Sprache wählen →
Umzugskosten IKK gesund plus
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten IKK gesund plus

  • Pflegekasse Umzug
  • IKK hilft bei Umzug
seal butler umzug

Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

Die IKK gesund plus – eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland – bietet im Rahmen gesetzlich definierter Leistungen Unterstützung bei sogenannten medizinisch notwendigen Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Gemeinsam mit kompetenten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH können Versicherte von finanziellen Zuschüssen und einem professionell organisierten Umzug profitieren.

Ein Umzug zählt für viele Menschen zu den größten organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Besonders schwierig wird dieses Vorhaben für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Senioren oder pflegebedürftige Menschen. In solchen Fällen spielt nicht nur die logistische Planung eine Rolle, sondern auch die Frage der Finanzierung.

Jetzt Angebot sichern
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg
  1. Krankenkasse (z. B. IKK gesund plus): Übernimmt Leistungen, wenn ein Umzug aus medizinischen Gründen notwendig ist, z. B. wegen der Nähe zu einer spezialisierten Klinik.
  2. Pflegekasse (Teil der Krankenkasse): Zuständig für Zuschüsse im Rahmen der Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI), insbesondere zur Finanzierung einer barrierefreien Wohnung oder eines Umzugs in eine Pflegeeinrichtung.

Rechtliche Grundlagen

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhalten bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dazu kann auch ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung gehören.
  2. § 14 und § 15 SGB XI: Definition und Einstufung der Pflegebedürftigkeit in Pflegegrade (1 bis 5).
  3. Sozialhilferecht (SGB XII): Übernimmt in besonderen Härtefällen Umzugskosten, wenn weder Krankenkasse noch Pflegekasse zuständig sind.

Die IKK gesund plus kann unter Umständen Kosten übernehmen, wenn:

  1. der Umzug in die Nähe von medizinischen Einrichtungen (z. B. Dialysezentrum, Reha-Klinik) erforderlich ist,
  2. die aktuelle Wohnung gesundheitsgefährdend ist (z. B. Schimmelbelastung),
  3. eine spezielle Versorgung nur an einem anderen Wohnort gewährleistet werden kann.
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg

Die Pflegekasse der IKK gesund plus übernimmt Zuschüsse für:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (z. B. keine Treppen, Aufzug im Haus, breitere Türen),
  2. Umzug in eine Pflegeeinrichtung bei deutlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands,
  3. Wohnungsanpassung im Zuge des Umzugs (z. B. Türumbauten, Treppenlifte, Rampen).
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg

Die Butler Umzüge GmbH ist ein etabliertes Berliner Umzugsunternehmen, das sowohl in Berlin als auch deutschland- und europaweit tätig ist. Mit langjähriger Erfahrung und einem umfassenden Serviceangebot unterstützt das Unternehmen besonders häufig Senioren, pflegebedürftige Menschen oder Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Serviceangebote

  1. Beratung und Planung: Einschätzung des Umzugsvolumens, Kostenplanung, Zuschnitt auf individuelle Bedürfnisse.
  2. Umsetzung: Transport, Demontage/Montage, Verpackung, Entrümpelung.
  3. Spezialleistungen: Seniorenumzüge, barrierefreies Umzugsmanagement, Express-Umzüge.
  4. Nachhaltigkeit: Wiederverwendbare Verpackungsmaterialien, effiziente Logistik, Recyclingkonzepte.

Vorteile einer Kooperation für IKK-Kunden

  1. Direktabrechnung oder Vorlage prüffähiger Kostenvoranschläge für die Pflegekasse.
  2. Maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen der möglichen Zuschüsse.
  3. Erfahrung mit Formalitäten für Krankenkassen und Sozialleistungsträger.
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg

Voraussetzungen prüfen

  1. Anerkannter Pflegegrad (bei Pflegekassen-Leistungen).
  2. Ärztliches Attest oder medizinische Notwendigkeitsbescheinigung (bei Krankenkassen-Leistungen).

Antrag stellen

  1. Kontaktaufnahme mit der IKK gesund plus.
  2. Einholen von Kostenvoranschlägen (z. B. bei Butler Umzüge).
  3. Einreichen aller Unterlagen:
    • – Antrag auf Kostenübernahme
    • – Medizinische Nachweise
    • – Kostenvoranschläge

Bearbeitungszeit und Bewilligung

  1. Bearbeitungszeit ca. 4–6 Wochen.
  2. Nach Bewilligung Auszahlung direkt an den Versicherten oder an das Umzugsunternehmen.
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg
  1. Widerspruchsrecht: Wird der Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit eines schriftlichen Widerspruchs innerhalb eines Monats.
  2. Kombination mit anderen Leistungen: Zuschüsse aus Pflegekasse können mit Mitteln aus Sozialhilfe oder Wohlfahrtsverbänden (Caritas, Diakonie) kombiniert werden.
  3. Steuerliche Absetzbarkeit: Umzugskosten können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Umzugsdienstleistungen in Brandenburg

Die Umzugsförderung durch die IKK gesund plus bietet pflegebedürftigen oder gesundheitlich eingeschränkten Menschen eine wertvolle Entlastung. Ob durch Zuschüsse für barrierefreie Wohnungen, Unterstützung bei medizinisch notwendigen Umzügen oder Leistungen aus der Pflegekasse – Versicherte können erhebliche finanzielle Hilfe erhalten.

In Kombination mit einem erfahrenen Partner wie der Butler Umzüge GmbH wird der Umzug nicht nur organisatorisch vereinfacht, sondern auch optimal auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt. Durch nachhaltige, transparente und patientenorientierte Lösungen gewinnen Versicherte Sicherheit und Lebensqualität.

FAQ

Wenn ein Umzug medizinisch notwendig ist, etwa wegen Nähe zu einer Klinik.

Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, inklusive eines Umzugs.

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 bis 5, wenn ohne Umzug keine ausreichende Versorgung möglich ist.

Mit einem formlosen Antrag, ergänzt durch ärztliche Bescheinigungen und Kostenvoranschläge.

Bis zu 4.180 Euro. Mehr bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt.

Dies ist der aktuelle Maximalbetrag für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (früher 4.000 €, seit Anpassung teilweise 4.180 €).