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Umzugskosten DAK-Gesundheit
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten DAK

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AOK Nordost etc.

Der Umzug ist für pflegebedürftige Menschen oft nicht nur ein organisatorischer, sondern auch ein finanzieller Kraftakt.

Besonders relevant wird dies bei einer Verschlechterung der Lebe…ues, senioren- oder behindertengerechtes Wohnumfeld ansteht.

Die DAK-Gesundheit Pflegekasse unterstützt hier mit dem Umzugszuschuss

Der Umzugszuschuss bei Pflegegrad und die Umzugskostenübernahme der DAK-Gesundheit Pflegekasse sind ein wichtiger Baustein sozialer Versorgung in Deutschland.

Wer vorausschauend plant, alle Unterlagen bereitstellt, Kostenvoranschläge einholt und Experten wie Butler Umzüge GmbH einbindet, kann mit finanzieller Unterstützung rechnen. 

Schwerbehinderte und ihre Angehörigen sollten alle Kombinationsmöglichkeiten ausschöpfen, um Pflege, Lebensqualität und selbstständiges Wohnen zu sichern. 

Die DAK-Gesundheit berät umfassend, fördert individuell und setzt Maßstäbe bei moderner Pflegeunterstützung.

Jetzt Angebot sichern

Der Umzugszuschuss sowie die Förderung wohnumfeldverbessernden Maßnahmen richten sich nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Anspruch besteht, wenn:

  1. Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt,
  2. eine erhebliche Verbesserung, Erleichterung oder überhaupt Ermöglichung häuslicher Pflege oder selbstständigen Lebens nottut,
  3. der Umzug oder Umbau medizinisch begründet und notwendig ist.

Alle Details und Antragsunterlagen sind direkt über die DAK-Gesundheit verfügbar.

Die Pflegegrade bestimmen Art und Höhe des Zuschusses:

  1. Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen, Unterstützung im Wesentlichen für technisch notwendige Maßnahmen, z. B. minimale Umgestaltungen.
  2. Pflegegrade 2–5: fortschreitend größere körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen. Der Umzugszuschuss kann auch für einen kompletten Wohnungswechsel genutzt werden, etwa wenn nur dadurch Barrierefreiheit und Lebensqualität zu erzielen sind.
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  1.  Jeder Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5.
  2. Schwerbehinderte mit amtlich anerkanntem Zusatzbedarf.
  3. Angehörige, die für Eltern/Großeltern umziehen (z. B. Umzug aus dem alten Haus in eine barrierefreie Wohnung, Seniorengerecht oder Ziehen in betreutes Wohnen).
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Neben dem klassischen Umzugszuschuss bei Pflegegrad 1/2/3/4/5 fördert die DAK-Gesundheit umfassend Umzugskosten bei einer nachgewiesenen Schwerbehinderung, z. B. Zusatzförderung für barrierefreie Maßnahmen, Rollstuhlgerechtigkeit oder Einbau technischer Hilfsmittel. Besonderheiten:

  1. Mehrfachförderungen sind möglich, wenn sowohl Pflegegrad als auch Schwerbehinderung attestiert werden (z. B. Zuschüsse für Türverbreiterungen zusätzlich zum eigentlichen Umzug).
  2. Weitere Gelder können ergänzend über regionale IntegrationsämterSozialämter und Wohnbauförderprogramme beantragt werden.

Erstattungsfähige Kosten (Beispiele):

  1. Transportkosten (Umzugsunternehmen, Sprinter, Spediteure)
  2. Montage und Demontage von Möbeln, Anpassungen der Alltagseinrichtung
  3. Handwerkerkosten für Renovierung/Barrierefreiheit (z. B. Badewanne zur Dusche, Haltegriffe)
  4. Reinigungs– und Endrenovierungskosten (soweit Umzug notwendig)
  5. Kosten für behindertengerechte Planung/Umzugsberatung

Nicht übernommen werden übliche Möbelneuanschaffungen, Luxusausstattungen oder reine Schönheitsreparaturen.

Seit 2025 gelten bei der DAK-Gesundheit für Umzugszuschuss und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen folgende Richtwerte:

