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Umzugskosten Hausratversicherungen

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten von Hausratversicherungen

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Die Hausratversicherung schützt Ihr Inventar bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser oder Einbruch – auch während des Transports, sofern dies in Ihrem Vertrag geregelt ist. Einige Versicherer bieten eine sogenannte Außenversicherung an, die für etwa drei Monate sowohl die alte als auch die neue Wohnung abdeckt. Schäden durch Eigenverschulden oder grobe Fahrlässigkeit sind jedoch oft nicht standardmäßig versichert.

Kosten für den eigentlichen Umzug, wie Spedition oder Mietwagen, werden in der Regel nicht übernommen. Allerdings können bei einem versicherten Schaden, wie einem Brand, Umzugskosten teilweise erstattet werden, wenn die Wohnung unbewohnbar wird.

Ein professionelles Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH kann Ihnen mit einem Rundum-sorglos-Paket helfen und bei Schadenumzügen mit Versicherungen zusammenarbeiten. Denken Sie daran, vorab Ihren Versicherungsvertrag zu prüfen und sich über mögliche Zusatzbausteine zu informieren – so sind Sie gut abgesichert!

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Grundsätzlich gilt:

  1. Keine pauschale Übernahme von „Umzugskosten“ wie Speditionskosten, Mietwagen, Kartons oder Arbeitszeit.
  2. Der klassische Schutz bezieht sich auf Schäden am Hausrat, nicht auf die Organisation des Umzugs selbst.

Es gibt aber wichtige Sonderfälle, in denen Umzug und Hausratversicherung eng zusammenhängen:

  1. Außenversicherung / Übergangsfrist beim Umzug – Schutz des Hausrats während Umzug und paralleler Nutzung von alter und neuer Wohnung.
  2. Umzug infolge eines versicherten Schadens – z. B. HUK‑COBURG‑Hausrat, AXA oder andere Tarife, die bei unbewohnbarer Wohnung Umzugs‑ und Lagerkosten übernehmen können.
  3. Zusatzbausteine / Premiumtarife – optionale Erweiterungen, die Transportschäden oder eigenverschuldete Schäden teilweise mit abdecken.

Viele Hausratversicherer gewähren bei einem Umzug eine Übergangsfrist, in der sowohl die alte als auch die neue Wohnung sowie häufig der Transport versichert sind.

Typische Regelungen:

  1. Während des Umzugs besteht für ca. 3 Monate parallel Versicherungsschutz für beide Wohnungen.
  2. In dieser Zeit sind Schäden durch die versicherten Gefahren (Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm/Hagel) sowohl am Hausrat in der alten als auch in der neuen Wohnung versichert.

Wichtig ist, dass der Umzug der Versicherung gemeldet wird, damit der Schutz korrekt auf die neue Wohnung übergeht und Unterversicherung vermieden wird.

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Die Außenversicherung schützt den Hausrat außerhalb der Wohnung – etwa auf Reisen oder während eines Umzugs – für einen begrenzten Zeitraum.

Dabei gilt u. a.:

  1. Transportbedingte Schäden (z. B. heruntergefallener Fernseher) sind nicht automatisch über die Standard‑Außenversicherung gedeckt, es sei denn, der Schaden entsteht durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Einbruch etc.).
  2. Manche Versicherer erweitern den Schutz, wenn ein professionelles Umzugsunternehmen beauftragt wurde; Details stehen in den jeweiligen AVB.
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Butler Umzüge erläutert am Beispiel HUK‑COBURG, dass bestimmte Hausratverträge Umzugskosten übernehmen, wenn ein versicherter Schaden den Umzug notwendig macht (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm).

Kernelemente bei HUK‑COBURG:

  1. Versicherungsschutz gegen Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm, Hagel u. a.
  2. Wenn die Wohnung dadurch unbewohnbar wird, übernimmt die HUK‑COBURG u. a.:
    • – Transportkosten (z. B. bis ca. 3.000 €)
    • – Verpackungsmaterial (z. B. bis ca. 500 €)
    • – Lagerkosten und Kosten für Ersatzunterkünfte (z. B. bis zu ca. 4.000 € pro Monat),
    • – sofern die Kosten angemessen und nachweisbar sind und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Schaden stehen.
  3. Es gelten Selbstbeteiligungen (z. B. 150 €) und klare Ausschlüsse, etwa bei nicht versicherten Ereignissen oder rein optischen Renovierungswünschen.

Ähnliche Grundmuster finden sich auch bei anderen Versicherern:

  1. AXA:
    • – Kein pauschaler Umzugsbonus.
    • – Umzugskosten können in engen Grenzen übernommen werden, wenn ein versicherter Schaden (z. B. Brand, Leitungswasserschaden) die Wohnung unbewohnbar macht und der Umzug zwingend erforderlich ist.
  2. ERGO, Allianz, CosmosDirekt u. a.:
    • – Hausratversicherungen schützen hauptsächlich den Hausrat;
    • – Übergangsfristen und Außenversicherung sichern Hausrat während Umzügen, jedoch meist ohne Übernahme der reinen Transportkosten.

