Umzugskostenzuschuss bei der DAK-Gesundheit Krankenkasse in Osnabrück
Umzüge sind für viele Menschen eine große organisatorische und finanzielle Herausforderung. Besonders für Menschen mit Behinderungen oder einem erhöhten Pflegebedarf können Umzüge notwendig werden, um die Lebens- und Versorgungssituation entscheidend zu verbessern – vorausgesetzt, der Umzug ist medizinisch oder pflegerisch begründet.
Ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen kann – mit der richtigen Unterstützung – reibungslos und finanziell abgesichert ablaufen. Die DAK-Gesundheit Krankenkasse in Osnabrück bietet die Möglichkeit, Umzugskosten ganz oder teilweise zu übernehmen, wenn ein medizinischer oder pflegerischer Grund vorliegt. Wichtig sind eine gute Vorbereitung, sorgfältige Antragstellung und die Wahl eines erfahrenen Umzugsunternehmens. Beratungsstellen im Raum Osnabrück unterstützen Sie dabei, sämtliche Formalitäten stressfrei zu erledigen.
Mit professionellen Partnern wie der Butler Umzüge GmbH, kompetenter Beratung und einer frühzeitigen Planung machen Sie Ihren Umzug zu einem erfolgreichen, sorgenfreien neuen Lebensabschnitt.
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Zweck des Zuschusses

Die DAK-Gesundheit Krankenkasse unterstützt Versicherte mit einem Umzugskostenzuschuss, wenn der Umzug nachweislich aus medizinischen oder pflegerischen Gründen notwendig ist. Das Ziel ist die Verbesserung der Versorgung, Steigerung der Lebensqualität und Ermöglichung einer passenden Wohnsituation – insbesondere barrierefreie Wohnungen oder der Umzug in die Nähe von Personen, die die Pflege übernehmen können. Auch eine Verlegung in eine Pflegeeinrichtung kann bezuschusst werden.
Rechtliche Grundlage
Die Grundlage für die Gewährung solcher Zuschüsse bilden §§ 40 Abs. 4 und 5 SGB XI (Sozialgesetzbuch XI) sowie weitere Regelungen zur Sicherstellung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI):
„Die Pflegekasse kann Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, bezuschussen. Hierzu zählt unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme der Umzugskosten.“
Der Zuschuss gehört zu den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.












