Erfolgreich zum genehmigten Umzugszuschuss
Ein genehmigter Kostenvoranschlag für den Umzug beim Jobcenter erfordert Sorgfalt, Vollständigkeit und rechtzeitige Antragstellung.
Drei nachvollziehbare und vergleichbare Angebote bilden den Kern für die Bewilligung.
Butler Umzüge GmbH unterstützt Antragsteller durch transparente Preisgestaltung, fachspezifische Erfahrung mit Sozialumzügen und auf Wunsch direkte Kommunikation mit den Behörden.
Wer den gesamten Prozess schriftlich dokumentiert, Fristen einhält und frühzeitig plant, hat die besten Chancen, dass das Jobcenter den Umzug vollständig übernimmt.
Die Butler Umzüge GmbH dient als Beispiel eines erfahrenen, zertifizierten Unternehmens, das regelmäßig Umzüge für Jobcenter-Kunden durchführt und transparente Kostenvoranschläge anbietet.

Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Das Recht auf Übernahme notwendiger Umzugskosten ist im Sozialgesetzbuch II (SGB II) geregelt. Danach können Empfänger von Bürgergeld die Erstattung der Ausgaben beantragen, sofern der Umzug notwendig und wirtschaftlich ist.
Ziel der gesetzlichen Regelung ist die sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel sowie die Förderung von Mobilität und sozialer Integration.
Gesetzliche Grundlage
Nach § 22 Absatz 6 SGB II gilt:
Kosten für einen Umzug sind nur dann zu übernehmen, wenn der Leistungsträger – also das Jobcenter – die Notwendigkeit vor Abschluss eines Mietvertrags oder eines Umzugsauftrags anerkannt hat. Die Bewilligung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von vergleichbaren und nachprüfbaren Kostenvoranschlägen.
Zielsetzung
Das Jobcenter soll durch mehrere Angebote sicherstellen, dass der Umzug zu Bedingungen erfolgt, die dem Preis-Leistungs-Niveau des örtlichen Marktes entsprechen.
Dies schützt sowohl den Steuerzahler vor überhöhten Forderungen als auch den Hilfebedürftigen vor finanziellen Risiken.