Konkrete Details (Höchstbeträge, Bedingungen, Selbstbehalte) unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und müssen den jeweiligen Vertragsbedingungen entnommen werden.

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Je nach Tarif kann die Hausratversicherung bei Umzügen Folgendes abdecken:

  1. Schäden am Hausrat durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm/Hagel während der Übergangszeit (alte und neue Wohnung).
  2. Schäden am Hausrat während des Transports, wenn sie auf eine versicherte Gefahr zurückzuführen sind (z. B. Brand im Umzugsfahrzeug, Diebstahl bei Einbruch ins Fahrzeug).
  3. Umzugskosten bei Unbewohnbarkeit der Wohnung nach einem versicherten Schaden (Tarifabhängig; z. B. HUK‑COBURG, AXA – im Rahmen definierter Höchstgrenzen).
  4. In Premium‑Tarifen ggf. erweiterte Leistungen (z. B. eigenverschuldete Schäden, erweiterte Außenversicherung), sofern explizit vereinbart.

Nicht bzw. nur mit speziellen Bausteinen gedeckt sind im Regelfall:

  1. Reine Umzugskosten wie Speditionsrechnung, Mietwagen, Helferlohn ohne Schadensereignis.
  2. Eigenverschuldete Transportschäden (z. B. eigenhändig fallen gelassene Vase) ohne entsprechenden Zusatzbaustein.
  3. Gefälligkeitsschäden durch private Umzugshelfer (Freunde/Familie), sofern deren Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden nicht einschließt.
  4. Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten, sofern der Vertrag dies nicht mitversichert (z. B. teils eingeschränkte Leistung bei offener Wohnungstür, grob ungesicherter Transport).
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Wichtig: Butler Umzüge übernimmt nicht selbst die Versicherungs‑ oder Umzugskosten, sondern ist Umzugsdienstleister. Versicherungsleistungen fließen – wenn überhaupt – von der Hausrat‑ oder Gebäudeversicherung an den Versicherungsnehmer.

Die Firma unterstützt jedoch effektiv bei versicherungsrelevanten Umzügen, indem sie:

  • Kostenvoranschläge erstellt, die Versicherern (z. B. HUK‑COBURG, AXA, ERGO) zur Prüfung vorgelegt werden können.
  • detaillierte Rechnungen mit klarer Aufschlüsselung (Transport, Verpackungsmaterial, Lagerung, Entsorgung, ggf. Renovierung) ausstellt, wie sie Versicherer für die Regulierung benötigen.
  • bei Not‑ oder Schadenumzügen (Brand, Wasserschaden) schnell Kapazitäten bereitstellt, um kurzfristig umzuziehen oder Lagerung zu organisieren.
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Typischer Ablauf:

  1. Schaden tritt ein (z. B. Wasserschaden, Brand) und wird unverzüglich dem Versicherer gemeldet.
  2. Versicherer informiert über Deckungsumfang, ggf. Anforderungen an Kostenvoranschläge.
  3. Kunde holt bei Butler Umzüge Angebot ein, nutzt ggf. Vor‑Ort‑Besichtigung.
  4. Angebot wird dem Versicherer zur Genehmigung vorgelegt (z. B. HUK‑COBURG‑Hausrat, AXA‑Hausrat).
  5. Nach Zusage wird Butler beauftragt; Umzug, Lagerung und ggf. Rückumzug erfolgen.
  6. Butler stellt Rechnungen aus; der Kunde reicht sie mit der Schadennummer bei der Versicherung ein.

So verzahnen sich Full‑Service‑Umzug und Versicherungsregulierung.

Unabhängig vom Dienstleister gelten für Versicherte einige Grundregeln:

  1. Umzug melden:
    • – Adresse, Wohnfläche, ggf. geänderte Sicherheitsausstattung (z. B. Alarmanlage) der Hausratversicherung mitteilen.
    • – Anpassung der Versicherungssumme prüfen (größere/kleinere Wohnung, höherer/niedrigerer Hausratwert).
  2. Vertrag prüfen:
    • – Besteht eine Außenversicherung/Übergangsfrist (meist ca. 3 Monate)?
    • – Welche Gefahren sind während des Umzugs abgedeckt?
    • – Gibt es Bausteine für Transportschäden oder grobe Fahrlässigkeit?
  3. Versicherer ansprechen bei Schadenumzug:
    • Bei unbewohnbarer Wohnung nach Brand/Wasser frühzeitig nachfragen, ob Umzugs‑/Lagerkosten übernommen werden.
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Butler Umzüge beschreibt sich als All‑Inclusive‑Dienstleister, der klassische Umzugsleistungen mit Zusatzservices kombiniert. Zu den Kernleistungen zählen:

