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Antrag auf Umzugsbeihilfe durch die IKK Brandenburg und Berlin
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Antrag auf Umzugsbeihilfe durch die IKK Brandenburg und Berlin

  • Antrag auf Umzugskostenzuschuss bei der IKK gesund plus
  • Spezialfall: Pflegegrad 1 und barrierefreier Wohnungswechsel
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Wer infolge eines gesundheitlichen Zustandes oder fortschreitender Pflegebedürftigkeit seine bisherige Wohnung nicht mehr barrierefrei oder selbstständig nutzen kann, benötigt eine geeignete, angepasste Wohnumgebung – und Unterstützung bei der Finanzierung des Wohnungswechsels.

Die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) bietet hierfür eine kräftige Hilfe: den Umzugszuschuss für Personen mit Pflegegrad. Dieser Zuschuss ist in die Leistungen für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI eingebettet und kann helfen, sowohl Umzugskosten als auch bestimmte Anpassungsmaßnahmen in der neuen Wohnung zu decken.

Mit einer sorgfältig geplanten Antragstellung, fachlicher Beratung und einem erfahrenen Umzugspartner lassen sich finanzielle und organisatorische Hürden zuverlässig überwinden. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person ist dabei eine wertvolle Entlastung, insbesondere wenn professionelle Unterstützung durch Unternehmen wie Butler Umzüge genutzt wird.

Ein barrierefreies Zuhause bedeutet Sicherheit, Selbstständigkeit und Würde – und genau darum geht es bei dieser Förderung.Die Kooperation mit Spezialanbietern wie Butler Umzüge GmbH gewährleistet für Betroffene und Angehörige eine sorgenfreie und professionelle Umsetzung. Die Umzugshilfe der IKK classic unterstützt mit finanziellen Zuschüssen, um die Kosten zu reduzieren und ein sicheres, komfortables Wohnen im neuen Zuhause zu ermöglichen.

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Mit steigendem Alter oder zunehmender Pflegebedürftigkeit steigen die Anforderungen an die Wohnumgebung. Treppen, schmale Türen, Badezimmer ohne Haltegriffe oder Stolperfallen durch Teppiche werden zu ernsten Risiken. Gleichzeitig wächst der Wunsch nach Selbstbestimmung und einem Umfeld, das ein würdevolles Altern ermöglicht.

Hier setzt das Unterstützungssystem der Pflegeversicherung an. Sie hilft nicht nur bei Pflegesachleistungen oder Pflegegeld, sondern auch bei konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wozu auch ein Umzug gehören kann. Die IKK Brandenburg und Berlin bietet betroffenen Versicherten die Möglichkeit, diesen Schritt finanzierbar zu machen.

Ein solcher Umzug kann die Selbstständigkeit erhöhen, Pflege erleichtern und sogar Pflegekosten langfristig senken. Deshalb lohnt es sich, die bestehenden Zuschussmöglichkeiten genau zu kennen. Ein barrierefreies Zuhause bedeutet Sicherheit, Selbstständigkeit und Würde – und genau darum geht es bei dieser Förderung. Die Kooperation mit Spezialanbietern wie Butler Umzüge GmbH gewährleistet für Betroffene und Angehörige eine sorgenfreie und professionelle Umsetzung. Die Umzugshilfe der IKK classic unterstützt mit finanziellen Zuschüssen, um die Kosten zu reduzieren und ein sicheres, komfortables Wohnen im neuen Zuhause zu ermöglichen.

Der Zweck dieser Beihilfe ist es, pflegerische Einschränkungen durch geeignete Wohnbedingungen zu kompensieren. Wenn die Wohnung durch bauliche Barrieren die Pflege erschwert oder gefährliche Situationen entstehen lässt, kann ein Umzug als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ gelten.

Die IKK Brandenburg und Berlin unterstützt in diesen Fällen, um eine möglichst selbstständige Lebensführung zu fördern. Dabei gelten folgende Leitprinzipien:

  1. Förderung der Selbstbestimmung im Alltag
  2. Vermeidung von Pflegeheimeinzügen
  3. Entlastung pflegender Angehöriger
  4. Schaffung sicherer, barrierefreier Wohnbedingungen

Antragsberechtigt sind alle Versicherten der IKK Brandenburg und Berlin mit einem anerkannten Pflegegrad (1–5), die entweder selbst in häuslicher Umgebung gepflegt werden oder ihre Wohnung den Erfordernissen einer Pflegesituation anpassen müssen.

