Sprache wählen →
Umzugsangebote günstig mit Einlagerung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugsangebote mit Einlagerung

seal butler umzug

Bitte geben Sie hier Ihren vollständigen Namen ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

Butler Umzüge ist auf Not‑ und Express‑Umzüge spezialisiert, z.B. wenn Wohnungen durch Wasserschaden, Brand oder Schimmelschaden plötzlich unbewohnbar werden. 

Wichtige Merkmale:

  • kurzfristige Termine, im Akutfall sehr schnelle Abholung („Not‑Umzug“)
  • Full‑Service‑Umzug mit Demontage, Verpackung, Transport, Montage
  • Einlagerung in alarmgesicherten, trockenen Stahlcontainern auf eigenem Grundstück
  • Entrümpelung und Entsorgung zerstörter Möbel/Hausrat
  • Erstellung detaillierter Kostenvoranschläge und Rechnungen zur Einreichung bei Versicherungen

Butler bietet Einlagerung als eigenständige Dienstleistung an (Abholen, Verpacken, Sicherung, Einlagerung, Rücklieferung) und weist dabei auf Sicherheit, Trockenheit, Einbruchschutz und Versicherungsschutz hin.

Jetzt Angebot sichern
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

„Umzug mit Einlagerung“ heißt: Dein Hausrat wird nicht direkt von Alt‑ in die neue Wohnung gebracht, sondern zunächst (teilweise oder vollständig) in ein externes Lager verbracht, weil:[

  1. die beschädigte Wohnung saniert/trockengelegt werden muss,
  2. noch keine Ersatzwohnung verfügbar ist oder
  3. nur ein Teil der Möbel in die Übergangswohnung passt.

Typische Bausteine eines Angebots „Umzug + Einlagerung“:

  1. Sofortige Abholung / Not‑Umzug aus der Schadenswohnung
  2. Demontage von Möbeln, ggf. Küche, fachgerechte Verpackung
  3. Transport ins Lager (und später aus dem Lager zurück)
  4. Einlagerung in trockenen, sauberen, alarmgesicherten Containern/Boxen
  5. optionale Entsorgung irreparabel geschädigter Teile
  6. späterer Rückumzug in sanierte oder neue Wohnung

Seriöse Anbieter wie Butler Umzüge kalkulieren Lagerfläche effizient (z. B. nur wenige Quadratmeter für eine ganze Wohnung, dank Stapelung), was die Lagerkosten senkt.

Die Hausratversicherung zahlt bei versichertem Wasser‑ oder Brandschaden nicht nur den Neuwert deines beweglichen Eigentums, sondern oft auch Folge‑ und Nebenkosten:

  1. Bewegungs- und Schutzkosten:
    • – Kosten für Räumen und Auslagern deines Hausrats,
    • – Transportkosten ins Lager und zurück,
    • – Kosten der tatsächlichen Lagerung (Miete für Container/Boxen),
    • – ggf. Kosten für Helfer (Umzugsunternehmen).
  2. Aufräum- und Entsorgungskosten:
    • – Entsorgung unbrauchbarer, zerstörter Gegenstände,
    • – Aufräumarbeiten im Hausratbereich.
  3. Ersatzunterkunft:
    • Hotel‑ oder Ersatzwohnkosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist (je nach Tarif mit Tages‑ oder Gesamtlimit).

Voraussetzung:

  1. versicherte Ursache (Feuer, Leitungswasser, ggf. bestimmter Schimmel als Folge)
  2. Unbenutzbarkeit / Unbewohnbarkeit der Wohnung oder objektive Notwendigkeit der Auslagerung
  3. Einlagerung ist für Sanierung oder Schutz des Hausrats erforderlich.
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers trägt die baulichen Schäden (Wände, Böden, Decken, Leitungen) und oft ebenfalls Aufräum‑, Bewegungs‑ und Lagerkosten, wenn diese im Gebäudezusammenhang anfallen. Oft müssen sich Gebäude‑ und Hausratversicherung abstimmen, dürfen aber Leistungen nicht mit dem Hinweis verweigern, die jeweils andere sei zuständig. 

Wenn ein Dritter den Schaden verursacht (z. B. Nachbar, Handwerker), kann dessen Privathaftpflicht (oder Betriebs‑/Haftpflicht) für Umzug, Lagerung und Ersatzunterkunft aufkommen.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

„Günstig“ heißt im Schadenkontext nicht nur niedriger Preis, sondern vor allem:

  1. passende Leistungen zum Bedarf,
  2. sauber kalkulierte Positionen, die Versicherungen akzeptieren,
  3. kein unnötiger Leistungsballast.

