Umzugsförderung durch die IKK gesund plus in Deutschland
Die IKK gesund plus – eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland – bietet im Rahmen gesetzlich definierter Leistungen Unterstützung bei sogenannten medizinisch notwendigen Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Gemeinsam mit kompetenten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH können Versicherte von finanziellen Zuschüssen und einem professionell organisierten Umzug profitieren.
Ein Umzug zählt für viele Menschen zu den größten organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Besonders schwierig wird dieses Vorhaben für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Senioren oder pflegebedürftige Menschen. In solchen Fällen spielt nicht nur die logistische Planung eine Rolle, sondern auch die Frage der Finanzierung.
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Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse

- Krankenkasse (z. B. IKK gesund plus): Übernimmt Leistungen, wenn ein Umzug aus medizinischen Gründen notwendig ist, z. B. wegen der Nähe zu einer spezialisierten Klinik.
- Pflegekasse (Teil der Krankenkasse): Zuständig für Zuschüsse im Rahmen der Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI), insbesondere zur Finanzierung einer barrierefreien Wohnung oder eines Umzugs in eine Pflegeeinrichtung.
Rechtliche Grundlagen
- § 40 Abs. 4 SGB XI: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu kann auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung gehören.
- § 14 und § 15 SGB XI: Definition und Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade (1 bis 5).
- Sozialhilferecht (SGB XII): Übernimmt in besonderen Härtefällen Umzugskosten, wenn weder Krankenkasse noch Pflegekasse zuständig sind.