In folgenden Situationen ist ein Umzugszuschuss besonders relevant:

  1. Der bisherige Wohnraum ist nicht barrierefrei oder für Hilfsmittel ungeeignet (z. B. Rollstuhl, Pflegebett).
  2. Es liegt eine ärztlich empfohlene Wohnveränderung vor (z. B. Erdgeschosswohnung).
  3. Die neue Wohnung ermöglicht eine Entlastung der pflegenden Person.
  4. Es besteht die Gefahr eines Pflegeheimaufenthalts, der durch den Umzug verhindert werden kann.
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Schritt 1: Beratung einholen

Der erste Schritt sollte immer die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse der IKK Brandenburg und Berlin sein. Dort wird geprüft, ob die beabsichtigte Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist.
Empfehlenswert ist ein schriftlicher Hinweis der Pflegeberaterin, dass ein Umzug aus gesundheitlicher Sicht erforderlich ist.

Schritt 2: Nachweis der Notwendigkeit

Eine kurze ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) genügt oft als Nachweis. Darin sollte beschrieben werden, warum der Umzug pflegebedingt sinnvoll ist (z. B. wegen Mobilitätseinschränkungen, Treppenproblemen, Nähe zur Betreuungsperson).Kompetenzen

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Schritt 3: Kostenvoranschläge einholen

Mindestens zwei Angebote von Umzugsunternehmen sollten eingereicht werden.
Hier bietet sich besonders die Zusammenarbeit mit erfahrenen Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH an, die auf seniorengerechte und pflegefreundliche Umzüge spezialisiert sind und bei der Antragstellung mit Kostenvoranschlägen und Dokumentation helfen.

Schritt 4: Antrag ausfüllen

Das Antragsformular „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ der IKK BB ist schriftlich einzureichen, zusammen mit den Kostenvoranschlägen, ärztlicher Begründung und ggf. Foto/Beschreibung der alten Wohnung.

Schritt 5: Prüfung und Bewilligung

Die Pflegekasse prüft:

  1. ob der Umzug pflegebedingt notwendig ist,
  2. ob die Kosten angemessen sind,
  3. ob der Antrag vor Beginn gestellt wurde.

Danach erhalten Antragstellende einen schriftlichen Bewilligungsbescheid. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnung oder teilweise als Vorauszahlung.

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Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisierter Partner für seniorengerechte und pflegefreundliche Umzüge in ganz Deutschland. Das Unternehmen unterstützt Betroffene und Angehörige nicht nur beim eigentlichen Transport, sondern auch in der gesamten Förderabwicklung.

Leistungen im Überblick:

  • Individuelle Umzugsplanung mit Fokus auf Barrierefreiheit
  • Erstellung pflegekassentauglicher Kostenvoranschläge
  • Unterstützung bei der Antragsformulierung
  • Ab- und Aufbau von Pflegehilfsmitteln
  • umsichtiger Umgang mit persönlichen Gegenständen
  • auf Wunsch Kommunikation mit der Pflegekasse

Butler Umzüge bietet damit ein Rundum-Sorglos-Paket, das besonders für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen enorme Entlastung bringt.

Das Unternehmen koordiniert auch Begutachtungstermine vor Ort, hilft bei der Jalousien-, Haltegriff- oder Möbelmontage und sorgt dafür, dass die Nachweise für die IKK Brandenburg und Berlin vollständig und formal korrekt sind.

Herr Neumann (Pflegegrad 3) bewohnte mit seiner Ehefrau eine Altbauwohnung im zweiten Stock ohne Aufzug. Nach einer Hüftoperation war die Treppe für ihn kaum zu bewältigen. Die Pflegeberaterin der IKK BB empfahl den Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung.

Die Familie wandte sich an die Butler Umzüge GmbH, die den gesamten Ablauf begleitete:

  1. Erstellung eines detaillierten Kostenvoranschlags über 2.980 Euro
  2. Einreichung des formellen Antrags mit ärztlicher Begründung
  3. Terminabstimmung mit der Pflegekasse

Die IKK BB genehmigte die vollständige Rückerstattung dieser Kosten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Herr Neumann kann nun wieder ohne Hilfe seine Wohnung verlassen.

Das Beispiel zeigt: Ein korrekter, frühzeitig eingereichter Antrag mit professioneller Begleitung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Bewilligung.

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Nicht empfehlenswert:

  1. Den Antrag nach dem Umzug stellen – keine rückwirkende Bewilligung möglich.
  2. Angebote ohne pflegebedingten Bezug einreichen (z. B. reine Komfortverbesserungen).
  3. Die Maßnahme ohne schriftliche Bewilligung beginnen.