Ein gutes Angebot enthält: 

  1. transparente Aufschlüsselung (Demontage, Verpackung, Transport, Einlagerung pro Monat, Rücktransport, Entsorgung)
  2. effizienten Lagerzuschnitt (wenig Quadratmeter durch Stapelung → geringere Lagerkosten)
  3. klare Zeitannahmen (z. B. Lagerdauer 3–6 Monate, verlängerbar)

Richtwerte (stark vereinfacht, stark abhängig von Volumen und Region):

  1. Abholung + Einlagerung: i. d. R. ein Vielfaches eines normalen Umzugs, da zusätzliche Transporte anfallen.
  2. Lagerung: meist zweistellige bis niedrige dreistellige Beträge pro Monat je nach Fläche und Servicegrad. 

Im Schadenfall ist aber entscheidend, ob die Versicherung diese Positionen als notwendig anerkennt – dann relativiert sich der „Preis“ für dich stark.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Schaden umgehend melden
    • – Hausrat‑ und ggf. Gebäudeversicherung informieren, Schadennummer geben lassen.
    • – Nachfragen, ob Transport‑ und Lagerkosten bei Unbewohnbarkeit übernommen werden.
  2. Notfall‑Umzugsfirma mit Schadenerfahrung wählen
    • Anbieter wie Butler Umzüge, die explizit Not‑Umzüge bei Wasser‑, Brand‑ und Schimmelschaden anbieten, sind mit Versichereranforderungen vertraut. 
  3. Kostenvoranschlag einholen
    • – Vor‑Ort‑Besichtigung, detailliertes Angebot mit Positionen für Umzug, Einlagerung, Rückumzug, Entsorgung.
    • – Angebot mit Schadennummer an Versicherung senden und schriftlich fragen, was übernommen wird.
  4. Einlagerungsbedingungen prüfen
    • Trockenheit, Sicherheit, Versicherung der Lagergüter, Zugangsmodalitäten. 
  5. Zusage dokumentieren
    • Möglichst E‑Mail / Schreiben der Versicherung sichern, aus dem Umfang und Dauer der Kostenübernahme ersichtlich ist.
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Eine Direktabrechnung ist nur möglich, wenn Versicherung und Umzugsfirma dem ausdrücklich zustimmen – du musst sie also aktiv vorab anfragen und dir schriftlich bestätigen lassen. Formal läuft das meist über eine Kombination aus Kostenvoranschlag + Zustimmung der Versicherung + ggf. Abtretungserklärung.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Bei der Schaden-Hotline oder Sachbearbeitung anrufen und klar fragen:
    • „Können die Umzugskosten / Lagerkosten in meinem Schadenfall per Direktabrechnung zwischen Ihnen und der Umzugsfirma geregelt werden, damit ich nicht in Vorleistung gehen muss?“ 
  2. Versicherungen stimmen Direktabrechnung oft nur zu, wenn:
    • – der Schaden anerkannt ist,
    • – ein Kostenvoranschlag vorliegt,
    • – und der Dienstleister seriös ist (ggf. vom Versicherer empfohlen). 

Ohne diese Zustimmung bleibt der Standard: Du zahlst die Rechnung und bekommst danach Erstattung.

  1. Angebot der Umzugsfirma (z. B. Butler Umzüge) einholen – sauber aufgeschlüsselt (Umzug, Einlagerung, Rückumzug, Entsorgung).
  2. Dieses Angebot mit deiner Schadennummer an die Versicherung schicken mit einem kurzen Schreiben, z. B.:

„Hiermit bitte ich Sie, die Kosten für den notwendigen Umzug / die Einlagerung im Schadenfall [Schadennummer] zu prüfen und – sofern möglich – eine Direktabrechnung mit der Firma [Name, Kontaktdaten] zu vereinbaren, damit ich nicht in Vorleistung gehen muss.“

  1. Umzugsfirma informieren, dass du Direktabrechnung wünschst und die Versicherung bereits angefragt hast.
  1. In vielen Bereichen (z. B. Kfz, Handwerker, Gebäudeversicherung) läuft Direktabrechnung über eine Abtretungserklärung, mit der du deine Erstattungsansprüche an den Dienstleister abtrittst.[3][4][2]
  2. Übertrag auf Umzug:
    • – Versicherer muss zustimmen, dass die Umzugsfirma direkt bei ihm abrechnet.
    • – Du kannst dann eine Abtretungserklärung der Umzugsfirma unterschreiben, in der steht, dass die Versicherung die Rechnung direkt an die Firma zahlen darf.
  3. Ohne Einverständnis der Versicherung ist eine solche Abtretung wirkungslos; die Versicherung kann Direktzahlung verweigern. 

In deinem Schreiben an die Versicherung sollten stehen:

  1. Schadennummer, deine Daten
  2. kurze Begründung (Wohnung unbewohnbar, Umzug + Einlagerung nötig)
  3. Name und Kontaktdaten der Umzugsfirma
  4. Hinweis, dass ein Kostenvoranschlag beiliegt
  5. klare Bitte:
    • „Bitte bestätigen Sie mir schriftlich, dass eine Direktabrechnung zwischen Ihnen und [Umzugsfirma] möglich ist.“

Wenn du angibst, bei welcher Versicherung (z. B. HUK, AXA, ERGO) du bist und ob es um Wasser‑ oder Brandschaden geht, kann ein komplett fertiger Text (E‑Mail/Brief) aufgesetzt werden, den du direkt an die Versicherung weiterleitest.  

