GEK Krankenkasse Umzug: finanzielle Unterstützung durch Pflegekasse
Tragen Sie den Gedanken mit sich herum, Ihren Umzug in ein neues Zuhause anzugehen? Wenn es sich um eine barrierefreie Wohnung oder Pflegeeinrichtung handelt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss durch die Pflegekasse.
- Die GEK Krankenkasse unterstützt Sie bei Ihrem Umzug und einer Wohnraumanpassung.
- Pflegebedürftige können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.
- Pflegebedürftige können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.
Pflegekasse übernimmt Umzugskosten
Krankenkasse und Pflegekasse fördern grundsätzlich wohnraumverbessernde Maßnahmen, wenn diese zu einer Erleichterung der Pflege oder einer verbesserten Selbstständigkeit bei Pflegebedürftigen und Senioren führen. Ist eine Wohnraumanpassung in Ihrem Zuhause nicht möglich, bietet sich ein Umzug in eine barrierefreie und altersgerechte Unterkunft an.
Die Umzugskosten werden von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen, wenn Sie pflegeversichert sind und mindestens Pflegegrad 1 besitzen. Ihr Umzug muss zudem zu einer signifikanten Verbesserung im Hinblick auf die Pflege oder Selbstständigkeit führen.
Um einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen, schicken Sie einen formlosen Antrag an die GEK. Fügen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Umzugsunternehmens und eine kurze Begründung an. Handeln Sie auf Empfehlung Ihres Arztes, sollten Sie seine schriftliche Empfehlung ebenfalls beifügen.
Bei einem Umzug mit Krankenkasse können Sie einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro erhalten, wenn Sie alleine Ihren Wohnsitz wechseln. Ziehen Sie mit anderen Pflegebedürftigen zusammen um, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.000 Euro.
Umzugskosten durch Krankenkasse und Pflegekasse decken
Ein Umzug kann anstrengend sein. Vor allem wenn Sie pflegebedürftig oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Butler Umzüge hat sich deshalb auf Seniorenumzüge und Schwerbehindertenumzüge spezialisiert. Wir setzen uns mit einem breiten Leistungsspektrum für einen entspannten Domizilwechsel ein und stehen Ihnen mit einem umfassenden Umzugsservice in Berlin und Umgebung zur Seite.
Die Kosten für Ihren Umzug können Sie teilweise oder vollständig durch Leistungen Ihrer Krankenkasse und Pflegekasse decken. Voraussetzung ist, dass Sie in eine barrierefreie oder altersgerechte Wohnung, zu nahen Angehörigen, in eine Demenz-Wohngemeinschaft oder eine ambulante Wohnform umziehen.
Ihre Pflegekasse fördert nämlich die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes bei Pflegebedürftigen. Laut §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI kann der Zuschuss zu Ihren Umzugskosten bis zu 4.000 Euro betragen.
Häufige Fragen zum Umzug mit der GEK Krankenkasse
Welche Umzugshilfe kann ich von Krankenkasse und Pflegekasse erwarten?
Als Pflegebedürftiger mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 können Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben. Die Umzugshilfe setzt voraus, dass Sie in eine Wohnung umziehen, die Ihr Wohnumfeld deutlich verbessert. Das bedeutet, Ihr Umzug erleichtert die häusliche Pflege oder stärkt Ihre Selbstständigkeit im Alltag.
Wie melde ich meine neue Adresse der GEK Krankenkasse?
Nach Ihrem Umzug melden Sie der GEK Krankenkasse Ihre neue Anschrift. Sie können Ihren Ansprechpartner entweder telefonisch informieren oder ein formloses Schreiben auf dem Postweg wählen. Alternativ loggen Sie sich in Ihr Online-Konto ein und nehmen die Adressänderung eigenhändig vor.
Unterstützt die GEK Krankenkasse nur Umzüge?
Sind Sie bei der GEK Krankenkasse versichert, unterstützt diese Sie nicht nur bei einem Umzug mit Ihrer Pflegekasse. Auch wenn Sie Ihren Wohnraum mit baulichen Maßnahmen an Ihre körperlichen Bedürfnisse anpassen möchten, können Sie einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro beantragen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Wohnraumanpassung?
Planen Sie eine Wohnraumanpassung, ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Bezuschussung vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Warten Sie die schriftliche Bestätigung ab, dass Ihnen finanzielle Hilfe gewährt wird, und beginnen Sie die baulichen Maßnahmen erst im Anschluss.
Den Antrag können Sie als formloses Schreiben an die GEK schicken. Fügen Sie idealerweise einen Kostenvoranschlag und eine kurze Begründung an, um Ihre Chancen zu erhöhen.
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