Umzugszuschuss bei der DAK-Gesundheit Pflegekasse in Deutschland

Der Umzug ist für pflegebedürftige Menschen oft nicht nur ein organisatorischer, sondern auch ein finanzieller Kraftakt.
Besonders relevant wird dies bei einer Verschlechterung der Lebe…ues, senioren- oder behindertengerechtes Wohnumfeld ansteht.
Die DAK-Gesundheit Pflegekasse unterstützt hier mit dem Umzugszuschuss
Der Umzugszuschuss bei Pflegegrad und die Umzugskostenübernahme der DAK-Gesundheit Pflegekasse sind ein wichtiger Baustein sozialer Versorgung in Deutschland.
Wer vorausschauend plant, alle Unterlagen bereitstellt, Kostenvoranschläge einholt und Experten wie Butler Umzüge GmbH einbindet, kann mit finanzieller Unterstützung rechnen.
Schwerbehinderte und ihre Angehörigen sollten alle Kombinationsmöglichkeiten ausschöpfen, um Pflege, Lebensqualität und selbstständiges Wohnen zu sichern.
Die DAK-Gesundheit berät umfassend, fördert individuell und setzt Maßstäbe bei moderner Pflegeunterstützung.
Jetzt Angebot sichernRechtliche Rahmenbedingungen des Umzugszuschusses
§ 40 Absatz 4 SGB XI als Grundlage
Der Umzugszuschuss sowie die Förderung wohnumfeldverbessernden Maßnahmen richten sich nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Anspruch besteht, wenn:
- Ein anerkannter Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt,
- eine erhebliche Verbesserung, Erleichterung oder überhaupt Ermöglichung häuslicher Pflege oder selbstständigen Lebens nottut,
- der Umzug oder Umbau medizinisch begründet und notwendig ist.
Alle Details und Antragsunterlagen sind direkt über die DAK-Gesundheit verfügbar.
Pflegegrade 1 bis 5: Bedeutung für den Umzugszuschuss
Die Pflegegrade bestimmen Art und Höhe des Zuschusses:
- Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen, Unterstützung im Wesentlichen für technisch notwendige Maßnahmen, z. B. minimale Umgestaltungen.
- Pflegegrade 2–5: fortschreitend größere körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen. Der Umzugszuschuss kann auch für einen kompletten Wohnungswechsel genutzt werden, etwa wenn nur dadurch Barrierefreiheit und Lebensqualität zu erzielen sind.













