GEK Krankenkasse Umzug: finanzielle Unterstützung durch Pflegekasse
Tragen Sie den Gedanken mit sich herum, Ihren Umzug in ein neues Zuhause anzugehen? Wenn es sich um eine barrierefreie Wohnung oder Pflegeeinrichtung handelt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss durch die Pflegekasse.
- Die GEK Krankenkasse unterstützt Sie bei Ihrem Umzug und einer Wohnraumanpassung.
- Pflegebedürftige können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.
- Pflegebedürftige können einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.

Pflegekasse übernimmt Umzugskosten
Krankenkasse und Pflegekasse fördern grundsätzlich wohnraumverbessernde Maßnahmen, wenn diese zu einer Erleichterung der Pflege oder einer verbesserten Selbstständigkeit bei Pflegebedürftigen und Senioren führen. Ist eine Wohnraumanpassung in Ihrem Zuhause nicht möglich, bietet sich ein Umzug in eine barrierefreie und altersgerechte Unterkunft an.
Die Umzugskosten werden von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen, wenn Sie pflegeversichert sind und mindestens Pflegegrad 1 besitzen. Ihr Umzug muss zudem zu einer signifikanten Verbesserung im Hinblick auf die Pflege oder Selbstständigkeit führen.
Um einen Antrag auf Umzugskosten zu stellen, schicken Sie einen formlosen Antrag an die GEK. Fügen Sie einen Kostenvoranschlag Ihres Umzugsunternehmens und eine kurze Begründung an. Handeln Sie auf Empfehlung Ihres Arztes, sollten Sie seine schriftliche Empfehlung ebenfalls beifügen.
Bei einem Umzug mit Krankenkasse können Sie einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro erhalten, wenn Sie alleine Ihren Wohnsitz wechseln. Ziehen Sie mit anderen Pflegebedürftigen zusammen um, erhöht sich der Betrag auf bis zu 16.000 Euro.