FAQ

In der Regel die Hausratversicherung (für Hausrat) und ggf. die Gebäudeversicherung (für bauliche Schäden), wenn der Wasserschaden eine versicherte Ursache hat (Leitungswasser o. Ä.) und die Einlagerung zur Sanierung oder zum Schutz des Hausrats nötig ist. Die Kosten werden meist als Bewegungs‑ und Schutzkosten für einen begrenzten Zeitraum übernommen.

Bei massiven Leitungswasserschäden kommen je nach Konstellation in Betracht: Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Haftpflicht des Verursachers oder der Vermieter (Schadensersatz bei Baumangel). Voraussetzung ist, dass der Umzug objektiv notwendig ist (Unbewohnbarkeit/Unbenutzbarkeit).

Ein Teil oder der gesamte Hausrat wird aus der beschädigten Wohnung ausgelagert und in einem Lager (Container/Halle) zwischengelagert, bis Sanierung abgeschlossen oder eine neue Wohnung verfügbar ist; später erfolgt ein Rückumzug

Häufig die Hausratversicherung (Hotel/Ersatzwohnung) und/oder die Gebäudeversicherung; teilweise kann auch der Vermieter als Schadensersatzpflichtiger in Anspruch genommen werden, wenn ein baulicher Mangel vorlag. Details stehen im Vertrag, Höchstbeträge und Dauer sind begrenzt.

Die Hausratversicherung übernimmt als Folge eines Brandschadens meist Transport‑ und Einlagerungskosten für Hausrat, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und Auslagerung erforderlich ist; die Wohngebäudeversicherung trägt baubezogene Kosten. 

Je nach Verursacher und Verträgen: Hausrat‑ und Gebäudeversicherung, ggf. Haftpflicht des Verursachers oder Vermieter (falls Baumängel oder Pflichtverletzungen). Wichtig sind Schadenanzeige, Gutachten und ggf. Vermieterbestätigung. 

Die Kosten setzen sich aus Abholung (Umzug), monatlicher Lagergebühr und Rückumzug zusammen und hängen von Volumen, Lagerdauer und Serviceumfang ab. Im Schadenfall werden diese Kosten häufig ganz oder teilweise von Versicherung oder Haftpflicht des Verursachers übernommen, wenn sie als notwendig anerkannt sind. 

Meist die Hausratversicherung (Hotel‑/Ersatzwohnkosten) bzw. Gebäudeversicherung, wenn die Wohnung vorübergehend unbewohnbar ist; teilweise kann auch der Verursacher (Haftpflicht) oder Vermieter herangezogen werden.

Wenn du deine konkrete Situation (Mieter/Eigentümer, Wasser oder Brand, bekannte Versicherung) nennen möchtest, lässt sich daraus ein sehr konkreter Text an deine Versicherung formulieren, in dem Butler‑Angebot, Einlagerung und Ersatzwohnung gezielt mit angefragt werden.  

Für eine Direktabrechnung (Rechnung der Umzugsfirma direkt an die Versicherung) verlangen Versicherer typischerweise: 

  1. Schadenmeldung mit Schadennummer,
  2. Kostenvoranschlag der Umzugsfirma (aufgeschlüsselt: Umzug, Lagerung, Rückumzug, Entsorgung),
  3. Begründung/ Nachweise zur Notwendigkeit (Fotos, Gutachten, Vermieter‑ oder Handwerkerbestätigung zur Unbewohnbarkeit),
  4. ggf. eine Abtretungserklärung oder Vollmacht, mit der du deinen Erstattungsanspruch an den Dienstleister abtrittst.
  1. Telefonisch oder schriftlich unter Angabe der Schadennummer darum bitten und gleich ankündigen, dass du einen Kostenvoranschlag der Umzugsfirma mitsendest. 
  2. Wichtig sind Formulierungen wie „Direktabrechnung“, „Zahlung der Rechnung direkt an die Firma [Name]“ und der Hinweis, dass du nicht in Vorleistung gehen kannst oder möchtest.
  1. Schadenanzeige und Schadennummer,
  2. Fotodokumentation und ggf. Gutachten/Handwerkerberichte zur Unbewohnbarkeit,
  3. ggf. Vermieterbestätigung, dass Sanierung/Trocknung ohne Räumung nicht möglich ist,
  4. Kostenvoranschlag und später Rechnungen des Lager‑/Umzugsunternehmens (mit Angaben: Zeitraum, Fläche/Containergröße, monatliche Kosten, Transportkosten).
  1. Viele Tarife begrenzen die Lagerdauer auf einen bestimmten Zeitraum (z. B. 100 Tage, 6 Monate, 1 Jahr) oder „bis zur Wiederherstellung der Wohnung“, jedoch mit Maximalfrist. 
  2. Teilweise gibt es betragsmäßige Obergrenzen, etwa als Prozentsatz der Versicherungssumme oder als fixer Maximalbetrag.