Empfehlenswert:

  1. Vollständige Dokumentation: ärztliche Begründung, Fotos, bei Bedarf MDK-Bericht.
  2. Eng mit einem erfahrenen Umzugsunternehmen zusammenarbeiten.
  3. Auch an nachträgliche Anpassungen in der neuen Wohnung denken.
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Grundsätzlich kann der Zuschuss aus der Pflegeversicherung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden, solange keine Doppelfinanzierung derselben Leistung entsteht. Mögliche Partner:

  1. Integrationsamt (bei Behinderung)
  2. KfW-Förderbank: Programme für altersgerechtes Umbauen
  3. Sozialämter oder örtliche Wohnbauförderstellen
  4. Landesförderungen Brandenburg/Berlin

Es ist ratsam, vor Antragstellung zu prüfen, welche Mittel kombiniert werden dürfen, und dies ggf. durch eine schriftliche Stellungnahme der Pflegekasse bestätigen zu lassen.Das Beispiel zeigt: Ein korrekter, frühzeitig eingereichter Antrag mit professioneller Begleitung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Bewilligung.

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Sehr geehrte Damen und Herren,  

hiermit beantrage ich gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI die Gewährung eines Zuschusses für eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Form eines Umzugs.  

Aufgrund meiner eingeschränkten Mobilität (Pflegegrad 2) ist meine derzeitige Wohnung im dritten Obergeschoss nicht mehr barrierefrei nutzbar. Der Umzug in eine Erdgeschosswohnung ermöglicht mir eine selbstständigere Lebensführung und erleichtert die Betreuung durch meinen ambulanten Pflegedienst.  

Anbei erhalten Sie:

– ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Umzugs  

– zwei Kostenvoranschläge (u. a. von Butler Umzüge GmbH)  

– Kopie des Pflegegradbescheides  

Mit freundlichen Grüßen  

[Name, Anschrift, Versichertennummer]  Das Unternehmen koordiniert auch Begutachtungstermine vor Ort, hilft bei der Jalousien-, Haltegriff- oder Möbelmontage und sorgt dafür, dass die Nachweise für die IKK Brandenburg und Berlin vollständig und formal korrekt sind.

Formular:
„Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ – erhältlich online oder über den Kundenservice der IKK BB.

Kontaktadressen:
IKK Brandenburg und Berlin,
Friedrichstraße 60, 10117 Berlin
Telefon: 030 / 21991 – 0
E-Mail: info@ikkbb.de

Die Pflegeberaterinnen stehen für persönliche Beratungsgespräche zur Verfügung und helfen bei der Antragsvorbereitung.Das Beispiel zeigt: Ein korrekter, frühzeitig eingereichter Antrag mit professioneller Begleitung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Bewilligung.

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FAQ

Ein barrierefreies Zuhause bietet mehr Sicherheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität. Stolperfallen werden beseitigt, Pflegehilfsmittel lassen sich besser einbauen, und Angehörige sind entlastet.

Ja. Auch Teilleistungen wie der Einbau von Haltegriffen, bodengleichen Duschen oder Türverbreiterungen fallen unter § 40 Abs. 4 SGB XI.

Bevorzugen Sie spezialisierte Anbieter mit Pflegekompetenz. Die Butler Umzüge GmbH ist auf seniorengerechte, barrierefreie Umzüge ausgerichtet und kennt die Formalitäten der Pflegekassen.

Ja, wenn neue Umstände entstehen, z. B. eine Wohnraumanpassung nach einer Verschlechterung des Gesundheitszustands. Der Höchstbetrag von 4.000 Euro darf pro Person aber nicht überschritten werden.

Nur die tatsächlich angefallenen und belegten Kosten werden gezahlt. Nicht genutzte Mittel bleiben der Pflegekasse erhalten.

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, bei Rückfragen oder Gutachten bis zu acht Wochen.

In der Regel erfolgt die Auszahlung an die versicherte Person. Manche Pflegekassen, darunter die IKK BB, akzeptieren aber auch Direktabrechnungen, wenn eine Abtretungserklärung vorliegt.

Ja. Wenn Zeitdruck besteht, reicht ein formloser Antrag mit ärztlicher Begründung, Kostenvoranschlag und kurzer Schilderung der Situation. Das offizielle Formular kann nachgereicht werden.

Ja. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, kann der Zuschuss addiert werden – bis zu 16.000 Euro Gesamtförderung.

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis Pflegegradbescheid
  • Ärztliche Begründung oder Pflegedienstschreiben
  • Kostenvoranschläge
  • Bei Bedarf Mietvertrag oder Fotos der Wohnung