  1. Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme und Person mit Pflegegrad 1 bis 5 im Haushalt.
  2. Mehrere anspruchsberechtigte Personen im gleichen Haushalt können Zuschüsse einzeln beantragen (maximaler Gesamtzuschuss je nach Personenzahl).
  3. Sonderförderungen für Härtefälle oder außergewöhnliche bauliche Anforderungen nach individueller Einzelfallprüfung.
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  1. Pflegegrad beantragen/Gutachten abwarten (Details zur Einstufung siehe DAK-Leitfaden).
  2. Notwendigkeit belegen (ärztliche Stellungnahme, ggf. MDK-Gutachten).
  3. Geeignete neue Wohnung suchen (barrierefreie Wohnung/oder Wohnung für betreutes Wohnen).
  4. Kostenvoranschläge einholen (mind. ein, besser mehrere; z. B. Butler Umzüge GmbH).
  5. Antragsformular Umzugszuschuss/Pflegekasse ausfüllen (DAK-Formular verfügbar). DAK_antrag-finanzieller-zuschuss-wohnumfeld
  6. Genehmigung abwarten, alle Nachweise bereithalten, Kommunikation mit Gutachtern und Pflegekassenbetreuern.
  7. Nach Umzug Belege/Rechnungen einreichen – erst dann erfolgt Auszahlung.
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  1. Es besteht kein richtiger Mehrfachanspruch für den gleichen Zweck; erneute Förderung ist jedoch möglich, wenn eine neue, nachgewiesen notwendige Maßnahme ansteht.
  2. Im Schnitt ca. einmal alle vier Jahre, wenn sich Wohnumfeldsituation gravierend ändert.
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Herr F., Pflegegrad 3, muss nach Krankenhausaufenthalt von einer Altbauwohnung ohne Aufzug in eine barrierefreie Seniorenwohnung umziehen. Die DAK-Gesundheit bewilligt nach Nachweis der medizinischen Notwendigkeit 3.900 EuroUmzugszuschuss – davon gehen 2.000 Euro an eine spezialisierte Umzugsfirma, 1.400 Euro entfallen auf neue Bodenbeläge/Stufenrampen, 500 Euro auf Beratungsleistungen.

Frau N., Pflegegrad260%Schwerbehinderung, zieht in eine rollstuhlgerechte Neubauwohnung. Die DAK-Gesundheit finanziert Zuschüsse für Umzug, Einbau unterfahrbarer Küchenzeile sowie Türverbreiterungen im Gesamtwert von 4.100 Euro.

Ehepaar mit jeweils Pflegegrad 4 beantragt vor dem Umzug den kombinierten Zuschuss4.000 Euro fließen in Umzugskosten3.000 Euro in den Badumbau mit ebenerdiger Dusche und Haltegriffen.

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Butler Umzüge GmbH ist als spezialisiertes Umzugsunternehmen erfahrener Ansprechpartner für den Seniorenumzug, Umzüge von Schwerbehinderten und für Familienangehörige wie Eltern und Großeltern. Vorteile der Zusammenarbeit:

  1. Umfassende Beratung zu allen Aspekten rund um die DAK-Gesundheit und Umzugszuschuss bei Pflegegrad 1/2/3/4/5.
  2. Erstellung professioneller Kostenvoranschläge für die Pflegekasse.
  3. Umzugsplanung und Umsetzung senioren- und behindertengerecht.
  4. Unterstützung bei der Zusammenstellung denkbarer Kombizuschüsse (z. B. auch Treppenlift, Badumbau – alles aus einer Hand).

FAQ

Umzugszuschuss für Transport, fachgerechte Unterstützung, behindertengerechten Umbau; ergänzend weitere Förderungen über Ämter möglich.

Neben den 4.180 EuroUmzugszuschuss auch Zuschüsse für spezielle Umbaumaßnahmen, technische Hilfen, ggf. regionale Zuschüsse.

Transport, Handwerker, behindertengerechte Planung und Durchführung, notwendige Einrichtungsanpassungen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5; Angehörige bei Umzug im Auftrag und alle, die durch einen Umzug die Voraussetzungen für erleichterte Pflege erzielen.

Je nach Änderung der Wohnumfeldsituation mehrfach möglich, eine dauerhafte Förderung für denselben Zweck aber nicht vorgesehen.


Medizinischer Dienst
 prüft Pflege- und Wohnsituation, beauftragt ggf. gezielte Maßnahmen, Kontrolle nach Abschluss möglich.

Gutachten, Pflegegradbescheid, ausführlicher Antrag, Kostenvoranschläge, ggf. Begründung des notwendigen Umzugs, Nachweise nach Umzug (Rechnungen, Fotos).

Umzugszuschuss für Transport, fachgerechte Unterstützung, behindertengerechten Umbau; ergänzend weitere Förderungen über Ämter möglich.

Neben den 4.180 Euro Umzugszuschuss auch Zuschüsse für spezielle Umbaumaßnahmen, technische Hilfen, ggf. regionale Zuschüsse.

Transport, Handwerker, behindertengerechte Planung und Durchführung, notwendige Einrichtungsanpassungen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5; Angehörige bei Umzug im Auftrag und alle, die durch einen Umzug die Voraussetzungen für erleichterte Pflege erzielen.

Je nach Änderung der Wohnumfeldsituation mehrfach möglich, eine dauerhafte Förderung für denselben Zweck aber nicht vorgesehen.

Medizinischer Dienst prüft Pflege- und Wohnsituation, beauftragt ggf. gezielte Maßnahmen, Kontrolle nach Abschluss möglich.

Weiterführende Links 

  1. DAK-Pflegeanträge
  2. DAK-Gutachten und Pflegegrad
  3. Antrag Umzugszuschuss PDF