  1. Beratung & Planung:
    • – Vor‑Ort‑Besichtigung durch einen Umzugsberater
    • – Ermittlung des Volumens, Erfassung von Besonderheiten, Empfehlung zur Kartonanzahl
    • – Erstellung eines individuellen Umzugsplans mit Terminierung und Personalbedarf
  2. Verpackung & Umzugsmaterial:
    • – Bereitstellung von Umzugskartons, Kleiderboxen, Luftpolsterfolie, Decken
    • – auf Wunsch Einpackservice durch geschulte Umzugshelfer
  3. Transport:
    • – Beladen, Transport und Entladen mit geeigneten Lkw und Umzugshelfern
    • – sorgfältige Sicherung und Polsterung der Möbel
    • – bei Bedarf Nutzung von Außenaufzügen oder Spezialtechnik
  4. Montage & Handwerkerleistungen:
    • – Demontage und Remontage von Möbeln und Küchen
    • – Anschluss von einfachen Geräten (nach Vereinbarung)
    • – optionale Renovierungs‑ und Reinigungsarbeiten (z. B. für Wohnungsübergabe)
  5. Lagerung:
    • – Abholung, Verpackung und Einlagerung in alarmgesicherten Stahlcontainern auf dem Firmengelände
    • – flexible Lagerdauer, geeignete Lösung bei Zwischenphasen (Sanierung, Neubau, Auslandsaufenthalt)
  6. Entrümpelung & Entsorgung:
    • – Räumung von Wohnungen, Kellern, Büros
    • – umweltgerechte Entsorgung von Sperrmüll und Altlasten vor oder nach dem Umzug

Damit können Kunden sich ihr persönliches Rundum‑Paket zusammenstellen – vom reinen Transport bis zum kompletten Full‑Service mit Renovierung und Endreinigung.

Butler Umzüge bietet neben Privatumzügen auch:

  1. Express‑Umzüge: kurzfristige, terminkritische Umzüge mit beschleunigter Planung und Durchführung.
  2. Firmen‑ und Unternehmensumzüge: inklusive Büro‑, Gastronomie‑ und gewerblichen Umzügen mit abgestimmter Logistik.
  3. Seniorenumzüge: mit besonderem Augenmerk auf Organisation, Einpackservice und ggf. Entsorgung/Neumöblierung.

Gerade bei versicherungsrelevanten Schadenfällen (z. B. Wasserschaden, Brand) kann diese Flexibilität relevant werden, wenn kurzfristig reagiert werden muss und gleichzeitig versicherungsfähige Rechnungen benötigt werden.

FAQ

Butler Umzüge bietet Beratung und Planung, Verpackung, Transport, Möbel‑ und Küchenmontage, Lagerung, Entrümpelung, Renovierung und Endreinigung, ergänzt um Express‑ und Seniorenumzüge. Kunden können sich daraus ein individuelles Rundum‑Sorglos‑Paket zusammenstellen. 

Nein. Butler ist Dienstleister und stellt Angebote/Rechnungen aus. Die Kostenübernahme liegt immer beim Versicherer (z. B. HUK‑COBURG, AXA, ERGO) oder ggf. beim Vermieter/anderen Kostenträgern.

Standardmäßig nicht. Hausratversicherungen übernehmen keine normalen Umzugskosten (Spedition, Mietwagen, Kartons), sondern nur Schäden am Hausrat oder – in Sonderfällen – Umzugskosten nach versichertem Schaden.

Viele Verträge bieten eine Übergangsfrist (oft etwa 3 Monate), in der alte und neue Wohnung parallel versichert sind; der Hausrat ist gegen die üblichen Gefahren geschützt, teils auch während des Transports bei bestimmten Schadenursachen. Die genauen Bedingungen stehen in den AVB.

Nur wenn ein versicherter Schaden (z. B. Feuer, Leitungswasserschaden) einen Umzug zwingend erforderlich macht und der Tarif dies vorsieht – wie etwa bei entsprechenden Bausteinen der HUK‑COBURG oder anderen Versicherern.

Eigene Transportschäden sind meist nur mit speziellen Zusatzbausteinen gedeckt; Schäden durch Freunde fallen ggf. unter deren Privathaftpflicht, sofern Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Die Hausratversicherung des Umziehenden zahlt in solchen Konstellationen häufig nicht.

Butler erstellt detaillierte Kostenvoranschläge und Rechnungen, die Versicherer für die Prüfung und Erstattung benötigen, und kann kurzfristig Not‑ oder Schadenumzüge organisieren, wenn Wohnung oder Hausrat betroffen sind.

Ja. Der Versicherer sollte rechtzeitig über neue Adresse, Wohnfläche und ggf. höhere/niedrigere Versicherungssumme informiert werden, damit der Schutz korrekt weiterläuft und keine Unter‑ oder Überversicherung entsteht.

Professionelle Umzugsunternehmen arbeiten strukturiert, verwenden geeignetes Material und haften im Rahmen ihrer eigenen Transportversicherung bzw. nach gesetzlichen Regelungen; viele Hausratversicherer sehen außerdem spezielle Regelungen vor, wenn eine Spedition beauftragt ist.