflegekasse decken. Voraussetzung ist, dass Sie in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung, zu nahen Angehörigen, in eine Demenz-Wohngemeinschaft oder eine ambulante Wohnform umziehen.

Ihre Pflegekasse fördert nämlich die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigen. Laut §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI kann der Zuschuss zu Ihren Umzugskosten bis zu 4.000 Euro betragen.

GEK Krankenkasse

Weil Umziehen Vertrauenssache ist

Häufige Fragen zum Umzug mit der GEK Krankenkasse

Welche Umzugshilfe kann ich von Krankenkasse und Pflegekasse erwarten?

Als Pflegebedürftiger mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 können Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die Umzugshilfe setzt voraus, dass Sie in eine Wohnung umziehen, die Ihr Wohnumfeld deutlich verbessert. Das bedeutet, Ihr Umzug erleichtert die häusliche Pflege oder stärkt Ihre Selbstständigkeit im Alltag.

Wie melde ich meine neue Adresse der GEK Krankenkasse?

Nach Ihrem Umzug melden Sie der GEK Krankenkasse Ihre neue Anschrift. Sie können Ihren Ansprechpartner entweder telefonisch informieren oder ein formloses Schreiben auf dem Postweg wählen. Alternativ loggen Sie sich in Ihr Online-Konto ein und nehmen die Adressänderung eigenhändig vor.

Unterstützt die GEK Krankenkasse nur Umzüge?

Sind Sie bei der GEK Krankenkasse versichert, unterstützt diese Sie nicht nur bei einem Umzug mit Ihrer Pflegekasse. Auch wenn Sie Ihren Wohnraum mit baulichen Maßnahmen an Ihre körperlichen Bedürfnisse anpassen möchten, können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen.

Wie stelle ich einen Antrag auf Wohnraumanpassung?

Planen Sie eine Wohnraumanpassung, ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Bezuschussung vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Warten Sie die schriftliche Bestätigung ab, dass Ihnen finanzielle Hilfe gewährt wird, und beginnen Sie die baulichen Maßnahmen erst im Anschluss.

Den Antrag können Sie als formloses Schreiben an die GEK schicken. Fügen Sie idealerweise einen Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung an, um Ihre Chancen zu erhöhen.

So macht Umziehen Spaß

Lassen Sie uns jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihren Umzug erstellen.

man

Butler Umzüge: Ihre vertrauensvolle Umzugshilfe in Berlin

Sie spielen mit dem Gedanken, in ein neues Zuhause umzuziehen? Dann steht Butler Umzüge Ihnen mit einem erstklassigen Umzugsservice zur Seite. Wir realisieren sowohl Ihren regionalen Umzug als auch Ihren europaweiten Umzug. Dabei achten wir auf eine reibungslose Abwicklung Ihres Domizilwechsels und helfen Ihnen von der Einrichtung einer  Halteverbotszone über einen Ein- und Auspackservice bis hin zum sicheren Transport Ihres Eigentums.

Sprechen Sie uns noch heute per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular an und fordern Sie ein kostenfreies, unverbindliches Angebot für Ihren Umzug an.

GEK Krankenkasse

FAQ

Die GEK Krankenkasse unterstützt Versicherte in besonderen Lebenslagen, insbesondere bei Umzügen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit notwendig sind. Ziel ist es, finanzielle Entlastung zu schaffen und die Lebensqualität durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zu erhöhen.

Die Pflegekasse, als Teil der Krankenkasse, kann Umzugskosten übernehmen, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Anerkannter Pflegegrad (in der Regel ab Pflegegrad 1).
  2. Der Umzug dient der Verbesserung des Wohnumfelds, z. B. in eine barrierefreie Wohnung oder eine Umgebung, die ein selbstständiges Leben erleichtert.
  3. Eine Anpassung der aktuellen Wohnung ist nicht möglich oder zu aufwendig.

Die Pflegekasse kann Zuschüsse bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einschließlich Umzugskosten gewähren. Der genaue Betrag hängt von der individuellen Situation und der jeweiligen Pflegekasse ab.

Die Zuschüsse können folgende Leistungen umfassen:

  1. Umzugskosten (inklusive Beauftragung einer Umzugsfirma).
  2. Verpackung und Montage von Möbeln.
  3. Beratung oder organisatorische Unterstützung.
  4. Arbeitszeit für Umzugshelfer.
    Bitte beachten Sie, dass die Leistungen meist nur nach Genehmigung des Antrags übernommen werden.

