Zuschüsse für Umzugskosten bei Gothaer
Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf können bei der Gothaer Krankenversicherung und ergänzenden Sozialträgern einen Umzugszuschuss erhalten, wenn der Umzug Pflege und Selbständigkeit verbessert. Die Pflegekassen übernehmen – nach Bewilligung und gegen Nachweis – bis zu 4.180 € je Maßnahme. Mehrere Zuschüsse können über die Zeit gewährt werden, wenn sich Bedarf und Pflegesituation ändern. Wer keinen Pflegegrad hat, kann Hilfe vom Sozialamt oder Integrationsamt bekommen. Erfolgreich ist ein Antrag dann, wenn die Notwendigkeit medizinisch klar begründet und die Maßnahme wirtschaftlich ist.
Die Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsfirmen, wie Butler Umzüge GmbH, vereinfacht die Antragstellung und sichert qualitätsvolle Umsetzung. Eine sorgfältige Vorbereitung, vollständige Unterlagen und professionelle Angebote erhöhen die Bewilligungschancen. Der Antrag sollte immer VOR Durchführung des Umzugs eingereicht werden.

Wer hat Anspruch?

Menschen mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) können unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für Umzugskosten erhalten. Voraussetzung ist oft ein medizinisch notwendiger Grund für den Umzug – etwa Wohnraum, der barrierefrei oder rollstuhlgerecht gestaltet ist.
Welche Stellen sind zuständig?
- Pflegekassen der Krankenversicherung (wenn ein Pflegegrad vorliegt)
- Renten- oder Unfallversicherung (berufsbedingte Maßnahmen)
- Sozial- oder Integrationsämter (wenn keine vorrangigen Leistungsträger zuständig sind)
- In besonderen Fällen auch die Arbeitsagentur (berufliche Reha)
Bei der Gothaer gilt grundsätzlich: Die Pflegekasse wird tätig, sofern ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug nachweislich zur Verbesserung des Wohnumfelds führt .