Um die Kostenübernahme zu beantragen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Angebote einholen: Holen Sie Kostenvoranschläge für den Umzug ein.
  2. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag zusammen mit den Kostenvoranschlägen bei Ihrer Pflegekasse ein.
  3. Begründung einreichen: Legen Sie ein ärztliches Attest oder Gutachten vor, das den Umzugsbedarf aus medizinisch-pflegerischer Sicht bestätigt.
  4. Prüfung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse prüft, ob eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme vorliegt.
  5. Genehmigung abwarten: Beauftragen Sie verbindliche Umzugsleistungen erst nach schriftlicher Zusage der Pflegekasse.
  1. Es muss eine medizinische oder pflegerische Notwendigkeit vorliegen (z. B. Pflegegrad oder ärztliches Attest).
  2. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt und genehmigt werden – sonst besteht kein Anspruch auf Erstattung.

In Fällen, in denen kein gesundheitlicher Grund für den Umzug vorliegt, besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder Krankenkasse.

  1. Nicht jeder Umzug wird automatisch übernommen, auch wenn ein Pflegegrad vorliegt.
  2. Die Leistungen werden in der Regel über die Pflegekasse abgewickelt, nicht über die allgemeine Krankenkasse.
  3. Eine vorherige Genehmigung ist zwingend erforderlich – ohne diese besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Die GEK Krankenkasse möchte Versicherte in besonderen Lebenslagen entlasten. Dazu gehören Situationen wie gesundheitliche Einschränkungen, die einen Umzug in barrierefreien Wohnraum erfordern. Die Unterstützung soll finanzielle Belastungen reduzieren und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören:
✅ Umzugskosten (inklusive Umzugsfirma).
✅ Verpackung und Montage von Möbeln.
✅ Beratung und organisatorische Unterstützung.
✅ Arbeitszeit für Umzugshelfer bei Bedarf.

Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse von bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person. Der genaue Betrag hängt von der individuellen Situation und den notwendigen Maßnahmen ab.

Ja, unbedingt! Der Antrag muss vor dem Umzug eingereicht und von der Pflegekasse genehmigt werden. Ohne schriftliche Genehmigung können keine Kosten erstattet werden.

Die Pflegekasse prüft:

  1. Ob eine medizinische oder pflegerische Notwendigkeit für den Umzug besteht.
  2. Ob wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erforderlich sind.

Nach der Prüfung erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung, die Voraussetzung für die Kostenübernahme ist.

Die Unterstützung basiert auf §40 SGB XI, der Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen regelt. Ziel ist es, das häusliche Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen anzupassen.

Ein Antrag wird abgelehnt, wenn:
❌ Keine medizinische/pflegerische Begründung vorliegt.
❌ Der Antrag erst nach dem Umzug eingereicht wurde.

In solchen Fällen können Sie Widerspruch einlegen oder sich beraten lassen.

Barrierefreier Wohnraum umfasst:
🏠 Wohnungen mit Aufzügen oder ohne Treppen.
🔑 Anpassungen für Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte, z. B. breitere Türen oder ebenerdige Duschen.

  1. Finanzielle Entlastung bei Umzügen und Anpassungen der Wohnsituation.
  2. Unterstützung in schwierigen Lebenslagen.
  3. Möglichkeit, länger selbstständig in einem geeigneten Umfeld zu leben.

Professionelle Dienstleister wie die Butler Umzüge GmbH können Sie bei der Planung und Durchführung des Umzugs unterstützen. Sie bieten auch Beratung zur Antragstellung und organisatorische Hilfe an.

  1. Zeitdruck und Stress bei der Planung und Durchführung.
  2. Finanzielle Belastungen ohne Zuschüsse.

Professionelle Unternehmen wie Butler Umzüge bieten maßgeschneiderte Lösungen für pflegebedürftige Personen an, darunter:
✅ Beratung zu Anträgen und Zuschüssen.
✅ Unterstützung bei der Organisation und Durchführung des Umzugs.

📝 Bereiten Sie alle Unterlagen sorgfältig vor: Arztbriefe, Gutachten und Kostenvoranschläge sollten vollständig sein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Nachdem Sie die schriftliche Genehmigung erhalten haben, können Sie verbindliche Leistungen wie den Auftrag an eine Umzugsfirma erteilen.